header-placeholder


image header
image
Bundestag

Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Di., 10. Dezember 2019

  1. Abschuss von Wölfen
  2. Einstufung sicherer Herkunftsstaaten
  3. Hilfe für Flüchtlinge in Libyen
  4. WWF: Bericht im Februar erwartet
  5. Austausch von Willenserklärungen
  6. Rechtsextremismus und Hasskriminalität


01. Abschuss von Wölfen

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Anhörung

Berlin: (hib/FLA) Erweiterte Ausnahmeregelungen beim Naturschutz zum Abschuss von Wölfen, wie sie die Bundesregierung plant, sind von Sachverständigen teils begrüßt, teils mit erheblichen vor allem juristischen Bedenken versehen worden. Es ging im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit um den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (19/10899).

Bei der öffentlichen Anhörung unter Vorsitz von Hubertus Zdebel (Die Linke) befand Kay Ruge vom Deutschen Landkreistag, der Gesetzentwurf weise in die richtige Richtung. Es lägen Resolutionen von Kreistagen vor, die parteiübergreifend ein striktes Vorgehen gegen den Wolf ausdrücklich einforderten. Für die Wiederbesiedlung durch den Wolf sei eine ausreichend große Akzeptanz der Bevölkerung unabdingbar. Das gelte besonders für die Nutztierhalter.

Stefan Völl (Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände) stellte fest, die Rückkehr des Wolfes erfolge vor allem zu Lasten der Schafhalter. Der Schutz der Tiere erfordere einen enormen finanziellen und arbeitswirtschaftlichen Aufwand. Es müsse einen Rechtsanspruch zur vollen Erstattung aller mit der Wolfsbesiedlung verbundenen Maßnahmen geben. Der Gesetzentwurf stelle eine Minimallösung dar.

Michael Schneider, Sachverständiger für Raubtierfragen bei der Regierung der schwedischen Provinz Västerbotten, sagte, obwohl der Wolf die geringste Population der Raubtiere stelle, finde er das größte öffentliche Echo. Er verwies auf eine Reihe von Bedingungen, die erfüllt sein müssen, bevor ein Wolf getötet werden darf.

Für Friedrich von Massow vom Deutschen Jagdverband sind die geplanten Gesetzesänderungen ein wichtiger, wenn auch nur erster Schritt hin zu einem Wolfsmanagement, das den Bedürfnissen der Betroffenen dient, ohne die berechtigten Belange des Artenschutzes zu vernachlässigen. Seit der Wiederansiedlung des Wolfes in Deutschland hätten die Konflikte in erheblichem Maße zugenommen. Der Bestand wachse mit mehr als 30 Prozent pro Jahr. Die Schäden durch Nutztierrisse nähmen in ähnlichem Umfang zu.

Dem Rechtsanwalt Professor Martin Gellermann erschloss sich nicht, warum künftig im Gesetz auf "ernste" statt bisher "erhebliche" Schäden abgehoben werden solle. Eine inhaltliche Änderung gehe mit dem Austausch der Begrifflichkeiten nicht einher. Die Erweiterung des Ausnahmegrundes beträfe sämtliche besonders geschützte Tierarten wie Luchs, Wanderfalke oder Fischadler, wann immer sie hinreichend gewichtige Schäden im Bereich eines freizeit- oder hobbymäßigen Betätigungsfeldes verursachen.

Die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz, Professor Beate Jessel, sah in der geplanten Gesetzesänderung einen Beitrag zu einem unions- und verfassungskonformen Ausgleich zwischen Artenschutz einerseits und den Interessen insbesondere der Nutztierhalter andererseits. Bund und Länder müssten Weidetierhalter beim Schutz ihrer Tiere vor dem Wolf unterstützen und dies finanziell auskömmlich fördern.

Wernher Gerhards vom Verein Sicherheit und Artenschutz beschrieb den Wolf als Verursacher von ernsthaften Schäden, etwa auch Tierseuchen. Deshalb sei sofortiges politisches Handeln vonnöten. Er verwies darauf, dass laut Bundesnaturschutzgesetz Wölfe bei Dunkelheit in Ortslagen als normales Lebensrisiko hinzunehmen seien. Er hielt dagegen, dass etwa Kinder im Winter in Dunkelheit auf den Schulbus warteten.

