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Bundestag

Politik-News: Heute im Bundestag: Wirkung des UN-Migrationspakts

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Do., 18. April 2019

  1. Agrarhandel mit den Mercusor-Staaten
  2. Narkose mit Isofluran bei Ferkeln
  3. Finanzierung der US-Stationierung
  4. Wirkung des UN-Migrationspakts
  5. Tätigkeit des Europarats im Jahr 2018


01. Agrarhandel mit den Mercusor-Staaten

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Die Verhandlungen der Europäischen Union mit den Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Uruguay und Paraguay über ein Assoziierungsabkommen sehen eine umfassende und gegenseitige Liberalisierung des Handels von landwirtschaftlichen Produkten vor. Das erklärt die Bundesregierung in einer Antwort (19/9180) auf eine Kleine Anfrage (19/8699) der FDP-Fraktion. Dazu heißt es weiter, dass im Hinblick auf "Sensibilitäten" bestimmter Güter wie Fleisch, Ethanol und Zucker in den Verhandlungen Rücksicht genommen werde, indem der EU-Marktzugang für Agrarprodukte nicht vollständig liberalisiert werden soll. Für ausgewählte Agrarprodukte seien Quoten vorgesehen. Für Mengen, die über die Quoten hinausgehen würden, soll der Zollsatz gemäß des Meistbegünstigungsprinzips (Most-Favoured-Nation) der Welthandelsorganisation (WTO) gelten. Da die Verhandlungen über das Abkommen noch nicht abgeschlossen seien, könne die Regierung keine Aussagen zu den vorgesehenen Zöllen und Importquoten treffen.



02. Narkose mit Isofluran bei Ferkeln

Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/EIS) Die Durchführung der Narkose mit Isofluran bei der Kastration von Ferkeln steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage (19/9348) der FDP-Fraktion. Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, auf Basis welcher Erkenntnisse die Bundesregierung die Isoflurannarkose als vorteilhafter oder förderwürdiger gegenüber den Alternativen wie Ebermast oder Immunokastration einstuft. Außerdem soll erläutert werden, mit welchen durchschnittlichen Anschaffungskosten pro Narkosegerät kalkuliert werde und mit welchen prozentualen Anteilen die Anschaffung einzelner Narkosegeräte gefördert werden soll.



03. Finanzierung der US-Stationierung

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Die Forderung des US-Präsidenten nach Übernahme der Finanzierung der US-Truppen durch die Gastnationen stellt die Fraktion Die Linke in den Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage (19/9316). Die Bundesregierung soll unter anderem angeben, wie sie diese Forderung bewertet und wann die US-Regierung oder nachgeordnete US-Stellen die Bundesregierung oder nachgeordnete bundesdeutsche Stellen in dieser Frage kontaktiert haben. Wissen wollen die Abgeordneten auch, wie hoch die Kosten bei einer vollständigen Finanzierungsübernahme der Stationierung der US-Streitkräfte in Deutschland wären.



04. Wirkung des UN-Migrationspakts

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Nach der Umsetzung eines vom Bundestagsplenum im November 2018 angenommen Antrags (19/6056) der Fraktionen von CDU/CSU und SPD zum Migrationspakt der Vereinten Nationen erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/9306).

In dem Antrag sei festgestellt worden, "dass der Globale Pakt keinerlei rechtliche Bindungswirkung zulasten Deutschlands entfalten darf und zwischen den gesetzlichen Regelungen Deutschlands beziehungsweise der EU und den Ausführungen im Migrationspakt Diskrepanzen bestehen". Die Bundesregierung habe aber am 19. Dezember 2018 den Migrationspakt bei der UN-Vollversammlung in New York angenommen, "ohne dabei einen förmlichen Vorbehalt im Sinne des Bundestagsbeschlusses zu erklären oder zu hinterlegen, und auch ohne vorsorgliche Erklärung der sogenannten 'persistent objection' der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der möglichen Entstehung von neuem, migrationsbezogenen Völkergewohnheitsrecht infolge des Migrationspaktes".

Die Abgeordneten wollen nun unter anderem wissen, aus welchen Gründen die Bundesregierung die Erklärung des Bundestages nicht durch Übernahme in einem sogenannten "Side-Letter" völkerrechtswirksam zu eigen gemacht hat oder durch sonstige völkerrechtlich und im Außenverhältnis wirksame Gestaltungserklärung in Zusammenhang mit der Annahme des Globalen Pakts für Migration sichergestellt hat, dass dessen Bestimmungen, Selbstverpflichtungen und Ziele weder unmittelbar noch mittelbar, nämlich durch Übernahme in die gerichtliche Rechtsfindung und Rechtsauslegung, die deutsche Rechtsordnung überlagern oder relativieren.

Außerdem soll die Bundesregierung darlegen, wie sie sicherstellt, dass durch den Migrationspakt "die nationale Souveränität und das Recht Deutschlands, über seine Migrationspolitik selbst zu bestimmen, nicht faktisch doch beeinträchtigt werden".



05. Tätigkeit des Europarats im Jahr 2018

Auswärtiges/Unterrichtung

Berlin: (hib/AHE) Russland hat auch 2018 seine seit Mitte 2017 ausgesetzten Beitragszahlungen zum Haushalt des Europarats verweigert. Wie die Bundesregierung in ihrem "Bericht über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018" (19/9444) mitteilt, wurde dies weiterhin mit dem Entzug des Stimmrechts und weiterer Rechte der russischen Delegation in der Parlamentarischen Versammlung 2014 und 2015 begründet, mit der die Versammlung auf die völkerrechtswidrige Annexion der Krim 2014 reagiert hatte. Die Wiederaufnahme der Beitragsleistungen knüpfe Russland an die "vollständige und bedingungslose Wiederherstellung der Rechte der russischen Delegation in der Parlamentarischen Versammlung". Wie in den beiden Vorjahren habe Russland 2018 keine Delegation angemeldet. Die Legitimität von Wahlen der Versammlung, an denen die russische Delegation nicht teilnimmt, stelle Russland in Frage. "Zugleich bekräftigte es, dass die Zusammenarbeit mit dem Europarat fortgesetzt und den Verpflichtungen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) nachgekommen werden soll."

Ein weiteres Thema im Europarat waren im Berichtszeitraum laut Bundesregierung Korruptionsvorwürfe gegen Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung im Zusammenhang mit mutmaßlichen Zuwendungen aus Aserbaidschan ("Kaviardiplomatie"), zu denen bei der Frühjahrssitzung 2018 der Bericht einer unabhängigen Untersuchungskommission angenommen worden sei. Zentrale Empfehlungen seien die Überarbeitung der Verfahrensregeln und des "code of conduct", verschärfte Richtlinien für Wahlbeobachtung und höhere Transparenz bei der Wahl von Ausschussvorsitzenden. Die Mitgliedstaaten seien aufgefordert worden, die Versammlung über die eingeleiteten Schritte zu unterrichten. Die Bundesregierung habe den Bericht vorgelegt.



Foto: Bundesregierung / Bergmann