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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Fr., 26. Juni 2020

  1. 312 Klimaanlagen in Bundesliegenschaften
  2. Mitarbeiter dürfen mobil arbeiten
  3. Umfangreiche Schutzausrüstung beschafft
  4. Richtung Syrien/Irak gereiste Islamisten
  5. Negativzinsen in der Corona-Krise


01. 312 Klimaanlagen in Bundesliegenschaften

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) In 312 Bundesliegenschaften sind Klimaanlagen mit einer Nennleistung von mehr als zwölf Kilowatt installiert. Dies teilt die Bundesregierung in einer Antwort (19/20200) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/19756) mit. Diese Klimaanlagen würden regelmäßig inspiziert, heißt es in der Antwort weiter.



02. Mitarbeiter dürfen mobil arbeiten

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Mitarbeiter des Bundesgesundheitsministeriums können in der Coronakrise auch von zu Hause aus arbeiten. Die Beschränkung der mobilen Arbeit auf 50 Prozent der individuellen Wochenarbeitszeit sei bis auf weiteres ausgesetzt, heißt es in der Antwort (19/20184) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/19326) der FDP-Fraktion. Es bestehe daher derzeit die Möglichkeit, zu 100 Prozent mobil zu arbeiten.



03. Umfangreiche Schutzausrüstung beschafft

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung hat in der Coronakrise auf unterschiedlichen Wegen Schutzausrüstung aus dem In- und Ausland beschafft. Die bis zum 11. Juni 2020 insgesamt 776 geschlossenen Verträge umfassten ein Gesamtvolumen in Höhe von 6,83 Milliarden Euro, wie aus der Antwort (19/20216) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/19771) der AfD-Fraktion hervorgeht.

Die Verträge bezogen sich auf die Beschaffung von Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder OP-Masken (4,14 Milliarden Stück), FFP-Masken (1,76 Milliarden Stück), Schutzanzüge (38,61 Millionen Stück), Schutzbrillen (3,22 Millionen Stück) und Schutzhandschuhe (772,93 Millionen Stück) sowie Beatmungsgeräte und Desinfektionsmittel.

Von den Vertragspartnern haben den Angaben zufolge rund 45 Prozent ihren Hauptsitz im Ausland, hauptsächlich in China, und rund 55 Prozent in Deutschland.



04. Richtung Syrien/Irak gereiste Islamisten

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Richtung Syrien/Irak ausgereiste Islamisten sowie zurückgekehrte Personen sind Thema der Antwort der Bundesregierung (19/20201) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/19727). Wie die Bundesregierung darin auf die Frage nach entsprechenden Ausreisen in den vergangenen 15 Jahren schreibt, liegen ihr derzeit Erkenntnisse zu mehr als 1.060 deutschen Islamisten beziehungsweise Islamisten aus Deutschland vor, die in Richtung Syrien/Irak gereist sind. "Zu etwa der Hälfte der gereisten Personen liegen konkrete Anhaltspunkte vor, dass sie auf Seiten des sogenannten Islamischen Staates (IS), der al-Qaida oder deren nahestehenden Gruppierungen sowie anderer terroristischer Gruppierungen an Kampfhandlungen teilnehmen beziehungsweise teilgenommen haben oder diese in sonstiger Weise unterstützen beziehungsweise unterstützt haben", heißt es in der Antwort weiter.

Von den gereisten Personen, von denen etwa ein Viertel den Angaben zufolge weiblich ist, besitzt laut Vorlage mehr als die Hälfte die deutsche Staatsbürgerschaft. Wie aus der Antwort zudem hervorgeht, war zum Zeitpunkt der Ausreise der überwiegende Teil der insgesamt Gereisten jünger als 30 Jahre; etwa fünf Prozent waren minderjährig.

Wie die Bundesregierung ferner darlegt, liegen ihr Erkenntnisse vor, dass sich zirka ein Drittel der gereisten Personen momentan wieder in Deutschland befindet. Zu circa 130 der nach Deutschland zurückgekehrten Personen lägen Erkenntnisse vor, dass sie sich mindestens zeitweise dem sogenannten IS angeschlossen haben. Zurückgekehrte Personen, zu denen Erkenntnisse vorliegen, dass sie sich aktiv an Kämpfen in Syrien oder im Irak beteiligt haben, stünden unverändert im Fokus polizeilicher und justizieller Ermittlungen. Gemäß dem Legalitätsprinzip werde "gegen jede IS-Rückkehrerin und gegen jeden IS-Rückkehrer ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen".

Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde der Antwort zufolge gegen 123 der Rückkehrer mit IS-Bezug ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. "Gemäß hier vorliegenden Erkenntnissen wurden dabei bisher 34 Personen verurteilt; 62 der Ermittlungsverfahren laufen aktuell noch und 15 wurden vorläufig eingestellt", führt die Bundesregierung des Weiteren aus.



05. Negativzinsen in der Corona-Krise

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Die Auswirkungen der immer häufiger von Banken erhobenen Negativzinsen macht die FDP-Fraktion zum Thema einer Kleinen Anfrage (19/20229). Die Bundesregierung soll die Tatsache bewerten, dass Unternehmen, die finanzielle Vorsorge für Krisen geleistet haben, nun während der Corona Krise durch Negativzinsen finanziell bestraft werden. Die Bundesregierung soll auch angeben, inwieweit Unternehmen, die Rücklagen gebildet haben, bis jetzt die Corona-Krise besser überstehen als solche, die es unterlassen haben.