header-placeholder


image header
image
Screenshot 2020 06 22 08.08.11

Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Do., 2. Juli 2020

  1. Zeuge schildert Konflikt um VP01
  2. Warnungen vor Kreditklemme
  3. FDP-Kritik an BaFin wegen Wirecard-Pleite
  4. Koalitions-Kandidaten für Stiftungsrat
  5. Wahlvorschlag der Bundesregierung
  6. Rüstungsexportbericht 2019


01. Zeuge schildert Konflikt um VP01

1. Untersuchungsausschuss/Ausschuss

Berlin: (hib/WID) Ein Zeuge aus der Behörde des Generalbundesanwalts hat dem 1. Untersuchungsausschuss seine Wahrnehmung einer Auseinandersetzung zwischen Bundeskriminalamt (BKA) und nordrhein-westfälischem Landeskriminalamt um die Einschätzung eines Informanten im radikalislamischen Milieu geschildert. Er habe die zunächst skeptische Bewertung der sogenannten VP01 durch das BKA als Gefahr für eine laufende Ermittlung empfunden, in einer Besprechung zu diesem Konflikt allerdings nicht darauf gedrängt, das BKA möge seine Einschätzung korrigieren, sagte der Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof Horst Rüdiger Salzmann am Donnerstag. Der heute 63-jährige Zeuge leitet seit 2006 ein Ermittlungsreferat für Delikte aus dem Bereich des radikalislamischem Terrorismus.

Er sei im Jahr 2015 mit drei Verfahren befasst gewesen, für die Erkenntnisse der vom Düsseldorfer LKA geführten VP01 von maßgeblicher Bedeutung gewesen seien, berichtete der Zeuge. Auf dieser Grundlage habe er vom zuständigen Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof mehrfach die Genehmigung von Überwachungsmaßnahmen erwirkt. Umso irritierter sei er gewesen, als Gefährdungsanalysten des BKA Anfang 2016 Zweifel an der Zuverlässigkeit des Informanten äußerten. Er habe dadurch die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Ermittlungsrichter gefährdert gesehen und zu einer Besprechung nach Karlruhe eingeladen, die am 23. Februar 2016 unter seiner Leitung stattgefunden habe.

Anwesend waren die beiden mit dem Fall befassten Beamten aus dem BKA sowie Vertreter der Landeskriminalämter in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, unter ihnen zwei für VP01 zuständige V-Mann-Führer. Die Besprechung sei kontrovers, aber in nicht übermäßig erregter Atmosphäre verlaufen. Keiner der Beteiligten sei laut geworden, sagte der Zeuge. Die Beamten des BKA hätten sich überrascht gezeigt, als er die befürchteten Konsequenzen ihres skeptischen Urteils für den Fortgang seiner Ermittlungen dargestellt habe. Sie hätten ihre Einschätzung mit dem Hinweis begründet, es sei unwahrscheinlich, dass ein einzelner Informant zwei unterschiedliche Anschlagspläne in Erfahrung bringen könne.

Die V-Mann-Führer aus Düsseldorf hätten die Umstände des Einsatzes der VP01 dargestellt, insbesondere, dass sie das Vertrauen einer im Milieu hoch angesehenen Persönlichkeit genieße und mit der Legende auftrete, selber einen Anschlag zu planen. Die BKA-Vertreter hätte eingeräumt, das bisher nicht gewusst zu haben, und zugesagt, auf dieser neuen Grundlage ihre Bewertung zu ändern. Der Fall sei damit für ihn erledigt gewesen. Er habe nach Ende der Besprechung als erster den Raum verlassen.

Der Zeuge bestätigte, dass er am Tag danach von einem Vieraugengespräch zwischen dem Leiter der Ermittlungskommission in Düsseldorf und einem der beiden BKA-Vertreter erfahren habe. Ihm sei auch bekannt, dass der BKA-Beamte bei dieser Gelegenheit seine Zweifel an der Zuverlässigkeit des Informanten mit einer "Anweisung von ganz oben" begründet habe. Nach seiner Überzeugung habe das Gespräch so stattgefunden. Er könne aber ausschließen, dass darin der Name des damaligen Innenministers gefallen sei. Er hätte sich das sonst gemerkt. Da es sich um eine vertrauliche Unterredung gehandelt habe, habe er keinen Vermerk anzufertigen und auch davon abgesehen, den Vorgesetzten des BKA-Beamten zu verständigen. Dies hätte er nur für erforderlich gehalten, wenn der Vorgang "erhebliche Nachteile in der Sache" zur Folge gehabt hätte. Dies sei aber nicht der Fall gewesen.

