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Politik-News: Studiengang Psychotherapie: Bundesrat sieht noch Korrekturbedarf

Plenarsitzung des Bundesrates am 12.04.2019


Der Bundesrat hat am 12. April 2019 ausführlich zu den Plänen der Bundesregierung Stellung genommen, an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen einen neuen Studiengang Psychotherapie einzurichten.

Praxisanteile erhöhen

Für nicht ausreichend hält der Bundesrat die im neuen Studiengang vorgesehenen Praxisanteile: Sie fallen im Vergleich zur bisherigen Ausbildung zum Psychotherapeuten deutlich geringer aus. Er spricht sich deshalb dafür aus, in Anlehnung an die ärztliche Approbation im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob der Praxisanteil durch ein Praktisches Jahr oder Praktisches Semester gestärkt werden kann.

Übergangsregelung für PiA

Außerdem fordern die Länder eine Übergangsregelung für diejenigen Psychotherapeuten, die ihre Ausbildung noch nach den alten Regelungen aufgenommen haben und die deshalb weder eine Vergütung erhalten noch sozialrechtlich versichert sind. Für bestehende Angebote wollen die Länder zehn Jahre Bestandsschutz.

Krankmeldungen ausstellen

Angesichts der deutlichen Zunahme psychischer Erkrankungen fordern sie, dass Psychotherapeuten das Recht haben sollen, Krankmeldungen auszustellen.

Gegen Anpassungen beim Zugang zur Psychotherapie

Ausdrücklich wenden sich die Länder gegen die geplante Ermächtigung des Gemeinsamen Bundesausschusses, den Zugang zur Psychotherapie neu zu steuern. Der Erstkontakt zwischen Patient und Psychotherapeut sei erst im Jahr 2017 neu geregelt worden. Seitdem hätten sich die Wartezeiten auf ein Erstgespräch erheblich verkürzt. Bevor weitere Anpassungen vorgenommen würden, sollte die Evaluation dieser Neuregelung abgewartet werden.

Bund soll Kosten übernehmen

Darüber hinaus fordert der Bundesrat, dass der Bund die Kosten für den neuen Studiengang vollständig übernimmt. Angesichts der begrenzten Haushaltsmittel im Hochschulbereich könnten die Länder die erforderlichen Kapazitäten derzeit nicht aus den laufenden Mitteln zu bezahlen. Andernfalls müssten Studienplätze in anderen Bereichen abgebaut werden, warnt er.

Inkrafttreten verschieben

Das geplante Inkrafttreten der neuen Regelungen zum 1. September 2020 hält der Bundesrat für zu früh und plädiert für eine Verschiebung um ein Jahr. Ansonsten sei der verbleibende Zeitraum zu knapp, um die Studiengänge an den Universitäten einzurichten. Ein flächendeckendes Angebot sei bis zum 1. September 2020 auf keinen Fall zu gewährleisten.

Die wichtigsten Eckpunkte des neuen Studiengangs

Der neue Studiengang gliedert sich in ein dreijähriges Bachelor- und ein zweijähriges Masterstudium, das mit einer bundeseinheitlichen staatlichen Prüfung endet. Wer diese Prüfung besteht, darf als Psychotherapeut arbeiten.

Im Anschluss die Weiterbildung

An das Studium soll sich eine - nach jeweiligem Landesrecht - organisierte Weiterbildung in stationären oder ambulanten Einrichtungen anschließen. Mit Abschluss der Weiterbildung können sich Psychotherapeutinnen und -therapeuten ins Arztregister eintragen lassen und sich um eine Zulassung für die Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenkassen bewerben.

Bisheriges Studium bedeutet eine zu große finanzielle Belastung

Bisher müssen Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten ein Vollstudium in Psychologie absolvieren; angehende Kinder- und Jugendpsychotherapeutinnen und -therapeuten können auch Pädagogik studieren. An das Studium schließt sich jeweils eine Fachausbildung an. Die Kosten müssen die angehenden Therapeutinnen und Therapeuten in der Regel selbst zahlen, was für die Betroffenen zu einer enormen Belastung durch finanzielle Unsicherheiten führt bzw. Interessierte auch ganz von diesem Berufsweg abhält. Mit dem neuen Studiengang soll sich das ändern.

Wie es weitergeht

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun zunächst an die Bundesregierung weitergeleitet. Sobald sie sich dazu geäußert hat, leitet sie den Gesetzentwurf einschließlich der Stellungnahme des Bundesrates und ihrer Gegenäußerung an den Bundestag zur weiteren Beratung und Entscheidung.