header-placeholder


image header
image
Screenshot 2020 06 22 08.08.11

Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi., 1. Juli 2020

  1. Anträge zum kolonialen Erbe abgelehnt
  2. Verlängerung des KapMuG
  3. Stärkung des Kinderschutzes
  4. Schonfristzahlung bei Mietkündigungen
  5. Kündigungsmoratorium für Mieter
  6. Grüne für stärkeren Mieterschutz


01. Anträge zum kolonialen Erbe abgelehnt

Kultur und Medien/Ausschuss

Berlin: (hib/AW) Trotz großer inhaltlicher Übereinstimmungen zwischen den Fraktionen mit Ausnahme der AfD, lehnte der Kulturausschuss am Mittwoch alle Anträge der Oppositionsfraktionen zur Aufarbeitung des koloniales Erbes Deutschlands und zum Umgang mit Kulturgütern aus kolonialen Kontexten ab.

In ihren Anträgen sprechen sich die Fraktionen der FDP (19/8545), der Linken (19/8961) und von Bündnis 90/Die Grünen (19/7735) übereinstimmend dafür aus, Museumssammlungen mit kolonialen Kontexten verstärkt auf ihre Provenienz zu überprüfen und Kulturgüter im Fall eines unrechtmäßigen Erwerbs an die Ursprungsgesellschaften zu restituieren. Darüber hinaus müsse die Kolonialgeschichte verstärkt aufgearbeitet werden und auch in den Schul-Lehrplänen berücksichtigt werden. Diese Forderungen werden weitestgehend auch von der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD mitgetragen. Sie verwiesen im Ausschuss darauf, dass viele dieser Ansinnen in den vergangenen zwei Jahren bereits umgesetzt worden seien. So habe der Deutsche Museumsbund einen Leitfaden sowie Bund, Länder und Kommunen Eckpunkte zum Umgang und zur Restitution mit Kulturgütern aus kolonialen Kontexten verabschiedet, das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste verfüge über ein eigenes Referat zum Thema und es seien zusätzliche Mittel für die Provenienzforschung bereitgestellt worden. Der Bund beweise ausreichend Sensibilität bei dem Thema, hieß es aus der Unionsfraktion. Es gebe deshalb keinen Grund, den Anträgen der Opposition zuzustimmen.

Keine Einigkeit besteht hingegen in weitergehenden Forderungen der Oppositionsfraktionen. So fordern die Grünen die Errichtung einer zentralen Gedenkstätte für die Opfer des deutschen Kolonialismus in Berlin. Zudem müsse die Beweislast bei der Klärung der Provenienzen von Kulturgütern zu Lasten der Sammlungen in Deutschland umgekehrt werden. Die Linken wollen unter anderem eine Stiftung zur Aufarbeitung des deutschen Kolonialunrechts einrichten. Die FDP tritt dafür ein, dass eine zu schaffende Ethikkommission in strittigen Fällen eine Empfehlung bei Restitutionen ausspricht.

Einig waren sich alle anderen Fraktionen jedoch in der Ablehnung des Antrages der AfD-Fraktion (19/15784). Diese fordert eine "differenzierte" Aufarbeitung der Kolonialzeit, bei der neben den begangenen Verbrechen auch die "Errungenschaften" des Kolonialismus gezeigt werden müssten. Linke und Grüne bezeichneten diese Forderung als "Geschichtsrevisionismus". Die AfD wiederum hielt den anderen Fraktionen entgegen, sie betrieben eine "Schuldrhetorik". So werde im Antrag der Linksfraktion eine Verbindungslinie von der Kolonialzeit bis zur NS-Diktatur gezogen, dies stehe in der "in der Tradition der DDR-Historiografie". Die SPD argumentierte, es gehe nicht um die Zuweisung von individueller Schuld, sondern um die Verantwortung Deutschlands vor seiner Geschichte. Der Verweis der AfD auf vermeintliche "Errungenschaften" des Kolonialismus sei nicht "kommentierungswürdig".



02. Verlängerung des KapMuG

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MWO) Die Fraktion der CDU/CSU und der SPD haben den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) vorgelegt (19/20599). Danach soll die Geltungsdauer des KapMuG bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 verlängert werden. Das Gesetz ist bis zum 31. Oktober 2020 befristet.

