Berlin, Hautarztnews: Die Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG) warnt vor einem Missbrauch von hyaluronsäurehaltigen Präparaten in Form der Selbstinjektion durch Patienten, wie sie neuerdings offenbar in sozialen Medien propagiert wird.
Das
Faltenunterspritzen unter Verwendung von hyaluronsäurehaltigen Präparaten ist
unter rechtlichen Aspekten eine erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde.
Eine invasive kosmetische Behandlung erfordert ärztliche Fachkenntnisse; eine Fehlbehandlung
kann erhebliche gesundheitliche Schädigungen verursachen, warnt die DDG.
Nach
der Rechtsprechung in Deutschland ist daher eine Faltenunterspritzung durch
Personen, die nicht zur Ausübung der Heilkunde befugt sind, nicht zulässig (OLG
Karlsruhe, Urteil vom 17. Februar 2012 – 4 U 197/11 –). Bei
Hyaluronsäurepräparaten handelt es sich um verschreibungspflichtige
Medikamente; ihre Abgabe zur Selbstinjektion ist Apotheken nicht erlaubt.
Text: Deutsche
Dermatologische Gesellschaft (DDG)