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Bundestag

Politik-News: Heute im Bundestag: Schwerlasttransporte auf Wasserstraßen

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Fr., 6. September 2019

  1. Schwerlasttransporte auf Wasserstraßen
  2. Menschen mit Behinderungen im ÖPNV
  3. Kein Bedarf für Ausbau der A 671
  4. AfD fragt nach Korrekturbitten des BMVI
  5. GVFG-Finanzierung für U5 in Hamburg


01. Schwerlasttransporte auf Wasserstraßen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Eine Verlagerung von Großraum- und Schwerlasttransporten (GST) auf die Wasserstraße ist nach Aussage der Bundesregierung "in unterschiedlichen Bereichen mit organisatorischen und infrastrukturellen Vorteilen verbunden". Das geht aus der Antwort der Regierung (19/12783) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/12368) hervor. Für den Transport selbst stelle die hohe Verfügbarkeit freier Kapazitäten der Wasserstraße einen Vorteil dar, heißt es in der Antwort. Die Abmessungen und Ladungsgewichte von GST stellten keine besonderen Anforderungen an den Transport auf der Wasserstraße und könnten mit der vorhandenen Infrastruktur ohne zusätzlichen Aufwand (beispielsweise für Verkehrsregelungen, bauliche Vorkehrungen oder Begleitfahrzeuge) zuverlässig abgewickelt werden, schreibt die Regierung.

Auf die Frage, warum die Binnenschifffahrt entgegen allen anderen Verkehrsträgern zwischen 2009 und 2017 keine Steigerung ihres Verkehrsaufwandes verzeichnen habe können, heißt es in der Antwort: Das Haupttätigkeitsfeld der Binnenschifffahrt sei nach wie vor der Transport von Massengütern und hier vor allem der Transport von Kohle, flüssigen Mineralölerzeugnissen und Baustoffen. In dem oben genannten Zeitraum sei der Bedarf der deutschen Energiewirtschaft an Kohle erheblich zurückgegangen, schreibt die Regierung. Zusätzlich hätten sich die Bezugsländer der verbleibenden Importkohle geändert, die als Folge innerhalb Deutschlands vermehrt mit der Bahn befördert worden sei.

Ein weiterer Effekt, der sich bei der Verkehrsleistung der Binnenschifffahrt in diesem Zeitraum bemerkbar gemacht habe, sei der deutliche Rückgang der Transitverkehre mit dem Binnenschiff durch Deutschland, insbesondere aus den niederländischen Seehäfen in umliegende Staaten. Darüber hinaus sei die Binnenschifffahrt im Zeitraum 2009 bis 2017 verschiedenen dämpfenden äußeren Einflüssen wie Hoch- oder Niedrigwasser und Havarien ausgesetzt gewesen, heißt es in der Antwort.



02. Menschen mit Behinderungen im ÖPNV

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Aus Sicht der Bundesregierung sind die Möglichkeiten von Menschen mit Behinderungen, sich gegen rechtswidrige Ausschlüsse von der Mitnahme im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) oder gegen eine unzureichende Berücksichtigung ihrer Belange in den Nahverkehrsplänen gerichtlich wie außergerichtlich zu wehren, ausreichend. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/12804) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/12432) hervor.

Für die Durchsetzung der Fahrgastrechte im Bereich des Schiffs-, Bus- und Eisenbahnverkehrs sei das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) mit den Aufgaben einer Nationalen Durchsetzungsstelle im Sinne der maßgeblichen EU-Verordnungen betraut worden, heißt es in der Antwort. Im Bereich der Luftfahrt sei das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die offizielle Durchsetzungs- und Beschwerdestelle für die Rechte der Fluggäste. Dies beinhalte jeweils die Rechte von Menschen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität. "Über die Schaffung von Beschwerdestellen auf kommunaler Ebene entscheiden die Kommunen in eigener Zuständigkeit", schreibt die Bundesregierung.



03. Kein Bedarf für Ausbau der A 671

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Nach dem Ergebnis der BVWP 2030-Projektbewertung (Bundesverkehrswegeplan) besteht laut Bundesregierung für einen Ausbau der Bundesautobahn A 671 "kein Bedarf". Das Vorhaben sei daher nicht im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 enthalten, heißt es in der Antwort der Regierung (19/12703) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/12364). "Eine sechsstreifige Erweiterung der A 671 im Zuge des geplanten Ersatzneubaus der Mainvorlandbrücke Hochheim ist damit nicht möglich", urteilt die Bundesregierung.

Nach dem Ergebnis der BVWP 2030-Projektbewertung betrage das Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) für die erwogene sechsstreifige Erweiterung der A 671 zwischen der Anschlussstelle Hochheim-Süd und Mainspitz-Dreieck "kleiner eins". Das Vorhaben sei demnach "nicht wirtschaftlich", heißt es in der Antwort.



04. AfD fragt nach Korrekturbitten des BMVI

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Die AfD-Fraktion möchte von der Bundesregierung erfahren, "aus welchen Anlässen" das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im April 2019 bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/12647) danach, "aus welchen Anlässen" das Ministerium im oben genannten Zeitraum bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen.



05. GVFG-Finanzierung für U5 in Hamburg

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) möchte nach Angaben der Bundesregierung das Vorhaben U5, Hamburg (Bau der neuen U-Bahn-Linie 5) anteilig im Rahmen des Bundesprogramms nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) finanzieren. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/12782) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/12416) hervor. Der Antwort zufolge ist der erste Abschnitt U5 Ost, Bramfeld bis City Nord, seitens Hamburgs zur anteiligen Finanzierung im Rahmen des GVFG-Bundesprogramms angemeldet worden. Das Vorhaben sei am 30. Januar 2019 erstmals detailliert der Fachebene des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vorgestellt worden, heißt es in der Vorlage.

Über den Bau einer neuen S-Bahnlinie von Holstenstraße nach Osdorf (S32) hingegen habe es bisher keine Gespräche gegeben, heißt es weiter. "Ein solches Vorhaben ist auch nicht von der FHH zur anteiligen Finanzierung im Rahmen des GVFG-Bundesprogramms angemeldet worden", schreibt die Bundesregierung.


Foto: Bundesregierung / Bergmann