header-placeholder


image header
image
hands 1167619 960 720

Bundesrat billigt Aachener Vertrag

Plenarsitzung des Bundesrates am 08.11.2019

Der Aachener Vertrag ist ratifiziert: Nachdem er Ende September im Bundestag eine breite Mehrheit erhielt, hat ihn am 8. November 2019 auch der Bundesrat gebilligt. Damit kann der Freundschaftsvertrag zwischen beiden Ländern nun in die Umsetzung gehen.

Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

Der Aachener Vertrag ergänzt den Élysée-Vertrag von 1963. Er zielt unter anderem auf eine engere regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit. So sollen Eurodistrikte entstehen, um bilaterale Vorhaben zu erleichtern. Ein gemeinsamer Ausschuss für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit soll Schwierigkeiten der Grenzregionen ermitteln und Lösungsstrategien aufzeigen. Auch das Thema Sprache ist von Bedeutung: Beide Staaten verpflichten sich in Grenzregionen zur Zweisprachigkeit.

Anerkennung von Schulabschlüssen

Im Bereich Kultur und Mobilität versprechen beide Staaten, die gegenseitige Anerkennung von Schulabschlüssen zu fördern und integrierte deutsch-französische Studiengänge zu schaffen. Bildungs- und Forschungssysteme sollen miteinander vernetzt werden. Über einen gemeinsamen Bürgerfonds möchten beide Länder Bürgerinitiativen und Städtepartnerschaften noch weiter fördern.

Mehr gegenseitige Konsultationen

Neben einem deutsch-französischen Wirtschaftsraum und einer engeren Zusammenarbeit in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik geht es auch um eine bessere Abstimmung beider Länder auf europäischer Ebene: Vor großen europäischen Treffen sollen Konsultationen auf allen Ebenen stattfinden.

Regelmäßige Treffen

Um die engere Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich zu organisieren, verabreden sich die beiden Regierungen mit dem Vertrag zu jährlichen Treffen. Mindestens einmal im Quartal soll ein Mitglied der Regierung an einer Kabinettssitzung des anderen Staates teilnehmen.

Länder bei der Umsetzung des Vertrages mit einbinden

In einer begleitenden Entschließung bringt der Bundesrat noch einmal deutlich zum Ausdruck, dass die Länder bei der Umsetzung des Aachener Vertrages eine besondere Verantwortung tragen.

Hierzu gehörten insbesondere auch die Verbesserung des grenzüberschreitenden Bahnverkehrs, der Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die stärkere Vernetzung von Bildungs- und Forschungssystemen. Es müsse deshalb sichergestellt werden, dass die Länder bei der Planung und Steuerung dieser Vorhaben gehört werden. Außerdem fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Länder einzubinden, sobald die Umsetzung des Aachener Vertrages Auswirkungen auf die Länderhaushalte hat. Die Entschließung geht nun an die Bundesregierung.

Unterzeichnung, Verkündung, Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.