Gregor Beyer (Forum Natur Brandenburg) kritisierte, dass es in dem Gesetzesvorhaben unterlassen werde, den neuen Rechtsbegriff "ernsthafte Schäden" auch nur ansatzweise näher zu definieren. Weder sei beabsichtigt, eine Positiv- oder Negativliste einzuführen, noch würden ergänzende Hinweise gegeben, die die spätere Auslegung des gesetzgeberischen Willens für die rechtlich wie praktisch Betroffenen möglich mache. Der Gesetzentwurf sei nicht mit der Wolfswirklichkeit kompatibel.

Laut Christina Patt von der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht verstößt der Gesetzentwurf gegen geltendes EU-Recht. Auch werde mit ihm nicht das Ziel erreicht, die Rechtssicherheit bei der Erteilung von Ausnahmen von artenschutzrechtlichen Zugangsverboten zu erhöhen. Ziel müsse es sein, die bereits bestehende Ausnahmemöglichkeit rechtssicher auszugestalten und nicht rechtswidrig auszuweiten.

Rechtsanwalt Peter Kremer ging auf die beabsichtigte Ausweitung auf Schäden nicht-wirtschaftlicher Art ein. Damit sollten auch Schäden von Hobby-Tierhaltern erfasst werden. Tatsächlich enthalte der Gesetzentwurf überhaupt keine Beschränkungen. Jeder ernste Schaden würde die Ausnahmefähigkeit begründen können. Mit Unionsrecht sei die vorgesehene Ausweitung unvereinbar.



02. Einstufung sicherer Herkunftsstaaten

Inneres und Heimat/Anhörung

Berlin: (hib/wid) Ein asylrechtlicher Antrag der FDP-Fraktion für ein "geregeltes Verfahren zur Einstufung sicherer Herkunftsstaaten" (19/8267) ist in einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat auf überwiegende Skepsis der Sachverständigen gestoßen. In der öffentlichen Sitzung am Montag wurden Zweifel laut, ob die Erklärung eines Landes zum sicheren Herkunftsstaat an sich schon eine nennenswerte Entlastung der deutschen Behörden mit sich bringe, und ob der Prozentsatz anerkannter Asylbewerber aus einem bestimmten Land einen tauglichen Maßstab für die Bewertung der dortigen Menschenrechtslage darstellt. Nach Ansicht der Liberalen besteht eine Anfangsvermutung, dass Staaten als sicher gelten können, wenn Asylanträge ihrer Bürger seit mindestens fünf Jahren oder im Durchschnitt der letzten zehn Jahre zu weniger als fünf Prozent erfolgreich sind.

Für das UN-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) machte der Leiter der Rechtsabteilung der deutschen Sektion, Roland Bank, Zweifel geltend, ob die Einstufung eines Landes als sicher geeignet sei, Asylverfahren wesentlich zu beschleunigen. Die "potentielle Ökonomisierung" im Arbeitsablauf des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sei doch als "eher gering" einzuschätzen. Schließlich ändere nach geltender Rechtslage eine solche Einstufung nichts an der "besonderen Sorgfaltspflicht", Asylanträge in jedem Einzelfall zu prüfen.

Die Frage sei auch, nach welchen Kriterien die Sicherheitslage in einem Land zu bewerten sei. Hier gebe es nach wie vor eine Divergenz zwischen dem deutschen und dem diesem mittlerweile übergeordneten europäischen Recht. Während das deutsche Recht auf politische Verfolgung durch staatliche Instanzen abhebe, lege das europäische einen wesentlich weiter gefassten Verfolgungsbegriff zugrunde. In diesem Zusammenhang mahnte Bank eine Angleichung des deutschen Asylverfahrensgesetzes an europäische Kriterien als überfällig an. Dadurch würde sich nicht nur formal, sondern auch "inhaltlich sehr deutlich etwas ändern an den Bewertungsmaßstäben".

Winfried Kluth, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Halle-Wittenberg, kritisierte die nach seiner Einschätzung herrschende Intransparenz und "extreme Beliebigkeit" der Entscheidungsgrundlagen. "Ich kenne kein anderes Gebiet des Verwaltungsrechts mit so starken Defiziten", sagte Kluth. Er empfahl, die Beurteilung der Herkunftsländer von Asylbewerbern in die Hände eines unabhängigen Fachleutegremiums zu geben. Eine solche "Systemumstellung" werde mehr Akzeptanz erzeugen als das derzeitige Verfahren, in dem die Anerkennung sicherer Herkunftstaaten allzu oft als Gegenstand eines Kuhhandels im Bundesrat erscheine.

