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bpa: „BKK zweifelt an der Kompetenz von Ärzten und dem eigenen Medizinischen Dienst“

Freitag, den 6. September 2019

bpa-Präsident Meurer: Bei der häuslichen Beatmung stehen die Intensivpflegedienste am Ende einer Leistungskette

Als haltlose Behauptungen, die einseitig eine ganze Branche diffamieren, bezeichnet Bernd Meurer (Foto), Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), die Äußerung des Dachverbandes der Betriebskrankenkassen (BKK), wonach von den 15.000 bis 30.000 Beatmungspatienten, die zu Hause oder in Beatmungs-WGs versorgt werden, 60 bis 70 Prozent von der künstlichen Beatmung entwöhnt werden könnten. Grund sei ein finanzieller Fehlanreiz zu Gunsten der Dauerbeatmung.

„Zeigen sich die Betriebskrankenkassen jetzt selber die rote Karte?“, fragt Meurer. „Denn es verwundert doch sehr, dass die Kassen die Pflegedienste, die am Ende der Leistungskette stehen, in Haftung nehmen, ohne sich vorher mit den Ärzten und dem eigenen Medizinischen Dienst auseinandergesetzt zu haben.“

Mit seiner Kritik stelle der BKK-Dachverband den Ärzten, den Krankenhäusern, dem Medizinischen Diensten der Krankenkassen (MDK) sowie den Krankenkassen selbst ein verheerendes Zeugnis aus. Denn diese sind für die Diagnose, die Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit der ärztlich verordneten Leistung und in Folge die Genehmigung der Leistung zuständig. „Der Pflegedienst als Leistungserbringer führt diesen Auftrag im verordneten, durch den MDK geprüften und von den Krankenkassen genehmigten Umfang am Ende nur aus“ so der bpa-Präsident.