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SAN Heute

Kabinett befürwortet Pilotprojekt der Uniklinik Magdeburg in Höhe von 10,3 Mio. Euro

Dienstag, den 28. Mai 2019


Die Landesregierung stimmt dem Antrag zur „Sanierung Küche“ (Haus 41) als Pilotprojekt des Universitätsklinikums Magdeburg (UKMD) zu. Die Finanzierung in Höhe von 10,3 Millionen Euro soll mittels Kreditaufnahme durch das UKMD sichergestellt werden.

Finanzminister André Schröder: „Bis zu 4.000 Essen werden hier jeden Tag für Patienten, Studierende, Auszubildende sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zubereitet. Ich freue mich über den heute im Kabinett gefassten Beschluss, da die teilweise aus den 1980er Jahren stammende Elektro- und Kühltechnik dringend sanierungsbedürftig ist. Dazu kommen starke Mängel im gesamten Küchenbereich und beim Brandschutz. Mit diesem Pilotprojekt geht die Uniklinik neue Wege, für die ich viel Erfolg wünsche.“

Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann: „Die Küche des Universitätsklinikums Magdeburg muss dringend saniert werden; dafür hat das Kabinett heute den Weg freigemacht hat. Die jetzt ermöglichte Kreditaufnahme im Rahmen eines Pilotprojektes wird die Sanierung der Küche deutlich beschleunigen. Damit folgt das Kabinett einem Beschluss des Aufsichtsrates des Uniklinikums von Ende Januar 2019. Zugleich weist die Entscheidung in die Zukunft: Im Zuge der Novelle des Hochschulmedizingesetzes sollen die Uniklinika des Landes künftig größere Gestaltungsmöglichkeiten erhalten, um auch bei Investitionsprojekten schneller agieren zu können.“

Nach dem Kabinett muss abschließend noch der Finanzausschuss des Landtages von Sachsen-Anhalt der vorgesehenen Kreditaufnahme durch das UKMD zustimmen. Dies soll bereits im Juni geschehen.

 

Hintergrund:

Für die Universitätsklinika gilt gemäß Abschn. 2 § 23 Abs. 10 Hochschulmedizingesetz des Landes Sachsen-Anhalt § 114 Abs. 5 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt entsprechend.

Demnach können die Hochschulen mit Zustimmung der Landesregierung Bauvorhaben außerhalb der staatlichen Bauverwaltung (Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt) durchführen, soweit es sich um Pilotprojekte handelt; dabei sind unter betriebswirtschaftlichen

Gesichtspunkten auch andere Finanzierungsmodelle möglich.

Gemäß Punkt 8 der Richtlinie Bau des Landes Sachsen-Anhalt können, wenn besondere Umstände vorliegen, gem. § 114 Absatz 5 des Hochschulgesetzes LSA unter der Voraussetzung, dass die Zustimmung des Kabinetts vorliegt, Große Baumaßnahmen von den Hochschulen des Landes in eigener Zuständigkeit als Pilotprojekt durchgeführt werden.

Hierbei ist durch die Hochschule § 7 der Landeshaushaltsordnung (LHO) zu beachten.