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Sachsen-Anhalt-News: Neues Faltblatt „Kein Raum für Extremisten“ erschienen

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Samstag, den 16. März 2019

Verfassungsschutz berät zum Umgang mit Mietanfragen von Extremisten

Der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt hat unter dem Titel „Kein Raum für Extremisten" zwei Informationsfaltblätter herausgegeben, die in komprimierter Form Hinweise zum Umgang mit Mietgesuchen aus den extremistischen Szene enthalten. Ein Flyer betrifft die Anmietversuche von privaten Räumen, der zweite betrifft öffentliche Einrichtungen.

Innenminister Holger Stahlknecht (Foto): „Mit den Flyern möchten wir Kommunen, Verwaltungen und öffentliche Einrichtungen sowie private Vermieter sensibilisieren und sie unterstützen, das Anmieten oder Nutzen von Räumlichkeiten für verfassungsfeindliche Zwecke nach Möglichkeit zu verhindern.“

Extremisten aller Phänomenbereiche benötigen Räumlichkeiten, um ihre verfassungsfeindlichen Ansichten zu verbreiten, beispielsweise für Parteiveranstaltungen, Mitgliederversammlungen, Vorträge oder Konzerte. Daher versuchen sie auch, öffentliche oder private Räumlichkeiten für diese Zwecke anzumieten. Oft geschieht dies unter Vorspiegelung falscher Tatsachen oder Verschleierung der verfassungsfeindlichen Zielsetzung.

Die neuen Publikationen erweitern den im Jahr 2013 erschienen Flyer „Kein Raum für Rechtsextremisten“. Die Faltblätter enthalten Hinweise zum Erkennen von Mietgesuchen von Extremisten für verfassungsfeindliche Zwecke und Empfehlungen zum Umgang damit. Die beiden Versionen für Öffentliche Einrichtungen (z.B. Stadthallen und Gemeindehäuser) und für private Räumlichkeiten (z.B. Gaststätten und Vereinsheime) tragen den jeweils spezifischen Besonderheiten für die Nutzung Öffentlicher Einrichtungen (z.B. Widmungszweck, Parteienprivileg, Gleichbehandlungsgebot) und die Vermietung privater Räumlichkeiten (Privatautonomie, Gestaltungsmöglichkeiten von Verträgen) Rechnung.

Download und Bestellung unter:

www.mi.sachsen-anhalt.de/service >>> Publikationen