header-placeholder


image header
image

Niederdeutsch in Sachsen-Anhalt: Neue Kooperationsvereinbarung geschlossen

rainer robra.jpgneu

Donnerstag, den 1. August 2019


In Sachsen-Anhalt soll die Pflege und Erforschung der Niederdeutschen Sprache weiter gestärkt werden. Am 1. August 2019 ist eine Kooperationsvereinbarung des Landesheimatbundes Sachsen-Anhalt e.V. und der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg zur Pflege und Förderung der niederdeutschen Sprache in Kraft getreten. Beide Institutionen nehmen bereits seit 1990 wesentliche Aufgaben zum Schutz der niederdeutschen Sprache wahr. Einen besonderen Stellenwert hat hierbei die Arbeitsstelle Niederdeutsch, die an der Magdeburger Universität angesiedelt ist.

Für Staats- und Kulturminister Rainer Robra (Foto) ist die Vereinbarung ein wichtiger Schritt: „Die Pflege und die Förderung des Gebrauchs der niederdeutschen Sprache in Sachsen-Anhalt ist ein ausdrücklicher Bestandteil unserer Landeskulturpolitik. Die Kooperationsvereinbarung intensiviert die Zusammenarbeit zweier in diesem Bereich bedeutender Institutionen. Sie ist ein wichtiger Schritt zum Erhalt der Sprachenvielfalt in Sachsen-Anhalt.“

Die neue Vereinbarung regelt die grundsätzliche Zusammenarbeit zwischen der Otto-von-Guericke-Universität und dem Landesheimatbund bei der Pflege und Erforschung der niederdeutschen Sprache in Sachsen-Anhalt. Sie legt Strukturen und Handlungsfelder fest, die u.a. die Erarbeitung von Lehr- und Lernmitteln, die Erarbeitung von Publikationen und das Erstellen von Expertisen und Gutachten betreffen. Der neue Kooperationsvertrag ersetzt die bisherige Vereinbarung aus dem Jahr 1997.

Hintergrund

Das Niederdeutsche ist eine neben dem Hochdeutschen eigenständige Sprache, die im heutigen Sachsen-Anhalt seit Jahrhunderten beheimatet ist. Neben dem Börde Platt werden in Sachsen-Anhalt Altmärker Platt und Harzer Platt gesprochen. Bereits im Jahr 1991 hat sich Sachsen-Anhalt mit einem entsprechenden Landtagsbeschluss zur Förderung des Niederdeutschen und der im Land gesprochenen Dialekte verpflichtet.

Am 5. November 1992 wurde die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen vom Europarat gezeichnet. Ziel der Charta ist es, dass Regional- oder Minderheitensprachen als ein einzigartiger Bestandteil des kulturellen Erbes und Reichtums Europas anerkannt und geschützt werden. Die Charta wurde durch die Bundesregierung 1998 ratifiziert und trat am 1. Januar 1999 in Kraft. Hinsichtlich der Regionalsprache Niederdeutsch verpflichtet sich Deutschland zu ihrem Schutz in den Bundesländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt.

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat sich im Juni 2019 mit dem Beschluss „Niederdüütsche Sprook in Sassen-Anhalt wedder opleven laten“ erneut zu seiner Verantwortung für die Bewahrung und Förderung der niederdeutschen Sprache bekannt. Die in der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur angesiedelte Arbeitsgruppe „Niederdeutsch“, in der u.a. der Landesheimatbund und die Otto-von-Guericke-Universität mitwirken, fördert und unterstützt Aktivitäten zum Schutz der niederdeutschen Sprache, wie etwa die jährliche Durchführung des Lesewettbewerbes „Schülerinnen und Schüler lesen PLATT“.