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Foto Sylvia Buehler

ver.di: Gesetz ebnet Weg für Tarifvertrag Altenpflege

Sonntag, den 20. Oktober 2019

Anlässlich der morgen (21. Oktober) stattfindenden Anhörung zum 
Gesetz für bessere Löhne in der Pflege 
(Pflegelöhneverbesserungsgesetz) bekräftigt die Vereinte 
Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ihre Forderung nach einer 
deutlichen Aufwertung der Altenpflege. "Das Gesetz selbst sorgt zwar 
nicht automatisch für bessere Löhne, ebnet aber den Weg für einen 
Tarifvertrag, der auf die gesamte Altenpflege erstreckt werden kann",
betont ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler (Foto). "Damit 
ausreichend viele Beschäftigte für die Altenpflege gewonnen und 
gehalten werden können, braucht es bessere Arbeitsbedingungen. Neben 
einer besseren Personalausstattung muss die verantwortungsvolle und 
oft auch körperlich und emotional anstrengende Arbeit angemessen 
vergütet werden."

Ein Eingreifen der Politik sei notwendig, weil sich vor allem 
kommerzielle Arbeitgeber in der Altenpflege einer besseren Bezahlung 
und Tarifverträgen verweigerten. "Bei weit über 10.000 nicht 
tarifierten Einrichtungen und Diensten können wir nicht alle 
Arbeitgeber einzeln durch Streiks an den Verhandlungstisch zwingen", 
so Bühler. Seit Einführung der Pflegeversicherung tobe in der 
Altenpflege der wirtschaftliche Wettbewerb. "Hedgefonds ziehen hohe 
Profite aus diesem gesellschaftlich relevanten Feld der 
Daseinsvorsorge. Die Politik hat die Altenpflege dem wirtschaftlichen
Wettbewerb ausgesetzt, deshalb ist Politik jetzt auch in der 
Verantwortung, die unsägliche Entwicklung zu stoppen und die 
Beschäftigten vor Ausbeutung zu schützen."

Der Pflegemindestlohn habe zu keiner grundsätzlichen Besserung 
geführt. Er sei zu niedrig und differenziere nicht zwischen Hilfs- 
und Fachkräften. Selbst die Forderung von ver.di, einen 
Urlaubsanspruch über dem gesetzlichen Anspruch zu regeln, scheiterte 
in der Pflegekommission.  

ver.di begrüßt deshalb, dass nach dem Pflegelöhneverbesserungsgesetz 
ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag Vorrang vor dem 
Pflegemindestlohn hat, und fordert die Arbeitgeber auf, sich an 
Tarifverhandlungen zu beteiligen. Am 25. Oktober beginnen die 
Verhandlungen zwischen ver.di und dem Arbeitgeberverband BVAP. Bis 
Ende des Jahres soll ein Tarifvertrag abgeschlossen werden, der dann 
vom Bundesarbeitsminister auf die gesamte Altenpflege in Deutschland 
erstreckt wird. Die Tarifregelungen müssten dann alle Arbeitgeber 
einhalten. Bestehende bessere Tarifverträge blieben davon unberührt. 
Ein bundesweit geltender Tarifvertrag mit rechtlich verbindlichen 
Mindestbedingungen sichere das Lohnniveau nach unten ab und schütze 
auch die Anbieter vor einem ruinösen Wettbewerb. Nach Forderung der 
ver.di-Tarifkommission soll sich der Altenpflegetarifvertrag am 
Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes orientieren.

Darüber hinaus fordert ver.di in einem ersten Schritt eine Begrenzung
des Eigenanteils der Pflegebedürftigen. Bisher steigen bei jedem 
Tarifabschluss die Kosten für die Bewohnerinnen und Bewohner von 
Pflegeeinrichtungen. "Der Zielkonflikt zwischen fairer Bezahlung der 
Beschäftigten, ausreichendem Personal und Begrenzung der Kosten für 
die Pflegebedürftigen muss gelöst werden", so Bühler. In einem 
weiteren Schritt fordert ver.di die Einführung einer 
Pflegevollversicherung, um das Pflegerisiko solidarisch zu 
finanzieren.