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Zoll-News: Finger weg von illegalem Feuerwerk!

Samstag, den 28. Dezember 2019

Zöllner in Hamburg stellten im Dezember fast 140 Kilogramm Pyrotechnik sicher

Kurz vor Jahresende - Weihnachten ist noch nicht richtig vorbei - da laufen die Vorbereitungen für die Silvesterfeierlichkeiten. Für viele gehören Feuerwerkskörper, Kracher und Böller einfach dazu. Wer den Jahreswechsel unbeschwert und sorgenfrei genießen will, sollte dabei jedoch nur zugelassene Feuerwerkskörper verwenden. "Insbesondere die CE-Kennzeichnung muss vorhanden sein", so der Pressesprecher des Hauptzollamts Hamburg, Oliver Bachmann. "Fehlt die Kennzeichnung, ist die Einfuhr verboten und strafbar", führte er weiter aus.

Dass diese Hinweise nicht unbegründet sind, zeigen die Sicherstellungszahlen des laufenden Monats. So wurden durch die Beschäftigten des Hauptzollamts Hamburg mehr als 3.800 Feuerwerkskörper mit einem Bruttogewicht von knapp 140 Kilogramm allein im Postverkehr sichergestellt. Die Fälle werden nunmehr vom Zollfahndungsamt Hamburg weiterverfolgt.

"Bei solchen Einfuhren von illegalen Feuerwerkskörpern wird stets ein Strafverfahren eingeleitet", erklärte Bachmann weiter. "Neben den zu erwartenden strafrechtlichen Konsequenzen könnte beim Abbrennen des Feuerwerks auch Gefahr für Leib und Leben bestehen. Wenn Sie alle gesetzlichen Vorgaben beachten, steht einem bunten und erlebnisreichen Jahreswechsel nichts mehr entgegen."


Foto: Sichergestellte Pyrotechnik © Zoll