Mit dem KapMuG wurde 2005 erstmalig ein Verfahren zur gebündelten gerichtlichen Handhabung von Massenklagen mit kapitalmarktrechtlichem Bezug eingeführt. Es soll geschädigten Anlegerinnen und Anlegern die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtern. 2012 wurde das KapMuG von Grund auf neugefasst.



03. Stärkung des Kinderschutzes

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MWO) Den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Kinderschutzes im familiengerichtlichen Verfahren hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegt (19/20540). Vorgesehen sind darin unter anderem die Qualitätssicherung und Stärkung des Kindesschutzes durch Vorgabe der Eingangsqualifikation für Familienrichter und Familienrichterinnen im Gerichtsverfassungsgesetz sowie Verbesserungen des familiengerichtlichen Verfahrens im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Wie die Abgeordneten in der Vorlage schreiben, ist die Verbesserung der Qualität des familiengerichtlichen Verfahrens ein seit langem dringliches und allseits unterstütztes Vorhaben. Es gelte, unbeschadet des hohen Engagements der Familienrichterinnen und Familienrichter, endlich die nötigen strukturellen Veränderungen ins Werk zu setzen und nicht nur darüber zu reden und zu schreiben.



04. Schonfristzahlung bei Mietkündigungen

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MWO) Die AfD-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Schonfristzahlung bei ordentlichen Kündigungen von Wohnraummietverträgen und zur Bekämpfung des Mietnomadentums vorgelegt (19/20589). Für die Fälle der ordentlichen Kündigung von Wohnraummietverträgen durch den Vermieter solle die Möglichkeit einer Schonfristzahlung eingeführt werden, heißt es darin. Zur Zurückdrängung des Mietnomadentums sollen die Vorschriften der Zivilprozessordnung, welche die Durchführung von Räumungsklagen betreffen, im Sinne eines zügigen Verfahrens gestrafft werden. In bestimmten Fällen solle die Pflicht des Gerichtes entfallen, vor Erlass der einstweiligen Verfügung den Gegner anzuhören.



05. Kündigungsmoratorium für Mieter

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/MWO) Für die Verlängerung des Kündigungsmoratoriums für Mieterinnen und Mieter im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie setzt sich die Fraktion Die Linke in einem Antrag ein (19/20550). Danach soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern, seine Verordnungsermächtigung wahrzunehmen und die Kündigungsbeschränkungen einschließlich Stundungsmöglichkeit, das Moratorium für Versorgungssperren sowie die Stundungsmöglichkeit für Darlehensverträge um drei Monate bis zum 30. September 2020 zu verlängern.

Um Mieter, die aufgrund der COVID-19-Pandemie Einkommensverluste erleiden mussten, vor Kündigung und Wohnungsverlust zu schützen, hatte der Bundestag am 25. März 2020 unter anderem ein dreimonatiges Kündigungsmoratorium beschlossen. Dieses Moratorium lief am 30. Juni 2020 aus.



06. Grüne für stärkeren Mieterschutz

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/MWO) Einen Antrag für stärkeren Mieterschutz hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegt (19/20542). Kündigungsschutz und Minderungsrecht müssten gerade in Zeiten der Pandemie verbessert werden, heißt es darin. Der Kündigungsschutz sei unzureichend. Dies gelte umso mehr, als die Kündigungsbeschränkung für Fälle, in denen im Zeitraum vom April bis Juni 2020 trotz Fälligkeit die Miete pandemiebedingt nicht gezahlt wird, von der Bundesregierung nicht verlängert worden sei. Der Bundestag solle die Bundesregierung daher auffordern, in Reaktion auf jüngere Rechtsprechung und aktuelle Herausforderungen umgehend einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Regelungen und Maßnahmen beinhaltet, um den Kündigungsschutz für Mieter zu stärken und der so hilft, Zwangsräumungen zu verhindern. Diese betreffen unter anderem Zahlungsrückstände, Streitigkeiten um eine Mietminderung und schutzwürdige Mieter.