Juni 2019. Die Deutschen gehen mit Schmerzmitteln
offensichtlich sehr verantwortungsvoll um. Das ist das Ergebnis der
Berechnungen des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH)
anlässlich des „Aktionstages gegen den Schmerz“.
In den vergangenen 25 Jahren hat sich der jährliche
Pro-Kopf-Gebrauch von verschreibungspflichtigen und verschreibungsfreien
Schmerzmitteln insgesamt relativ konstant auf 50 standardisierte Einheiten
(Standard Units, SU) eingependelt. Vergleicht man den Gebrauch fürs Jahr 2018
mit dem Gebrauch anderer westlicher Industrienationen, ergibt sich für
Deutschland ein unterdurchschnittlicher Wert.
Im internationalen Vergleich fürs Jahr 2018 fällt vor
allem auf, dass der Gebrauch rezeptfreier Schmerzmittel zum Beispiel in
Australien etwa fünfmal und in Frankreich etwa dreimal höher ist als in
Deutschland. Selbst beim Gesamtgebrauch verschreibungspflichtiger und
verschreibungsfreier Analgetika liegen die Australier und Franzosen mit einem
dreimal bzw. zweieinhalbmal so hohen Wert deutlich in Front.
Dabei verhält sich der Gebrauch in Deutschland zwischen
verschreibungspflichtigen und verschreibungsfreien Arzneimittel – betrachtet
man beides getrennt – nahezu spiegelbildlich: Während bei den rezeptpflichtigen
Arzneimittel von 2010 bis 2018 ein leichter Anstieg von 21,2 SU auf 26,0 SU zu
beobachten ist, zeigt sich bei den rezeptfreien ein Rückgang von 29,1 auf 24,7
SU. Beides saldiert ergibt einen konstanten Gebrauch von etwa 50 SU pro Jahr.
„Gerade beim Blick auf den verschreibungsfreien Bereich
kann man deutlich sehen, dass sowohl die Patienten als auch Apotheker sehr
sorgfältig mit Schmerzmitteln umgehen. Sie wiegen offensichtlich genau ab, ob
und in welcher Dosierung Schmerzmittel wirklich benötigt werden. Eine wichtige
Rolle spielt wohl auch, dass Schmerzmittel – im Gegensatz zu manch anderen
Ländern – in Deutschland apothekenpflichtig sind und auch in der Apotheke nicht
einfach im Freiwahlbereich angeboten werden. Das eröffnet dem Apotheker die
Möglichkeit, den Patienten vor dem Kauf zu beraten und auf den richtigen
Gebrauch aufmerksam zu machen“, sagt Dr. Elmar Kroth, Geschäftsführer
Wissenschaft beim BAH. „Die hier genannten Gebrauchsdaten beziehen sich
außerdem nur auf die in den Apotheken abgegebenen Schmerzmittel und
berücksichtigen nicht den tatsächlichen Gebrauch. Dieser liegt womöglich
deutlich niedriger – zum Beispiel, weil der Patient die Packung wegen
Überschreitens des Verfallsdatums gar nicht aufbraucht“, ergänzt Kroth.
Die genannten Berechnungen des BAH beziehen sich auf
verschiedene Datenquellen, wie u.a. IQVIA MIDASTM. Sie beinhalten die Schmerzmittel
des ATC-Codes „N2B“, also zum Beispiel Acetylsalicylsäure, Paracetamol oder
Ibuprofen als Einzelsubstanzen oder in Kombination. Nicht berücksichtigt sind
rezeptpflichtige Analgetika der Bereiche Betäubungsmittel, Migränemittel und
Spasmoanalgetika. Eine standardisierte Einheit (SU) ist auf Basis
unterschiedlicher Packungsgrößen und Darreichungsformen definiert. So steht 1
SU in etwa für 1 Tablette, 1 Ampulle oder 5 ml Saft.
Text - Quelle: Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller
e.V.