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Klimaschutzmaßnahmen: Länder warnen vor Einnahmeausfällen

Plenarsitzung des Bundesrates am 08.11.2019

Der Bundesrat hat sich am 8. November 2019 zu den steuerrechtlichen Maßnahmen geäußert, die die Bundesregierung im Zuge ihres Klimaschutzpakets beschlossen hat. Dabei richtete er den Blick vor allem auf die Steuerausfälle, die mit den geplanten Steuerförderungen für Pendlerpauschale, Gebäudesanierung etc. verbunden sind.

Hohe Einnahmeausfälle und zusätzliche Belastungen

Von den insgesamt 1,325 Milliarden Euro entfällt laut Gesetzentwurf rund die Hälfte auf Länder und Kommunen. Wie die entstehenden Einnahmeausfälle zu kompensierend sind, sei bislang nicht geregelt, kritisiert der Bundesrat. Zugleich verweist er auf die zusätzlichen Belastungen, die auf die Länder durch die Wohngelderhöhung und die stärkere Förderung der Elektromobilität zukommen. Der Bund erhalte hingehen erhebliche Einnahmen, die vor allem durch die CO2-Bepreisung und die erhöhte Luftverkehrsteuer generiert werden.

Bund muss kompensieren

Vor diesem Hintergrund müsse in das Gesetz unbedingt eine Regelung aufgenommen werden, die die Einnahmeausfälle der Länder und Kommunen vollständig kompensiert. Nach Ansicht des Bundesrates soll der Ausgleich über einen erhöhten Umsatzsteueranteil der Länder sichergestellt werden.

Mehr Unterstützung im ÖPNV gefordert

Handlungsbedarf sieht der Bundesrat auch bei der Beteiligung des Bundes an den Kosten für ÖPNV und SPNV. Im Klimaschutzprogramm 2030 seien in diesem Bereich erhebliche Anstrengungen vorgesehen. Die derzeit zur Verfügung stehenden Regionalisierungsmittel reichten für die erforderlichen Verbesserungsmaßnahmen nicht aus. Der Bundesrat erwarte deshalb, dass die Mittel deutlich angehoben werden. Auch bei der Umsetzung der geplanten Mobilitätsprämie fordern die Länder mehr Unterstützung durch den Bund.

Die geplanten Maßnahmen im Einzelnen

Als Teil des Klimaschutzprogramms 2030 soll die Pendlerpauschale laut Regierungsentwurf ab 2021 um 5 Cent auf 35 Cent pro Kilometer steigen. Geringverdiener, die keine Einkommenssteuer zahlen, sollen die Mobilitätsprämie erhalten. Sie beträgt 14 Prozent der erhöhten Pendlerpauschale. Beide Begünstigungen gelten bis zum 31. Dezember 2026.

Billiger bahnfahren

Das Bahnfahren soll durch günstigere Bahntickets attraktiver werden. Hierfür wird der Mehrwertsteuersatz für Fahrkarten im Fernverkehr dauerhaft von 19 auf 7 Prozent herabgesetzt.

Förderung energetischer Gebäudesanierung

Eine weitere Entlastung betrifft Wohneigentümer: Entscheiden sie sich für energetische Sanierungsmaßnahmen, dann können sie für die Aufwendungen bis Ende 2020 einen 20 prozentigen Abzug von der Steuerschuld geltend machen. Abzugsfähig sind zum Beispiel der Einbau klimafreundlicher Heizungen, moderner Fenster oder die Dämmung von Dächern und Außenwänden.

Kommunen sollen von Windparks profitieren

Ebenfalls Teil des Maßnahmenpakets ist die Möglichkeit für Kommunen, bei der Grundsteuer einen besonderen Hebesatz auf Sondergebiete für Windenergieanlagen festzulegen. Durch die Maßnahme sollen Kommunen stärker von den Erträgen profitieren. Die Bundesregierung hofft so auf mehr Akzeptanz für Windkraftprojekte.

Wie es weitergeht

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun an die Bundesregierung weitergeleitet. Sobald sie sich dazu geäußert hat, leitet sie sie einschließlich ihrer Gegenäußerung an den Bundestag weiter. Dort wurde der Gesetzentwurf bereits am 25. Oktober 2019 in erster Lesung beraten.