Der Zeuge widersprach der Darstellung, er habe in der Besprechung das BKA aufgefordert, seine Einschätzung zu ändern: "Mit Verlaub werde ich den Teufel tun." Er habe lediglich "die Ausgangslage geschildert".



02. Warnungen vor Kreditklemme

Finanzen/Anhörung

Berlin: (hib/HLE) Wirtschaft und Banken haben gemeinsam vor einer zu starken Regulierung durch neue Vorschriften des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (Basel III) auch vor dem Hintergrund der Corona-Krise gewarnt. Eine Eins-zu-eins-Umsetzung der Finalisierung von Basel III oder der Vorschläge der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) würde die Kernkapitalanforderungen für europäische Institute um 24,4 Prozent und für deutsche Institute um 38,2 Prozent steigen lassen, warnte die deutsche Kreditwirtschaft in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch unter Leitung der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP). Die Institute müssten 135 Milliarden Euro zusätzliches Eigenkapital beschaffen. Davon würden rund 42 Milliarden Euro auf deutsche Institute fallen.

Nach Ansicht der Kreditwirtschaft ist nicht zuletzt wegen der Corona-Pandemie zu befürchten, dass die Banken mit geringeren Kapitalquoten in die wirtschaftliche Erholungsphase eintreten werden. In dieser Situation würden jedoch die Kapitalanforderungen durch die Umsetzung der überarbeiteten Baseler Standards noch einmal deutlich erhöht. Durch fehlendes Eigenkapital könne die Kreditvergabekapazität sinken und damit zu einer deutlichen Verzögerung der Wiedergenesung der Realwirtschaft führen. Erforderlich sei eine Auswirkungsstudie auf EU-Ebene, um zu einem realistischen Bild vor dem EU-Gesetzgebungsverfahren zu kommen.

Vor einer Verschlechterung der Kreditversorgung der deutschen Wirtschaft hatte auch die FDP-Fraktion in einem Antrag (19/17745) gewarnt, der Grundlage der Anhörung war. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, sich bei den anstehenden Verhandlungen auf EU-Ebene zur Umsetzung von Basel III für die Sicherstellung der Kreditversorgung der europäischen und deutschen Unternehmen und Bürger einsetzen. Eine Kreditklemme für die Realwirtschaft oder im Privatbereich müsse vermieden werden, fordert die FDP-Fraktion. Andererseits dürften die Institute nicht aus ihrer Pflicht entlassen werden, ausreichend Risikopuffer vorzuhalten, um die von ihnen eingegangenen Risiken auch selbst tragen zu können.

Auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks warnte angesichts der Erhöhungen der Eigenkapitalvorgaben, mittelfristig sei mit einer Einschränkung oder Verteuerung der Bankkredite an die mittelständische Wirtschaft und den entsprechenden Auswirkungen auch für das Handwerk rechnen. Nach Angaben des Zentralverbands sind die Banken unterschiedlich von den Eigenkapitalvorgaben betroffen. So würde ein und derselbe Kredit mit ein und demselben Risikogehalt von Bank zu Bank mit unterschiedlich hohem Eigenkapital unterlegt werden müssen.

Professor Hans-Peter Burghof von der Universität Hohenheim forderte, sich von der statistischen Vorstellung zu verabschieden, dass es in erster Linie darauf ankomme, den Banken für jede Eventualität einen ausreichenden Eigenkapitalpuffer zur Abdeckung der Verluste zu vermitteln. Diese Sichtweise gebe weder eine Antwort auf die Frage, wie es mit der Bank und ihren Einlegern weitergehe, wenn das Eigenkapital verbraucht sei, noch berücksichtige sie, dass die Banken über die Finanzmärkte auch kurzfristig extrem riskante Positionen aufbauen könnten. Die möglichen Verluste solcher Positionen könnten leicht jeden moderaten Eigenkapitalpuffer übersteigen. Burghof erklärte, Forderungen nach einem immer größeren Risikopuffer würden im Ergebnis zu einem Bankensystem führen, das in immer geringerem Ausmaß seine ökonomischen Funktionen erfüllen könne: Damit schade eine solche Form der Überregulierung gesamt- und einzelwirtschaftlichen Interessen. E sei gegenwärtig sehr schwer, in Deutschland eine Bank erfolgreich zu führen. Veränderungen der Eigenkapitalanforderungen sollten daher immer mit ausreichender Vorlaufzeit und gegebenenfalls in mehreren planbaren Schritten durchgeführt werden, empfahl Burghof.