Gerald Knaus, Leiter der Europäische Stabilitätsinitiative, einer in Berlin ansässigen Denkfabrik, die sich schwerpunktmäßig mit den Balkanländern befasst, widersprach dem Eindruck, dass die Einstufung eines Herkunftstaates als sicher die Zahl der von dort kommenden Asylbewerber automatisch sinken lasse. So seien die Bewerberzahlen aus den Ländern des Westbalkan nicht schon mit deren heftig umstrittener Einstufung als "sicher", sondern erst in Folge des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes, verbunden mit der Eröffnung legaler Zugangswege zum deutschen Arbeitsmarkt, gesunken. Wirtschaftlich motivierte Asylbewerber suchten sich jene Zielländer aus, wo die Verfahren lange dauerten und in der Zwischenzeit die Sozialleistungen hoch seien. Entscheidend für die Verringerung der Bewerberzahlen sei daher die Beschleunigung der Verfahren.

Die Vertreterin des BAMF, Ursula Gräfin Praschma, verwies auf ein Experiment ihrer Behörde zur Begründung ihrer Zweifel, ob der Vorstoß der Liberalen zielführend sei. Dabei seien 26 Herkunftsstaaten mit im Sinne des FDP-Antrages geringen Anerkennungsquoten einer Prüfung unterzogen worden. In den allermeisten Fällen seien indes die "Rahmenbedingungen" für eine Anerkennung als "sicher" nicht erfüllt gewesen: "Eine niedrige Schutzquote kann ein Indiz sein, aber das allein genügt nicht." Ähnlich äußerte sich der Konstanzer Europarechtler Daniel Thym. Er bewertete den FDP-Vorschlag als "gangbare Lösung", machte aber geltend, dass in jedem Einzelfall eine "qualitative Betrachtung inhaltlicher Kriterien" vorrangig sei.



03. Hilfe für Flüchtlinge in Libyen

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung setzt sich nach eigenen Angaben seit Beginn des Konfliktes in Libyen für eine Verbesserung der Lage der Flüchtlinge und Migranten in Libyen ein. Deshalb unterstütze sie gemeinsam mit der Europäischen Union das Engagement des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) und der Internationalen Organisation für Migration in Libyen, betont sie in einer Antwort (19/15532) auf eine Kleine Anfrage (19/15008) der AfD-Fraktion. Von den Abgeordneten nach Vorschlägen für einen gemeinsamen Rettungseinsatz von Vereinten Nationen und EU in Libyen sowie einer neuen EU-Mittelmeer-Mission gefragt, schreibt sie, "zu laufenden und möglichen Maßnahmen" befinde sie sich in ständigem Dialog mit ihren europäischen und internationalen Partnern. Die neue Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen, habe zudem kürzlich angekündigt, dass ihre Kommission beabsichtige, in der ersten Jahreshälfte 2020 einen Vorschlag für einen EU-Migrationspakt vorzulegen. Hierzu wolle sie sich mit den Mitgliedstaaten beraten.

Nach Kenntnissen der Bundesregierung befinden sich mit Stand Ende Oktober 2019 zirka 4.600 Flüchtlinge und Migranten in staatlichen "Detention Centers". Sie unterstütze von Niger aus den vom UNHCR eingerichteten Evakuierungsmechanismus (Emergency Transit Mechanism, ETM) für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge aus Libyen. Darüber habe Deutschland in einem ersten Verfahren 288 Personen, deren besondere Schutzbedürftigkeit im Einzelfall geprüft worden sei, auf Grundlage von § 23 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes ("Resettlement") Schutz gewährt. Im Mai 2019 habe die Bundeskanzlerin die Aufnahme von bis zu 300 weiteren Personen über den ETM Niger zugesagt. Die Vorbereitungen dafür liefen, schreibt die Bundesregierung. Die Aufnahmen sollten nach Abschluss der notwendigen Vorbereitungen ab Anfang 2020 erfolgen.



04. WWF: Bericht im Februar erwartet

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beauftragten Untersuchungen der Vorwürfe gegen den World Wide Fund for Nature wegen Vorfällen im Salonga-Nationalpark in der Demokratischen Republik Kongo werden nach Angaben der Bundesregierung durch das Deutsche Institut für Menschenrechte unabhängig begleitet und sollen bis spätestens Februar 2020 abgeschlossen sein. Im Anschluss werde die KfW die Öffentlichkeit über die Ergebnisse und die Schlussfolgerungen informieren, betont sie in einer Antwort (19/14667) auf eine erneute Kleine Anfrage (19/13862) der AfD-Fraktion zum Thema.

