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Bundestag

Politik-News: Heute im Bundestag: Jugenderwerbslosigkeit in der EU

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Fr., 19. Juli 2019

1. Jugenderwerbslosigkeit in der EU

2. Kindergeld im April 2019

3. Transparenz in der Gesetzgebung


01. Jugenderwerbslosigkeit in der EU

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Jugenderwerbslosenquote in der Europäischen Union ist von 23,7 Prozent im Jahr 2013 kontinuierlich auf 15,2 Prozent im vergangenen Jahr gesunken. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/11552) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/10819) hervor. Waren danach im Jahr 2013 in der EU noch 5,6 Millionen junge Menschen im Alter von 15 bis 24 Jahren erwerbslos, galt dies im vergangenen Jahr noch für gut 3,4 Millionen.

Die höchste Jugenderwerbslosenquote unter den EU-Mitgliedsstaaten wies den Angaben zufolge im vergangenen Jahr Griechenland mit 39,9 Prozent (2013: 58,3 Prozent) vor Spanien mit 34,3 Prozent (2013: 55,5 Prozent) und Italien mit 32,2 Prozent (2013: 40 Prozent) auf. Die niedrigste Jugenderwerbslosenquote verzeichnete laut Vorlage im Jahr 2018 Deutschland mit 6,2 Prozent (2013: 7,8 Prozent), gefolgt von Tschechien mit 6,7 Prozent (2013: 19 Prozent) und den Niederlande mit 7,2 Prozent (2013: 13,2 Prozent).



02. Kindergeld im April 2019

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im April 2019 haben nach der für diesen Monat zur Verfügung stehenden Bestandsstatistik der Bundesagentur für Arbeit insgesamt 9.432.175 Berechtigte für 15.699.413 Kinder Kindergeld erhalten. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/11307) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/9839) hervor. Danach lebten 9.329.843 der Berechtigten und 15.390.460 der Kinder in der Bundesrepublik sowie 102.332 der Berechtigten und 308.953 der Kinder außerhalb Deutschlands.



03. Transparenz in der Gesetzgebung

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung ist nach eigenen Angaben bestrebt, Regierungshandeln transparent und damit für die Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Das Kabinett habe im November 2018 eine "Vereinbarung zur Erhöhung der Transparenz in Gesetzgebungsverfahren" getroffen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/11508) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/11060), in der nach Einflussnahme von Interessensvertretern auf den Regierungsentwurf "eines EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegungsgesetzes " gefragt wurde. Hierdurch solle "die bereits in der 18. Legislaturperiode erprobte Praxis fortgesetzt werden, Gesetz- und Verordnungsentwürfe in der Form, in der sie in eine etwaige Verbändebeteiligung gegangen sind, sowie den von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf der Öffentlichkeit zugänglich zu machen", heißt es in der Antwort weiter.

Daneben sei vereinbart, auch die Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung zu veröffentlichen. Bis zur Errichtung einer zentralen Plattform würden die Stellungnahmen auf den Internetseiten der jeweiligen Ressorts veröffentlicht. Der weitere Verlauf des jeweiligen Rechtsetzungsvorhabens könne zudem auf der Internetseite des gemeinsamen Dokumentations- und Informationssystems von Bundestag und Bundesrat recherchiert werden.

Zugleich führt die Bundesregierung aus, dass es "weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar" sei, Informationen und Daten etwa zu Veranstaltungen, Sitzungen und Terminen nebst Teilnehmern vollständig zu erfassen und zu dokumentieren. Parlamentarische Kontrolle sei "politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle".


Foto: Bundesregierung / Bergmann