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DGB Sachsen-Anhalt begrüßt Einsatz der Landesarbeitsministerien zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes

Freitag, den 10. April 2020

Susanne Wiedemeyer (Foto), Landeschefin des Deutschen Gewerkschaftsbundes in Sachsen-Anhalt, begrüßt den Brief der Arbeitsministerinnen von Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und der Arbeitssenatorin von Bremen an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Darin wird gefordert, das Kurzarbeitergeld für Geringverdienende aufzustocken.

Wiedemeyer erklärt dazu: „Es ist gut, dass die Landesregierungen für ein höheres Kurzarbeitergeld Druck machen. In einigen Branchen konnten Gewerkschaften mit den Arbeitgebern Tarifverträge zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes aushandeln. Leider ist das aber nicht in allen Branchen geglückt. In Sachsen-Anhalt verdient ein Drittel der Beschäftigten nur Niedriglohn. Da reichen 60 Prozent Kurzarbeitsgeld hinten und vorne nicht!“

Wiedemeyer weiter: „Für Unternehmen gibt es Liquiditätshilfen und Arbeitgeber sind bei Kurzarbeit von allen Sozialabgaben befreit. Kurzarbeit ist wichtig, um möglichst viele Arbeitsplätze zu sichern und zu erhalten. Die aktuelle soziale Schieflage muss behoben und das Kurzarbeitergeld angehoben werden. Auch die Beschäftigten in Kurzarbeit brauchen ‚Liquidität‘ – sie müssen ihre Fixkosten und ihre Miete zahlen können.“

Hintergrund: Aktuell beträgt Kurzarbeitergeld nur 60 Prozent des Nettolohns, für Familien liegt er bei 67 Prozent. Dementsprechend liegen die Beträge in einigen Berufen teilweise weit unter 1.000 Euro, so bspw. im Bäckerei- und Tischlereihandwerk, in der Floristik und bei Verkäuferinnen und Verkäufern. Der DGB fordert daher eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes auf mindestens 80 Prozent.