Dem WWF beziehungsweise seinen Partnerorganisationen wird vorgeworfen, im Salonga-Nationalpark Wildhüter unterstützt zu haben, die Wilderer sowie Ortsansässige gefoltert, vergewaltigt und ermordet haben sollen. Daraufhin seien unter anderem vom WWF beantragte Mittel für den Salonga-Nationalpark in Höhe von rund 70.000 Euro bislang nicht ausgezahlt worden.

Laut Bundesregierung unterliegen Art, Umfang und Beschaffung der Bewaffnung dort, wo Parkpersonal in im Rahmen der deutschen EZ geförderten Schutzgebiete bewaffnet sei, den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen der Partnerländer. Daten würden nicht systematisch erhoben. Im Rahmen der Umsetzung von Schutzgebietsvorhaben würden die Partnerbehörden jedoch dafür sensibilisiert, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren sei und eine mögliche Bewaffnung unter Berücksichtigung der Bedrohungslage angemessen sein müsse.

Weiter führt die Bundesregierung aus, die Umsetzung von Schutzgebietsvorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) finde teils in Regionen statt, die durch eine "volatile Sicherheitslage, instabile politische und sich verschlechternde sozioökonomische Rahmenbedingungen für die Bevölkerung" geprägt seien. Sie unterstütze daher lokale Partnerbehörden und Parkverwaltungen im Rahmen der EZ bei der Einführung und Umsetzung professioneller Managementstandards.



05. Austausch von Willenserklärungen

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat bisher keine Veranlassung für eine Evaluierung der Wirkung und des Nutzens des Paragrafen 126a des Bürgerlichen Gesetzbuches (Elektronische Form) hinsichtlich der praktischen Anwendung und Bedeutung gesehen. Das geht aus ihrer Antwort (19/15559) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/15010) zu den Auswirkungen der Digitalisierung auf den Rechtsstatus versendeter Willenserklärungen und Urkunden hervor. Die Bundesregierung habe keinen Überblick darüber, wie häufig qualifizierte elektronische Signaturen im Privatrechtsverkehr genutzt werden, insbesondere auch zur Erfüllung der elektronischen Form nach Paragraf126a.

Weiter schreibt die Bundesregierung, es sei Sache der Teilnehmer am Privatrechtsverkehr, die Chancen der Digitalisierung für den Austausch ihrer Willenserklärungen zu nutzen. Der im Privatrecht geltende Grundsatz der Formfreiheit ermögliche dies auch in sehr weitem Umfang. Soweit gesetzliche Formvorschriften bestünden, könnten diese überwiegend auch im elektronischen Rechtsverkehr erfüllt werden. Die Bundesregierung sehe derzeit keinen Änderungsbedarf bei den Regelungen über den Austausch von Willenserklärungen, da die Regelungen über die Abgabe und den Zugang von Willenserklärungen technikneutral gestaltet seien und den Einsatz neuer Übermittlungstechniken nicht hinderten.



06. Rechtsextremismus und Hasskriminalität

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MWO) Das vom Bundeskabinett beschlossene Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität ist Thema einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/15595). Die Fragesteller wollen unter anderem wissen, wieso sich die Bundesregierung dafür entschieden hat, die Identifizierung rechtswidriger Inhalte an die Telemediendiensteanbieter zu übertragen und diese Aufgabe nicht im Wesentlichen bei den Ermittlungsbehörden zu belassen. Daran anschließend fragen sie, inwiefern die Bundesregierung der Auffassung ist, dass Telemediendiensteanbieter in der Lage sind, potentiell rechtswidrige Inhalte in der Gesamtmenge der Inhalte proaktiv zu entdecken und beurteilen zu können, ob Inhalte rechtswidrig sind oder nicht, und wie sie die Möglichkeit bewertet, dass nicht rechtswidrige Inhalte an die neu zu errichtende Zentralstelle des Bundeskriminalamts gemeldet werden. Weiter fragen sie, für welche weiteren Dienste die Bundesregierung zu prüfen plant, ob über die derzeit im Netzwerkdurchsetzungsgesetzes erfassten sozialen Netzwerke hinaus Handlungsbedarf besteht und inwiefern sie die Regelungen des Strafgesetzbuches mit Bezug zur Hasskriminalität ergänzen möchte.


Foto: Bundesregierung / Bergmann