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Bundestag

Politik-News: Heute im Bundestag: Zukunft des Potsdamer IASS

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi., 17. April 2019

  1. Zukunft des Potsdamer IASS
  2. Einflussnahme von Interessenvertretern
  3. Kontrolle über frei gewordene Mittel
  4. Zuständigkeit in der Digitalisierungspolitik
  5. AfD fragt nach Kinderehen
  6. Politisch rechts motivierte Kriminalität


01. Zukunft des Potsdamer IASS

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Mit der Gründung des Institute for Advanced Sustainability Studies (IASS) wurde das wissenschaftspolitische Ziel verfolgt, die transdisziplinäre Forschung zu Fragen der Nachhaltigkeit in Deutschland zu stärken und so den gesellschaftsübergreifenden Diskurs zu Themen der Nachhaltigkeit zu intensivieren. Die Bewertung der Arbeit und der Stellung des IASS in der deutschen und internationalen Forschungslandschaft obliegt nicht der Bundesregierung, sondern den dafür einschlägigen Gremien, wie zum Beispiel dem Beirat des Instituts, Forschungsmittlerorganisationen oder dem Wissenschaftsrat. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/8922) auf die Kleine Anfrage (19/8254) der FDP.

Die Mission des IASS ist es, transformatives Wissen für Wege in nachhaltige Gesellschaften zu entwickeln. Dafür forsche das IASS transdisziplinär, gemeinsam mit Partnern aus Wissenschaft, Gesellschaft und Politik, um Lösungsansätze und Handlungsempfehlungen für drängende Nachhaltigkeitsfragen zu entwickeln und Entscheidungsprozesse auf nationaler und internationaler Ebene zu unterstützen. Zentrale Forschungsthemen sind unter anderem die Energiewende, aufkommende Technologien, Klimawandel, Luftqualität, systemische Risiken, Governance und Partizipation sowie Kulturen der Transformation im Anthropozän.

Neben dem IASS sind der Bundesregierung keine vergleichbaren Forschungseinrichtungen bekannt, die institutionelle Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt erhalten und der gleichen Mission folgen. Für die transformative Arbeit des IASS seien wissenschaftliche Partner unerlässlich, die jedoch in anderen Kontexten arbeiten. Dies sind unter anderem Einrichtungen der "Plattform Erde und Umwelt" der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V. (HGF) und der Sektion E "Umweltwissenschaften" der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL). Dazu zählen beispielsweise Institute wie das Alfred-Wegener-Institut Bremerhaven, das Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung, das Leibniz Zentrum für Marine Tropenforschung, das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung, das Deutsche GeoForschungsZentrum oder auch internationale Partner, wie das Institut du Développement Durable et des Relations Internationales, Paris. Eine direkte Vergleichbarkeit der Budgets und Beschäftigtenzahlen der erwähnten Einrichtungen mit dem IASS seien allerdings nicht gegeben, da nur Teilbereiche dieser Einrichtungen im Themenspektrum des IASS forschen.

Die Evaluation des IASS befinde sich im Zeitplan. Der Wissenschaftsrat (WR) habe den Zuwendungsgebern Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur Brandenburg (MWFK) im Rahmen der Stellungnahme zur Evaluation des Instituts im Oktober 2014 empfohlen, "drei Jahre nach Berufung der neuen Direktorinnen und Direktoren, spätestens aber nach fünf Jahren, eine erneute Evaluation des IASS durchführen zu lassen und anschließend über eine zukünftige Finanzierung des Instituts zu entscheiden". Dem sind die Zuwendungsgeber nachgekommen, indem sie den WR gebeten haben, die Evaluierung des Instituts in das Arbeitsprogramm für das Jahr 2019 aufzunehmen. Der WR gestalte den Evaluierungsprozess des IASS eigenständig. Der WR strebe eine Stellungnahme zur Evaluierung des IASS im Sommer 2020 an. Das BMBF habe darauf hingewirkt, dass das IASS sein wissenschaftliches Profil schärfe und der Beirat des Instituts - wie durch den WR in seiner Stellungnahme zur Evaluierung im Jahr 2014 empfohlen - stärker in die Qualitätskontrolle des Instituts eingebunden wird. Die Sicherstellung der wissenschaftlichen Qualität der Arbeit des Instituts erfolge auch durch Evaluierungen durch den Wissenschaftsrat.

