Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung kann noch keine genauen Angaben zur Umsetzung des von ihr geplanten Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule machen. "Die finanziellen, rechtlichen und zeitlichen Umsetzungsschritte zur Vorbereitung eines Rechtsanspruchs auf ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote sind Gegenstand von Gesprächen innerhalb der Bundesregierung und mit den Ländern. Bedarfe und Kosten ergeben sich aus den Ergebnissen dieser Gespräche und können daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beziffert werden", heißt es in einer Antwort (19/12791) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/12287).
Berlin: (hib/SCR) Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat im März 2019 in keinem Fall "unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe" um Korrekturen von Berichterstattung ersuchen lassen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/12790) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/12294) hervor. Das Bundesministerium gebe "in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn vom BMFSFJ veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und das BMFSFJ einen Hinweis für geeignet und angemessen erachtet. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise besteht nicht, und eine solche Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt", führt die Bundesregierung aus.
Berlin: (hib/CHE) Im Jahr 2018 arbeiteten rund 980.000 Rentner in einem sogenannten Minijob. Das sei ein Anteil von 20,7 Prozent an allen ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12486) auf eine Kleine Anfrage (19/11407) der AfD-Fraktion schreibt. Im Juni 2010 waren demnach noch 14,7 Prozent dieser Beschäftigtengruppe im Rentenalter. Einer sozialversicherungspflichtigen
Berlin: (hib/CHE) Im Juni 2018 gab es 1,02 Millionen Leiharbeitnehmer (sozialversicherungspflichtig und ausschließlich geringfügig Beschäftigte) in Deutschland. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12700) auf eine Kleine Anfrage (19/11884) der Fraktion Die Linke. Bezogen auf alle Beschäftigten betrug der Anteil der Leiharbeitskräfte demnach 2,7 Prozent. Im Jahr 2013 lag der Anteil bei 2,5 Prozent. Von den 1,02 Millionen Leiharbeitnehmern im Jahr 2018 waren 951.000 sozialversicherungspflichtig (davon 798.000 in Vollzeit und 142.000 in Teilzeit) und 67.000 ausschließlich geringfügig beschäftigt. Aus der Antwort geht weiter hervor, dass das Medianentgelt der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Leiharbeiter der Kerngruppe im Jahr 2018 bei 1.928 Euro pro Monat lag. Im Vergleich dazu betrug das Medianentgelt für alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigte der Kerngruppe 3.304 Euro pro Monat.
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