Eine gute Kapitalisierung der Banken sei gerade in der jetzigen Krisensituation eine notwendige Voraussetzung für rasche Erholung und nachhaltige Wachstumsimpulse, sagte Professor Dorothea Schäfer vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin. Eine höhere Kapitalisierung der deutschen Banken sei aus Gründen der bank-individuellen und der Systemstabilität wünschenswert. Als Folge der gegenwärtigen Krise würden die notleidenden Kredite in der EU und in Deutschland ansteigen. Die Banken könnten den erwarteten Anstieg weitaus besser bewältigen, wenn die Kernkapitalpuffer höher wären, als sie momentan seien, erklärte Schäfer, die aber auch empfahl, kleinere Banken von Meldepflichten zu entlasten, um die Stabilität fördernde Vielfalt im Bankensektor zu erhalten.

Die Deutsche Bundesbank empfahl die Umsetzung des Basel III-Reformpakets in der EU. Die Corona-Krise zeige, wie notwendig das sei. Der mit Basel III eingeschlagene Regulierungsweg sei ein wichtiger Beitrag für stabile Finanzmärkte. Es sei daher von zentraler Bedeutung, dass das Basel III-Reformpaket vollständig und konsistent bis Anfang 2023 umgesetzt werde. Die unmittelbar nach der globalen Finanzkrise festgelegten höheren Anforderungen an das Eigenkapital und die Schaffung von zusätzlichen Eigenkapitalpuffern hätten dazu geführt, dass das Bankensystem in der aktuellen Covid-19-Krisensituation grundsätzlich widerstandsfähiger sei als vor der globalen Finanzkrise. Die Kapitalpuffer helfen dabei, mögliche Verluste im Bankensystem zu absorbieren und die Kreditversorgung zu stabilisieren, erklärte die Bundesbank.

Daran, dass eine Kreditvergabe nicht per se gut sei, erinnerte Professor Martin Hellweg (Max-Planck-Institut zur Erforschung von Wirtschaftsgütern) in seiner Stellungnahme. In den Krisen der vergangenen 30 Jahre hätten faule Kredite eine große Rolle gespielt. Die Annahme der FDP-Fraktion, Kredite an kleine und mittlere Unternehmen seien genügend diversifiziert, bezeichnete Hellweg aufgrund der Erfahrungen als nicht richtig.

Die Organisation Finance Watch bezeichnete es in der Anhörung als nicht nachvollziehbar, dass es kein verbindliches Dividendenausschüttungsverbot für Banken gegeben habe. Dem widersprach die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). An die Empfehlung, derzeit keine Dividenden auszuschütten, hätten sich so gut wie alle Institute gehalten. Die BaFin warnte davor, für die Branche ein generelles Ausschüttungsverbot zu verhängen. Dies werde es schwierig machen, zusätzliches Eigenkapital zu gewinnen.



03. FDP-Kritik an BaFin wegen Wirecard-Pleite

Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung soll im Zusammenhang mit den Bilanzskandal bei der Wirecard AG und den Versäumnissen der Finanzaufsicht eine Sonderuntersuchung einleiten und den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hierüber Bericht erstatten. Dies fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag (19/20577). Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dürfe sich nicht auf die Position zurückziehen, ihr hätte nur gegenüber der Wirecard Bank AG ein formales Durchgriffsrecht zugestanden. "Die Bundesanstalt ist auch für die Kapitalmarktaufsicht insgesamt zuständig. Könnte man sich derart leicht einer Aufsicht entziehen, wäre dies ein Armutszeugnis", heißt es in dem Antrag. Geprüft werden soll auch, inwiefern Haftungsrisiken infolge von Verfehlungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bei der Wahrnehmung ihrer Aufsichtsaufgaben bestehen könnten. In die Sonderuntersuchung einbezogen werden sollen auch Vorgänge beim Bundesministerium der Justiz. Geprüft werden soll, inwiefern strukturelle Versäumnisse bei der Bilanz- und Abschlussprüfung bestehen würden, schreibt die FDP-Fraktion.

Die Bundesanstalt müssen ihre Zeit und Aufmerksamkeit künftig vor allem dorthin fließen lassen, wo große Risiken liegen würden, fordern die Abgeordneten. "Es kann ja nicht sein, dass die BaFin bei kleinem Finanzinstituten oder gar Finanzdienstleistern genauso intensiv beaufsichtigt wie bei großen international aufgestellten Akteuren", so die FDP-Fraktion. Der Bundesregierung wird vorgeworfen, anstatt sich notwendigen Verbesserungen bei der Finanzaufsicht anzunehmen, unverdrossen ihr Vorhaben weiter zu betreiben, eine zentrale Aufsicht über die in allen Regionen Deutschlands ansässigen Finanzanlagenvermittler bei der BaFin einzurichten und somit den Verantwortungsbereich der Bundesanstalt noch weiter zu vergrößern.