Der fortlaufenden Aufsicht über das Institut komme das BMBF durch die Vertretung in der Mitgliederversammlung des IASS nach. Das BMBF fördere das IASS seit dem Jahr 2009 im Rahmen der Projektförderung. Dabei handelt das BMBF wirtschaftlich, planvoll und transparent. Dadurch dass das IASS ein neuartiges Konzept der transdisziplinären Forschung verfolge, könne dieses nur dann im deutschen Wissenschaftssystem erfolgreich verankert werden, wenn es hohen wissenschaftlichen Qualitätsansprüchen genügt. Ein schrittweises Vorgehen sei bei der Gestaltung des Fördervorhabens daher wissenschaftspolitisch angezeigt.



02. Einflussnahme von Interessenvertretern

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Die Bundesregierung ist bestrebt, Regierungshandeln transparent und damit für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Daher hat sich die Bundesrepublik Deutschland im Dezember 2016 der internationalen Initiative "Open Government Partnership" angeschlossen, um die Transparenz des Regierungshandelns für die Bürger weiter zu erhöhen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/8877) auf die Kleine Anfrage der Linken (19/8368). Die Linke hatte nach der Einflussnahme von Interessenvertretern auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung - Entwurf eines sechsundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (26. BAföGÄndG), gefragt.

Das Bundeskabinett habe am 15. November 2018 eine "Vereinbarung zur Erhöhung der Transparenz in Gesetzgebungsverfahren" getroffen. Hierdurch soll die bereits in der 18. Legislaturperiode erprobte Praxis fortgesetzt werden, Gesetz- und Verordnungsentwürfe in der Form, in der sie in eine etwaige Verbändebeteiligung gegangen sind, wie auch die von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwürfe, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Daneben sei vereinbart, zusätzlich die Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung (§ 47 Absatz 3 GGO) zu veröffentlichen. Bis zur Errichtung einer zentralen Plattform werde die Veröffentlichung über die Internetseiten der jeweiligen Ressorts erfolgen, auf die auch vom zentralen Internetauftritt der Bundesregierung aus verlinkt wird. Darüber hinaus weist die Bundesregierung darauf hin, dass der weitere Verlauf des jeweiligen Rechtsetzungsvorhabens auf der Internetseite des Gemeinsamen Dokumentations- und Informationssystems von Bundestag und Bundesrat recherchiert werden kann. Die Bundesregierung unterstreicht, öffentlich bereitgestellte Informationen machen Regierungshandeln besser nachvollziehbar.

Der Referentenentwurf habe im Rahmen der Ressortabstimmung sowie der Länderanhörung Änderungen erfahren. Es sei üblich und Sinn und Zweck dieser Beteiligungen, dass die vorgetragenen Argumente im Rahmen einer Gesamtabwägung und unter Berücksichtigung der politischen Zielsetzung in die weiteren Überlegungen zum Vorhaben einfließen können. Im Rahmen der Verbändeanhörung hätten sich keine Änderungen am Referentenentwurf ergeben.

Die Mitglieder der Bundesregierung pflegten in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Dies schließe Kontakte ein, die aktuelle Gesetzentwürfe zum Thema haben. Unter diesen ständigen Austausch würden Gespräche und andere Kommunikationsformen wie Telefonate oder elektronische Kontakte fallen. "Sie haben nicht, wie die Fragestellung möglicherweise andeutet, typischerweise einen lobbyistisch geprägten Hintergrund", schreibt die Bundesregierung. Es sei weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmern) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen.

Parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirkliche den Grundsatz der Gewaltenteilung. Die Gewaltenteilung stelle aber nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar. Parlamentarische Kontrolle sei politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (BVerfGE 67, 100, 140). Parlamentarische Kontrolle könne die Regierungsfunktion auch stören und bedürfe daher der Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß.

