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Bundesrat fordert Verbot von Einweg-Elektro-Scootern

Plenarsitzung des Bundesrates am 08.11.2019

Der Bundesrat möchte, dass E-Scooter nur dann zugelassen werden, wenn ihr Akku austauschbar ist. In einer am 8. November 2019 gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, die Vorschriften für Elektrokleinstfahrzeuge entsprechend zu ändern.

Nicht im Interesse von Abfallvermeidung und Energieeffizienz

Ein E-Scooter mit einem kaputten und nicht austauschbaren Akku sei sofort nicht mehr nutzbar und müsse entsorgt werden, erklärt der Bundesrat. Das sei mit den Grundsätzen der Abfallvermeidung, Ressourceneffizienz und Energiesparsamkeit nicht zu vereinbaren und läge auch nicht im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher.

Entscheidung liegt bei der Bundesregierung

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreift und eine Gesetzesänderung auf den Weg bringt. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.