"Dass bei einer an der Deutschen Börse gelisteten und von der deutschen Finanzaufsicht überwachten Aktiengesellschaft über Nacht 1,9 Milliarden Euro Bankguthaben auf Treuhandkonten verschwinden, wirft ein schlechtes Licht auf den Finanzplatz Deutschland und seine Überwachungsstrukturen" stellen die FDP Abgeordneten fest und fassen zusammen: "Kein Irrwitz erscheint dabei als hanebüchen genug, als dass er nicht bei diesem Skandal eintreten könnte." Dazu zählt die FDP-Fraktion, dass Wirtschaftsprüfer wichtige Finanzinformationen zu den 1,9 Milliarden Euro nicht erfragt haben sollen, die BaFin Warnungen vor Wirecard in den Wind geschlagen habe und geglaubt habe, die Verantwortung der Bilanzprüfung an die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) auslagern zu können, wo nur ein Mitarbeiter mit der Prüfung der Bilanz betraut worden sei, obwohl sonst nicht selten dutzende Bilanzprüfer eingesetzt würden.



04. Koalitions-Kandidaten für Stiftungsrat

Kultur und Medien/Wahlvorschlag

Berlin: (hib/AW) In einem gemeinsamen Wahlvorschlag (19/20466) der Koalitionsfraktionen für die Wahl der Mitglieder des Stiftungsrates der "Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung" nominiert die CDU/CSU-Fraktion ihre Abgeordneten Stephan Mayer und Eckhard Pols als Mitglieder sowie Silke Launert und Anita Schäfer als stellvertretende Mitglieder. Die SPD-Fraktion schlägt ihre Abgeordneten Marianne Schieder als Mitglied und Helge Lindh als stellvertretendes Mitglied vor. Zweck der Stiftung ist die Erinnerung und das Gedenken an Flucht und Vertreibung vor allem im 20. Jahrhundert in Europa und darüber hinaus.



05. Wahlvorschlag der Bundesregierung

Kultur und Medien/Unterrichtung

Berlin: (hib/AW) Für die Wahl der Mitglieder des Stiftungsrates der "Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung" schlägt die Bundesregierung für das Auswärtige Amt Staatsminister Michael Roth, für das Bundesinnenministerium Michael Frehse sowie die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsministerin Monika Grütters vor. Die entsprechende Unterrichtung durch den Bundestagspräsidenten (19/20468) enthält zudem die Wahlvorschläge des Bundes der Vertriebenen, der Evangelischen und der Katholischen Kirche sowie des Zentralrats der Juden in Deutschland.



06. Rüstungsexportbericht 2019

Wirtschaft und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/FNO) Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr mehr Rüstungsexporte genehmigt als im Jahr zuvor. Insgesamt sei das Volumen der Einzelgenehmigungen um rund 3,2 Milliarden Euro auf 8,015 Milliarden Euro gestiegen. Das geht aus dem Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahr 2019 hervor, der als Unterrichtung (19/20370) veröffentlicht wurde.

Die größten Ausfuhrposten waren Ketten- und Radfahrzeuge mit einem Volumen von 3,055 Milliarden Euro in 1.937 Genehmigungen, gefolgt von Bomben, Torpedos und Flugkörpern im Umfang von 1,123 Milliarden Euro bei 323 Ausfuhrgenehmigungen. Die Ausfuhrgenehmigungen für Kriegswaffen beliefen sich 2019 auf 2,59 Milliarden Euro was einem Anteil von 32,3 Prozent des Gesamtwertes entspricht. Kriegswaffen stellen eine besondere Kategorie innerhalb der Rüstungsgüter dar und werden besonders kontrolliert, unter anderem werden auch die tatsächlichen Ausfuhrwerte erfasst. Diese lagen mit 0,824 Milliarden Euro leicht über dem Wert des Vorjahres (0,771 Milliarden Euro). 2019 wurden 78 Prozent des Gesamtvolumens an Kriegswaffen an Partner innerhalb der Europäischen Union, der NATO oder der NATO-gleichgestellten Länder wie Japan oder die Schweiz geliefert.

Das wichtigste Bestimmungsland deutscher Rüstungsgüter war 2019 Ungarn mit einem Genehmigungswert von 1,784 Milliarden Euro für Kampfpanzer, Panzerhaubitzen und weitere Fahrzeuge. Algerien und Ägypten folgen mit jeweils rund 0,8 Milliarden Euro für LKW und anderen Fahrzeugteile sowie Flugkörper, Raketen und deren Teile.