Sonntag, den 20. Oktober 2019
Anlässlich der morgen (21. Oktober) stattfindenden Anhörung zum
Gesetz für bessere Löhne in der Pflege
(Pflegelöhneverbesserungsgesetz) bekräftigt die Vereinte
Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ihre Forderung nach einer
deutlichen Aufwertung der Altenpflege. "Das Gesetz selbst sorgt zwar
nicht automatisch für bessere Löhne, ebnet aber den Weg für einen
Tarifvertrag, der auf die gesamte Altenpflege erstreckt werden kann",
betont ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler (Foto). "Damit
ausreichend viele Beschäftigte für die Altenpflege gewonnen und
gehalten werden können, braucht es bessere Arbeitsbedingungen. Neben
einer besseren Personalausstattung muss die verantwortungsvolle und
oft auch körperlich und emotional anstrengende Arbeit angemessen
vergütet werden."
Ein Eingreifen der Politik sei notwendig, weil sich vor allem
kommerzielle Arbeitgeber in der Altenpflege einer besseren Bezahlung
und Tarifverträgen verweigerten. "Bei weit über 10.000 nicht
tarifierten Einrichtungen und Diensten können wir nicht alle
Arbeitgeber einzeln durch Streiks an den Verhandlungstisch zwingen",
so Bühler. Seit Einführung der Pflegeversicherung tobe in der
Altenpflege der wirtschaftliche Wettbewerb. "Hedgefonds ziehen hohe
Profite aus diesem gesellschaftlich relevanten Feld der
Daseinsvorsorge. Die Politik hat die Altenpflege dem wirtschaftlichen
Wettbewerb ausgesetzt, deshalb ist Politik jetzt auch in der
Verantwortung, die unsägliche Entwicklung zu stoppen und die
Beschäftigten vor Ausbeutung zu schützen."
Der Pflegemindestlohn habe zu keiner grundsätzlichen Besserung
geführt. Er sei zu niedrig und differenziere nicht zwischen Hilfs-
und Fachkräften. Selbst die Forderung von ver.di, einen
Urlaubsanspruch über dem gesetzlichen Anspruch zu regeln, scheiterte
in der Pflegekommission.
ver.di begrüßt deshalb, dass nach dem Pflegelöhneverbesserungsgesetz
ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag Vorrang vor dem
Pflegemindestlohn hat, und fordert die Arbeitgeber auf, sich an
Tarifverhandlungen zu beteiligen. Am 25. Oktober beginnen die
Verhandlungen zwischen ver.di und dem Arbeitgeberverband BVAP. Bis
Ende des Jahres soll ein Tarifvertrag abgeschlossen werden, der dann
vom Bundesarbeitsminister auf die gesamte Altenpflege in Deutschland
erstreckt wird. Die Tarifregelungen müssten dann alle Arbeitgeber
einhalten. Bestehende bessere Tarifverträge blieben davon unberührt.
Ein bundesweit geltender Tarifvertrag mit rechtlich verbindlichen
Mindestbedingungen sichere das Lohnniveau nach unten ab und schütze
auch die Anbieter vor einem ruinösen Wettbewerb. Nach Forderung der
ver.di-Tarifkommission soll sich der Altenpflegetarifvertrag am
Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes orientieren.
Darüber hinaus fordert ver.di in einem ersten Schritt eine Begrenzung
des Eigenanteils der Pflegebedürftigen. Bisher steigen bei jedem
Tarifabschluss die Kosten für die Bewohnerinnen und Bewohner von
Pflegeeinrichtungen. "Der Zielkonflikt zwischen fairer Bezahlung der
Beschäftigten, ausreichendem Personal und Begrenzung der Kosten für
die Pflegebedürftigen muss gelöst werden", so Bühler. In einem
weiteren Schritt fordert ver.di die Einführung einer
Pflegevollversicherung, um das Pflegerisiko solidarisch zu
finanzieren.