Berlin: (hib/STO) In der Fallzahlendatei "Lapos" sind für das vergangene Jahr insgesamt 184 Fälle islamfeindlicher Angriffe etwa auf Moscheen, Friedhöfe, Begegnungsstätten/Kulturverein
Berlin: (hib/ROL) In ihrer Antwort (19/17072) weist die Bundesregierung darauf hin, dass sie zu migrationsspezifischen Unterschieden beim Ausbildungsabbruch wegen mangelnder Daten, vor allem bezüglich des Jahres 2019, teilweise keine Angaben machen kann. Für 2018 führt die Bundesregierung an, dass von insgesamt 1.330.764 Auszubildenden 37.323 aus einem Top-Asylland kamen. Insgesamt wurden von den Ausbildungsverträgen 151.665 vorzeitig gelöst - von Deutschen 129.804 Verträge, und von Menschen aus Top-Asylländern 6.852 Verträge.
Die AfD hatte sich in einer Kleinen Anfrage (19/16685) auf den Berufsbildungsbericht 2018 bezogen und herausgehoben, dass zwischen Menschen mit Migrationshintergrund und deutschen Staatsbürgern deutliche Unterschiede hinsichtlich der Ausbildungsintegration bestehen würden und eine Aufschlüsselung differenziert nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit: Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatenangehöriger, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland gewünscht. Im hinteren Teil der Antwort finden sich umfangreiche Tabellenanhänge zu Ausbildungsverträgen, Betriebszahlen und -größen und Schulabschlüssen.
Berlin: (hib/PK) Deutschland ist nach Einschätzung der Bundesregierung für in- und ausländische Ärzte ein attraktiver Standort zur Berufsausübung. Infolgedessen habe sich die Abwanderung deutscher Ärzte zwischen 2008 und 2018 kontinuierlich reduziert, heißt es in der Antwort (19/17060) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/16645) der AfD-Fraktion.
2008 haben den Angaben zufolge 3.065 Mediziner Deutschland verlassen, um im Ausland zu arbeiten, 2018 waren es 1.941.
Zugleich waren 2018 rund 50.000 ausländische Mediziner in Deutschland registriert. Ausländische Ärzte kamen 2018 unter anderem aus Rumänien, Syrien und Griechenland nach Deutschland.
Berlin: (hib/STO) Die Zahl der Dienstposten für Wehrdisziplinaranwälte bei der Bundeswehr ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/17075) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/16706). Danach weist die Rechtspflege der Bundeswehr im Januar 2020 ein Dienstpostensoll an Rechtsberaterinnen und Rechtsberatern, die im Nebenamt die Funktion Wehrdisziplinaranwalt wahrnehmen, von insgesamt 152 Dienstposten auf. Hiervon sind laut Bundesregierung 132 Dienstposten besetzt.
Dieser Besetzungsgrad ist den Angaben zufolge dem Umstand geschuldet, "dass derzeit die Dienstpostenbesetzung in der Rechtspflege nicht Schritt halten kann mit dem personellen Abgang infolge von Wegversetzungen in andere Bereiche, auch innerhalb der Bundeswehr, sowie von planmäßigen Vakanzen infolge von Zurruhesetzungen". Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, führen die personellen Lücken zu "keinen Qualifikationseinbußen in Erfüllung des disziplinaren Ermittlungsauftrages". Die Dienststellen der Wehrdisziplinaranwaltschaften verfügten über eine ausreichende Personaldecke, um die bestehenden Vakanzen abzufedern. "In Einzelfällen mag es zu zeitlichen Verzögerungen kommen", schreibt die Bundesregierung weiter.
Berlin: (hib/ROL) Die FDP-Fraktion möchte in einer Kleinen Anfrage (19/17065) wissen, welche Aufgaben in den Geschäftsbereich des Präsidenten der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) und den Geschäftsbereich des Vorstandes fallen und wie viele Abteilungen es gibt.
Die im Mai 2019 beschlossene vierte Fortschreibung des erstmalig 2005 beschlossenen Pakts für Forschung und Innovation (PFI) sieht eine jährliche Steigerung der Zuwendungen an die vier außeruniversitären Forschungseinrichtungen Fraunhofer-Gesellschaft (FhG), Helmholtz-Gemeinschaft (HGF), Leibniz-Gemeinschaft (WGL) und Max-Planck-Gesellschaft (MPG) in den Jahren 2021 bis 2030 um jeweils drei Prozent vor. Insbesondere vor diesem Hintergrund der stetig wachsenden Mittel sei es für die Fraktion von Bedeutung, dass die für den Pakt für Forschung und Innovation vorgesehenen Bundesmittel in allererster Linie tatsächlich in Forschung und Innovation fließen.
Berlin: (hib/HLE) Um eine Weisung des Bundesministeriums der Finanzen an die Finanzbehörde Hamburg zur Einleitung verjährungshemmender Maßnahmen in Bezug auf Cum-Ex-Geschäfte in den Jahren 2010 und 2011 geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/16981). Die Abgeordneten wollen außerdem wissen, warum die Finanzbehörde Hamburg lediglich 2010 und 2011 Steuernachforderungen gestellt habe. Bei der Kleinen Anfrage handelt sich um Nachfragen zur Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/653.
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