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Magdeburg / ST: Umgang mit Tieren in der Corona-Krise

Sonntag, den 29. März 2020

Der Tierschutzbeauftragte des Landes informiert

Magdeburg. Auch in Sachsen-Anhalt sind seit einigen Tagen erhebliche Beschränkungen des öffentlichen Lebens zum Schutz vor der Ausbreitung des Corona-Virus angewiesen worden. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Solche Gründe sind neben anderen „Handlungen zur Versorgung und notwendigen Bewegung von Tieren“ und die „Ausübung beruflicher oder ehrenamtlicher Tätigkeit“.

Hunde müssen ausgeführt werden

„Tiere können und müssen auch weiterhin versorgt, betreut und bei Bedarf bewegt werden. Dies ist auch solange ohne Gefährdung möglich, wie Kontakte zwischen Mensch und Tier nicht mit zwischenmenschlichen Kontaktaufnahmen verbunden sind. Hunde können weiter ausgeführt werden, solange Menschen dabei nicht miteinander in Kontakt treten. Quarantänemaßnahmen für Tiere sind nach bisherigen Kenntnissen nicht notwendig und entbehrlich“, informiert der Tierschutzbeauftragte des Landes Sachsen-Anhalt, Dr. Marco König (Foto). „Waschen, Schamponieren oder gar Desinfizieren von Haustieren als Vorsichtsmaßnahme sind nicht notwendig und schaden möglicherweise der Gesundheit der Tiere mehr. Allerdings dürfen Hundebesitzer, die sich in häuslicher Quarantäne befinden, ihre Wohnung nicht verlassen, auch nicht um ihren Hund auszuführen. Hier müssen geeignete Personen außerhalb des Haushaltes – Nachbarn oder Freunde – gebeten werden, das Ausführen der Tiere zu übernehmen“, ergänzt er.

Ehrenamtliche Hilfe in Tierheimen möglich

Auch Tierheime könnten weiterhin ehrenamtliche Helferinnen und Helfer Tiere ausführen lassen, wenn dies nach exakten zeitlichen und personellen Absprachen durch Einzelpersonen durchführbar ist und Kontakte der Menschen untereinander und zum Tierheimpersonal den üblichen Vorsichtsmaßnahmen (Abstand halten!) folgen.

Pferde bewegen

Pferde müssen selbstverständlich versorgt, bewegt und bei Bedarf geritten werden. Ein Kontakt zwischen Menschen ist dafür nicht zwingend notwendig und natürlich auszuschließen. Die Betreiber von Pferdepensionen müssen entscheiden, ob die Besitzer der Pferde oder andere Tierpfleger zur Sicherstellung der Versorgung und Bewegung der Pferde benötigt werden. Ähnlich wie in Tierheimen sollten im Bedarfsfall Anwesenheitszeiten vorgegeben werden, um die Anzahl von Menschen im Stall zu begrenzen und deren Kontakt untereinander zu vermeiden.

Grundversorgung von Nutztiere sicherstellen

Nutztierhalter sollten genau eruieren, welches Personal für die Grundversorgung ihrer Tiere notwendig ist. Wie in anderen Unternehmen auch sollten nach Möglichkeit Vertretungspersonen für den Fall bereitstehen, dass Stallpersonal aufgrund von Infektionsgeschehen erkrankt oder sich in Quarantäne befindet.

Tiere spielen keine Rolle für die Verbreitung des Corona-Virus

Der Tierschutzbeauftragte weist zudem darauf hin, dass es nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO), des Robert-Koch-Institutes (RKI) und des Friedrich-Löffler-Institutes (FLI) keine Hinweise darauf gibt, dass Haus- und Nutztiere eine Infektionsquelle von SARS-CoV-2 für Menschen sein können. „Nach momentanem Wissensstand spielen Tiere für die Verbreitung des Corona-Virus keine Rolle – weder als Wirt noch als Übertragungsmedium. Von bisher bei Tieren bekannten Corona-Viren – etwa den Erregern der Bauchfellentzündung (FIP) bei Katzen oder von Durchfallerkrankungen (PED) bei Schweinen – ist das jetzige SARS-CoV-2 klar zu differenzieren“, erklärt Tierarzt König.

Kontakte zwischen Menschen reduzieren und Hygieneregeln beachten

Nach jetzigen Wissensstand ist es zur Vermeidung der Virusausbreitung nicht wichtig, die Kontakte zwischen Menschen und Tieren zu reduzieren, aber unbedingt die Kontakte zwischen Menschen. Beim Umgang mit Tieren sollten jedoch selbstverständlich immer generelle Hygienemaßnahmen eingehalten werden, um das Risiko der Übertragung auch anderer potentieller Krankheitserreger zu reduzieren. Maßnahmen wie Händewaschen und –desinfizieren nach dem Kontakt mit Tieren, Verhindern des Ableckens von Gesicht und Händen durch Haustiere, Sauberhalten von Liegeplätzen und Fressnäpfen von Tieren sollten selbstverständlich sein.

Der Landestierschutzbeauftragte Dr. König betont: „Die Kenntnisse um die Verbreitung des neuartigen Corona-Virus sind komplex und sehr dynamisch und unterliegen zum Teil kurzfristig Änderungen. Dies kann auch die Erkenntnisse bezüglich der Rolle von Tieren im Infektionsgeschehen betreffen. Insofern ist jede Tierhalterin und jeder Tierhalter angehalten, sich ständig über die diesbezüglich neuesten Sachverhalte zu informieren.“