header-placeholder


image header
image
hands 1167619 960 720

Luftverkehrsteuer: Bundesrat fordert europäische Lösung

Plenarsitzung des Bundesrates am 08.11.2019

Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung mit der geplanten Anhebung der Luftverkehrsteuer einen Anreiz schaffen will, den Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen zu verringern. In seiner Stellungnahme vom 8. November 2019 zu dem entsprechenden Gesetzentwurf hebt er jedoch hervor, dass ein globaler Wirtschaftsbereich wie der Luftverkehr auch eine globale Vereinbarung braucht.

Wettbewerbsverzerrungen in Europa verhindern

Er fordert die Bundesregierung deshalb auf, sich für eine EU-weit einheitliche Besteuerung des Luftverkehrs einzusetzen, um Wettbewerbsverzerrungen auszuschließen. Außerdem spricht er sich dafür aus, nachhaltige Fluggeräte von der Luftverkehrsteuer auszunehmen, um eine Lenkungswirkung zu erzielen.

Finanzielle Auswirkungen des Klimapakets klären

Darüber hinaus richtet der Bundesrat den Blick erneut auf die finanziellen Auswirkungen des Klimaschutzpakets: Danach müssten Länder und Gemeinden vor allem mit Mehrbelastungen rechnen, wohingegen auf den Bund erhebliche Mehreinnahmen zukämen. Die Verteilung der Mehr- und Mindereinnahmen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden müssten deshalb geklärt werden, bevor das erste Gesetz aus dem Klimaschutzpaket verabschiedet sei.

Flüge bis zu 17 Euro teurer

Laut Regierungsentwurf soll die Luftverkehrsteuer für innereuropäische Ziele um 5,53 Euro auf 13,03 Euro steigen. Für mittlere Distanzen bis 6.000 Kilometer ist eine Erhöhung um 9,58 Euro auf 33,01 Euro vorgesehen. Bei Fernstrecken sind künftig 59,43 Euro fällig. Das wären 17,25 Euro mehr als bislang.

Anhebung bereits zum 1. April 2020

Die derzeit geltenden Steuersätze sollen bereits zum 1. April 2020 erhöht werden. Im kommenden Jahr rechnet die Bundesregierung deshalb mit Mehreinnahmen von 470 Millionen Euro. Sie sollen auch zur Finanzierung des Klimaschutzprogramms 2030 herangezogen werden.

Wie es weitergeht

Die Stellungnahme des Bundesrates wurde an die Bundesregierung gesandt. Sobald sie sich dazu geäußert hat, leitet sie sie einschließlich ihrer Gegenäußerung an den Bundestag weiter. Dort wurde der Gesetzentwurf bereits am 25. Oktober 2019 in erster Lesung beraten.