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Bundesrat stimmt Vermittlungsvorschlag zum Zensusgesetz zu

Plenarsitzung des Bundesrates am 08.11.2019

Nur einen Tag nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat dem Kompromissvorschlag aus dem Vermittlungsausschuss zur Volkszählung 2021 zugestimmt. Damit kann das vom Bundestag geänderte Gesetz dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden und danach wie geplant in Kraft treten.

Es schafft die Rechtsgrundlage für die Durchführung der Volkszählung 2021. Geplant sind Bevölkerungszählung, Gebäude- und Wohnungszählung, Haushaltebefragungen auf Stichprobenbasis sowie Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen.

Registergestützte Erhebung

Wie schon der Zensus 2011 ist auch der Zensus 2021 als registergestützte Erhebung konzipiert. Dabei werden in erster Linie bereits vorhandene Verwaltungsdaten genutzt und nur dann ergänzende Erhebungen durchgeführt, wenn Verwaltungsdaten für bestimmte Merkmale nicht vorhanden oder aus statistischer Sicht nicht für die Auswertung geeignet sind, heißt es in der Gesetzesbegründung. Neben Übermittlungen behördlicher Daten, insbesondere Melderegisterdaten und bestimmter Datensätze oberster Bundesbehörden, sind auch ergänzende primärstatistische Befragungen der Bevölkerung vorgesehen.

Änderungen im Vermittlungsverfahren

Der Bundesrat hatte im Juni 2019 das Gesetz in den Vermittlungsausschuss überwiesen, um es dort überarbeiten zu lassen. Am 6. November einigten sich die Vertreter von Bund und Ländern auf Änderungen am Gesetz. Diese betrafen vor allem die Kostenaufteilung und die Umsetzung des registergestützten Zensus in der Praxis.

Bundesbeteiligung an den Kosten

So beteiligt sich der Bund mit insgesamt 300 Millionen Euro an den Kosten, die den Ländern für Vorbereitung und Durchführung der Volkszählung entstehen. Der Bundesrat hatte ursprünglich eine Finanzzuweisung von 415 Millionen gefordert - der Bundestag in seinem Beschluss allerdings keine Regelung dazu getroffen.

Steuerfreie Aufwandsentschädigung für Interviewer

Die so genannten Erhebungsbeauftragten erhalten eine steuerfreie Aufwandsentschädigung, die auf Sozialleistungen oder Renten nicht angerechnet wird. Dadurch sollen Behörden leichter Personen rekrutieren können, die Interviews oder Feststellungen zur Gebäudezählung vor Ort durchführen.

Antworten per Brief auch portofrei möglich

Bürgerinnen und Bürger, die ihre Auskünfte nicht online abgeben wollen, können die Erhebungsbögen auch per Brief zurücksenden – sie müssen dafür kein Porto zahlen. Dies soll zur Akzeptanz der Befragung in der Bevölkerung beitragen.

Zusammenarbeit der Behörden präzisiert

Weitere Änderungen betreffen die Zusammenarbeit der Behörden von Bund und Ländern bei Prüfung und Auswertung der gesammelten Daten. So wird das Statistische Bundesamt verpflichtet, den Landesämtern Daten in bestimmter Form zur Verfügung zu stellen. Ziel ist es, die statistischen Bedarfe der jeweiligen Ämter in deren Zuständigkeitsbereich zu decken.

Bestätigung in Bundestag und Bundesrat

Der Bundestag änderte seinen ursprünglichen Gesetzesbeschluss entsprechend der Vermittlungsempfehlung am 7. November. Der Bundesrat stimmte dem geänderten Gesetz am 8. November 2019 zu. Damit ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt kann es in Kraft treten.