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Aus dem Gerichtssaal: Strafsache am Landgericht Dessau-Roßlau

Mittwoch, den 11. September 2019

Die 1. Strafkammer hat gestern gegen einen 27-jährigen Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit schwerer Vergewaltigung, vorsätzlicher Körperverletzung und vorsätzlichem unerlaubtem Führen einer verbotenen Waffe eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verhängt und Haftfortdauer angeordnet. Das Gericht hat es als erwiesen angesehen, dass der Mann am 09.06.2019 ein in der Nähe der Elbwiesen in Roßlau spielendes neunjähriges Mädchen überfallen und an ihm sexuelle Handlungen vorgenommen hat. Zeugen gelang es, den mit einem Fahrrad flüchtenden Täter einige Zeit später noch im Stadtgebiet aufzuspüren und bis zum Eintreffen der Polizei festzusetzen. In seinem Rucksack fanden die Polizeibeamten ein Butterflymesser, welches der Angeklagte während des Tatgeschehens jedoch nicht zum Einsatz gebracht hat.

Der Angeklagte hatte am zweiten Verhandlungstag ein umfassendes Geständnis abgelegt und damit dem bis heute erheblich unter den psychischen Tatfolgen leidenden Mädchen eine Aussage im Verfahren erspart, was die Kammer zu seinen Gunsten berücksichtigt hat. Das Urteil bleibt geringfügig hinter dem Antrag der Staatsanwaltschaft zurück, die die Verhängung einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren gefordert hat. Der Vertreter der Nebenklägerin hat auf eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten plädiert.

Urteil ist nicht rechtskräftig.   1 KLs 283 Js 12930/19