Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung setzt auf eine Stärkung des Radverkehrs. Durch ihren Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (19/17290) will sie eine gesetzliche Grundlage schaffen, damit Brücken an Autobahnen und Bundesstraßen künftig bedarfsabhängig so zu bauen und zu unterhalten sind, "dass auf ihnen auch öffentlicher Radverkehr abgewickelt werden kann".
Die Infrastruktur für den Radverkehr sei ein entscheidender Faktor für den Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen, schreibt die Bundesregierung in der Gesetzesbegründung. Der Bund habe bereits heute rund 14.500 Kilometer Bundesstraßen in der Baulast des Bundes mit Radwegen ausgestattet. Diese Radwege seien von der Baulast des Bundes mitumfasst, "da sie eine Entflechtung des Radverkehrs vom motorisierten Verkehr bewirken und somit die Verkehrssicherheit erhöhen".
Im Bereich von Bundesautobahnen und Bundesstraßen, die als Kraftfahrstraßen (Schnellstraßen - nur für Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt) ausgewiesen sind, komme den Radwegen dagegen bislang keine Entflechtungsfunktion zu, da der Radverkehr dort nicht zu den zugelassenen Verkehrsarten zählt, heißt es weiter. Gleichwohl wiesen Brückenbauwerke im Zuge von Bundesautobahnen und Bundesstraßen, die als Kraftfahrstraßen ausgewiesen sind, "insbesondere an Wasserstraßenkreuzungen in einem urbanen Umfeld Potenzial für die Steigerung des Anteils des Radverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen auf", da durch den Bau von Radwegen auf diesen Brücken bestehende Radverkehrsinfrastrukturen miteinander verbunden und dadurch Lückenschlüsse erzielt werden könnten. Durch die Novellierung des Bundesfernstraßengesetzes könne dieses Potenzial genutzt werden, schreibt die Regierung.
Berlin: (hib/STO) Maßnahmen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Bereich der Cyber-Sicherheit im Vorfeld der Europawahl 2019 sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/17251) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/16808). Danach hat das BSI "im Rahmen der Integrity & Security Initiative mit den Betreibern der sozialen Netzwerke Facebook, Twitter und Google eine enge Zusammenarbeit vereinbart und die Umsetzung verschiedener Schutzmaßnahmen im Vorfeld der Europawahl 2019 durchgeführt". Facebook und Twitter hatten den Angaben zufolge erneut das Account-Verifizierungsprogramm
Wie die Bundesregierung ferner ausführt, können sich politische Entscheidungsträger bei potentiellen Sicherheitsvorfällen bei ihren Facebook-, Instagram-, Twitter-, Google- oder YouTube-Accounts an das BSI wenden. Dort könne dann eine unmittelbare Überprüfung durch die jeweiligen Betreiber angestoßen werden.
Berlin: (hib/STO) Über Angriffe auf Repräsentanten und Einrichtungen von Parteien berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/17250) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/16849). Danach wurden mit Stand vom 30. Januar 2020 im vierten Quartal vergangenen Jahres 202 Straftaten mit dem Angriffsziel "Parteirepräsentant/Parteimitg
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, wurden zudem im vierten Quartal vergangenen Jahres 112 Straftaten gemeldet, die dem Angriffsziel "Parteigebäude/Parteieinrichtu
Berlin: (hib/STO) Nach der Zahl der in der Bundesrepublik der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) zugerechneten Anhänger, Mitglieder und Funktionsträger erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/17239). Auch will sie wissen, wie viele und welche Personen der Führungsebene des IS in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung zugerechnet werden. Ferner fragt sie unter anderem, über welche Strukturen der IS nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland verfügt.
Berlin: (hib/STO) Die "Förderung der Kunst und Kultur von Sinti und Roma" thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/17235). Darin erkundigt sie sich unter anderem danach, welche Kenntnisse die Bundesregierung "über zukünftige EU-Förderprogramme und Projekte für die vielfältige Kunst und Kultur der Sinti und Roma" im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands in der zweiten Jahreshälfte 2020 hat.
Berlin: (hib/STO) Um die "Bundesvereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) e. V." geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/17233). Darin schreibt die Fraktion, dass das Finanzamt für Körperschaften I des Landes Berlin am 4. November unter Berufung auf Paragraf 51 Absatz 3 der Abgabenordung (AO) der VVN-BdA die steuerrechtliche Gemeinnützigkeit entzogen habe. Vorangegangen sei ein Anwendungserlass zur Abgabenordung von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), der am 31. Januar 2019 die zentrale Verwaltungsanweisung zu Paragraf 51 Absatz 3 AO geändert habe, "um den ,Ausschluss sogenannter extremistischer Körperschaften von der Steuerbegünstigung' neu zu regeln".
Wissen will die Fraktion unter anderem, wie die Bundesregierung es bewertet, "dass eine Finanzbehörde über die Abgabenordung beziehungsweise einen Anwendungserlass zur Abgabenordung Einfluss auf die Existenzmöglichkeit oder inhaltliche Ausgestaltung der Tätigkeit einer zivilgesellschaftlichen Vereinigung von Überlebenden der NS-Verfolgung und ihren Nachkommen ausüben kann".
Foto: Bundesregierung / Bergmann