Die Linke habe eine Vielzahl von identischen Kleinen Anfragen zu verschiedenen Gesetzentwürfen der Bundesregierung gestellt. Die Grenze zur administrativen Überkontrolle sei angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen Gesetzgebungstätigkeit und der Detailtiefe von einzelnen Fragen aus Sicht der Bundesregierung erreicht. Die Bundesregierung gehe davon aus, dass dem Informationsbedürfnis der Linken künftig durch die Veröffentlichung der Gesetz- und Verordnungsentwürfe sowie der Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung auf den Internetseiten der jeweiligen Ressorts Genüge getan sei.



03. Kontrolle über frei gewordene Mittel

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Eine rechtliche Grundlage für die Kontrolle der Verwendung von Mitteln in den Landeshaushalten besteht aufgrund der föderalen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland nicht. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9156) auf die Kleine Anfrage der FDP (19/8533). Die FDP hatte betont, dass durch das 25. BAföG-Änderungsgesetz (BAföG = Berufsausbildungsförderungsgesetz) der Bund die vollständige Finanzierung der Ausbildungsförderung übernommen habe. Die Länder würden dadurch um etwa 1,2 Milliarden Euro pro Jahr entlastet. Die Länder hätten zugesichert, diese Mittel für Investitionen in die Hochschulen zu verwenden. Das sei jedoch häufig nicht der Fall.

Die Bundesregierung betont, dass mit Beschluss vom 4. November 2015 (18/6588) der Deutsche Bundestag die Bundesregierung gebeten habe, ihn jeweils nach Ende eines Haushaltsjahres zum 31. Mai darüber zu unterrichten, wie die Länder die Mittel einsetzen, die durch die BAföG Entlastung entstehen. Eine rechtliche Verpflichtung hierzu bestehe aber nicht.



04. Zuständigkeit in der Digitalisierungspolitik

Ausschuss Digitale Agenda/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/LBR) Die AfD-Fraktion will in einer Kleinen Anfrage (19/9143) erfahren, ob die Bundesregierung die Errichtung eines Digitalministeriums wie in Bayern oder Hessen plane. Die Abgeordneten fragen außerdem, wie viele und welche obersten Bundesbehörden, nachgeordnete Behörden und sonstige Einrichtungen des Bundes sich "mit dem Thema Digitalisierung in deren jeweiliger Fachaufgabe" befassen. Zudem möchte die Fraktion wissen, wie viele Planstellen für den Bereich Digitalisierung durch das Haushaltsgesetz 2018 sowie das Haushaltsgesetz 2019 eingerichtet wurden.



05. AfD fragt nach Kinderehen

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/mwo) Die AfD-Fraktion hat eine weitere Kleine Anfrage zum Thema Kinderehen vorgelegt (19/9222). Die Fragesteller wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie hoch die Zahl der in Deutschland lebenden minderjährigen ausländischen Personen mit dem Familienstand "verheiratet" unmittelbar vor und nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen im Juli 2017 war und wie diese sich entwickelte. In diesem Zusammenhang fragen sie, wie viele solcher Ehen nach Inkrafttreten des Gesetzes aufgehoben wurden und welche Art Schutz den davon Betroffenen zuteil wurde. Darüber hinaus wollen die Abgeordneten wissen, welche Maßnahmen die Bundesregierung unternommen hat, um die in Deutschland lebenden Ausländer über Informations- und Hilfsmöglichkeiten für von Kinder- und/oder Zwangsehe betroffenen Personen zu informieren.



06. Politisch rechts motivierte Kriminalität

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Die Linke will wissen, wie viele Fälle politisch rechts motivierter Kriminalität es nach Kenntnis der Bundesregierung im Februar dieses Jahres in Deutschland gegeben hat. Ferner erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/9115) unter anderem danach, wie viele Tatverdächtige im Zusammenhang mit diesen Fällen ermittelt wurden.



Foto: Bundesregierung / Bergmann