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SAN News

Gender Pay Gap in Sachsen-Anhalt 2018 bei 3 %

Donnerstag, den 14. März 2019

Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt anlässlich des Equal Pay Day am 18. März anhand fortgeschriebener Ergebnisse mitteilt, lag der durchschnittliche Bruttostundenverdienst der Frauen in Sachsen-Anhalt im Jahr 2018 rund 3 % unter dem der Männer.

Nach vorläufigen Berechnungen verdienten Frauen in Sachsen-Anhalt im Jahr 2018 durchschnittlich 3 % weniger als Männer. Der als unbereinigter Gender Pay Gap ermittelte Verdienstunterschied für Sachsen-Anhalt 2018 lag mit 3 % nur 1 Prozentpunkt über dem niedrigsten in einem anderen Bundesland ermittelten Wert. Im Bundesdurchschnitt wurde im Jahr 2018 ein Verdienstunterschied von 21 % festgestellt. Das durchschnittliche Niveau der Lohnlücke auf Bundesebene blieb in den letzten 3 Jahren konstant. Je nach Bundesland wurden in Deutschland minimal 2 und maximal 26 % Verdienstunterschied im Jahr 2018 ermittelt.



Der für die Berechnung zugrundeliegende Bruttostundenverdienst der Frauen in Sachsen-Anhalt lag im Jahr 2018 durchschnittlich bei 15,94 EUR, in Deutschland waren es 17,09 EUR. Männer verdienten in Sachsen-Anhalt im Jahr 2018 durchschnittlich 16,39 EUR/h. Der Bundesdurchschnitt für den Stundenverdienst der Männer lag 2018 durchschnittlich bei 21,60 EUR.

Frauen verdienten je nach Bundesland im Jahr 2018 zwischen minimal 14,97 EUR/h und maximal 19,27 EUR/h, bei den Männern lag der Bruttostundenverdienst nach Bundesland zwischen 15,98 EUR/h und 24,24 EUR/h.

Der Gender Pay Gap ist die Differenz des durchschnittlichen Bruttostundenverdienstes (ohne Sonderzahlungen) beschäftigter Männer und Frauen im Verhältnis zum Bruttostundenverdienst der Männer. In die Berechnung einbezogen werden abhängige Beschäftigungsverhältnisse in der Wirtschaft für alle Unternehmensgrößen, ausgenommen die Bereiche "Land- und Forstwirtschaft, Fischerei", "Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung", "Private Haushalte mit Hauspersonal" und "Exterritoriale Organisationen und Körperschaften" sowie Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten gemäß der Definition des Gender Pay Gap der EU.

Basis für die Berechnung sind Daten der im Abstand von 4 Jahren erhobenen Verdienststrukturerhebung (zuletzt 2014), fortgeschrieben mit Angaben der vierteljährlichen Verdiensterhebung. Die Berechnungen der Jahre 2015 bis 2018 zum Gender Pay Gap sind vorläufig. Aussagen zum Unterschied in den Verdiensten von weiblichen und männlichen Beschäftigten mit gleichem Beruf, vergleichbarer Tätigkeit und äquivalentem Bildungsabschluss sind mit dem unbereinigten Gender Pay Gap nicht möglich.

Der Verdienstabstand zwischen Männern und Frauen kann auf vielfältige Ursachen zurückgeführt werden. Unterschiede in den Erwerbsbiografien, der Wahl von Berufsfeldern sowie den gegebenen Erwerbsmöglichkeiten in Abhängigkeit der regionalen wirtschaftlichen Strukturen können, neben den Fragen zur Gleichbehandlung und zum sozialen Umfeld, zu unterschiedlichen Karriereverläufen und Verdienstunterschieden führen.