Plenarsitzung des Bundesrates am 05.06.2020
Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass Weidehalter ihre Nutztiere direkt vor Ort schlachten dürfen. In einer am 5. Juni 2020 gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, die nationalen Ausnahmeregelungen zu erweitern und das Thema auf europäischer Ebene voranzutreiben.
Tiertransporte vermeiden
Ziel der Initiative ist es, lange und qualvolle Tiertransporte zu vermeiden und Weidetiere in vertrauter Umgebung schonend schlachten zu können. Dadurch würde die bäuerliche Landwirtschaft gestärkt - Verbraucherinnen und Verbrauchern könnten mehr regionale Lebensmittel kaufen. Durch verminderten Stress vor der Schlachtung verbessere sich zudem die Qualität des Fleisches, begründet der Bundesrat seinen Vorschlag.
Nationales und EU-Recht verändern
Nach geltendem Recht sind Tiere grundsätzlich im Schlachthof bzw. in mobilen Schlachtanlagen zu töten. Ausnahmen gelten derzeit nur für Rinder, die ganzjährig im Freien weiden: sie dürfen nach Genehmigung des Veterinäramtes auf der Weide getötet werden. Der Bundesrat möchte diese Ausnahmen künftig auch auf Rinder und Schweine erweitern lassen, die lediglich saisonal im Freien leben.
Er fordert die Bundesregierung auf, die in Deutschland geltenden Regelungen entsprechend zu erweitern und die Weideschlachtung im EU-Recht zu verankern.
Wie es weitergeht
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreift. Feste Fristen gibt es hierfür allerdings nicht.