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SAN Heute

Planfeststellungsverfahren für Sachsen-Anhalts nördlichsten A14-Abschnitt abgeschlossen

Freitag, den 15. Februar 2019


Heute wurde das Planfeststellungsverfahren für den nördlichsten Abschnitt des A14-Lückenschlusses (Magdeburg-Schwerin) auf dem Boden von Sachsen-Anhalt abgeschlossen. Das Landesverwaltungsamt Halle habe den entsprechenden Bescheid für das rund 8,8 Kilometer lange Teilstück von Seehausen (Landkreis Stendal) bis zur Landesgrenze Brandenburg bei Wittenberge erstellt, erklärte Verkehrsminister Thomas Webel heute in Magdeburg.„Mit der Elbquerung gehört dieser Abschnitt zu den anspruchsvollsten der gesamten Autobahntrasse“, sagte Webel. Nach fast neun Jahren akribischer Arbeit aller Beteiligten seien jetzt planungsseitig die Voraussetzungen für den Weiterbau der A 14 erfüllt. „Davon wird der gesamte Norden Sachsen-Anhalts profitieren“, betonte der Minister.

Nach Auskunft von Thomas Pleye, Präsident des Landesverwaltungsamtes Halle, hat sich seine Behörde im Beschluss mit rund 380 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und privaten Einwendungen intensiv beschäftigt. „Die getroffene Entscheidung stellt einen sachgerechten Ausgleich aller Interessen dar, der die unterschiedlichen Belange bei der Verwirklichung des im Bundesverkehrswegeplan gesetzlich festgelegten Bauprojekts berücksichtigt“, betonte Pleye. Es seien aber noch weitere Handlungen bis zur Auslegung vorzunehmen, wie Vervielfältigungen, Ausfertigungen für die Zustellung und Auslegung sowie das Siegeln der Planunterlagen.

Der Planfeststellungsbeschluss wird zusammen mit den Planunterlagenzwei Wochen lang – in der Zeit vom 02. bis 16.04.2019 – in der Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark) öffentlich ausgelegt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss gegenüber allen als zugestellt, die vom Bau der Verkehrseinheit (VKE) von der künftigen A 14-Anschlussstelle (AS) Seehausen-Nord bis zur Landesgrenze Brandenburg betroffen sind. Gegen den Beschluss könne innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig erhoben werden, erläuterte Pleye. Wenn dieser Fall eintrete, müsse der Beschluss vom Gericht überprüft werden, fügte der Chef der Planfeststellungsbehörde hinzu.

Mit Blick auf die Vielzahl der Natur- und Umweltschutzmaßnahmen rund um die jetzt planfestgestellte VKE 3.1+3.2a wies Webel erneut darauf hin, dass es sich bei der A 14 um die „grünste Autobahn Deutschlands“ handele.

„Neben aktiven Lärmschutzmaßnahmen für die Anwohner in Vielbaum und Geestgottberg dienen die faunagerecht konzipierten Brücken über den Aland und die Elbe dem Schutz und der Erhaltung wildlebender Arten in dem rund 193 Millionen Euro teuren Autobahnabschnitt“, betonte Sachsen-Anhalts Verkehrsminister. Auf den Bauwerken würden zum Beispiel spezielle Kollisions- und Irritationsschutzwände errichtet, die Vögeln und Fledermäusen ein gefahrloses Überfliegen ermöglichten. Im unteren Bereich seien sämtliche Brücken und Durchlässe so dimensioniert, dass am Boden oder im Wasser lebende Tiere, wie Fischotter, Biber und zahlreiche Amphibienarten ungehindert wandern könnten, erklärte Webel. „Dadurch ist ein Höchstmaß an ökologischer Durchlässigkeit gewährleistet, wie es unsere Fachleute ausdrücken würden“, fügte er hinzu. Vor allem die geplante Elbebrücke sei ein herausragendes Beispiel dafür, dass Naturschutz und Straßenbau einander nicht ausschließen müssten.

In diesem Zusammenhang hob der Minister den konstruktiven Erfahrungsaustausch mit dem BUND hervor. „Durch regelmäßige Gespräche ist es in den zurückliegenden drei Jahren immer wieder gelungen, Kompromisse zu finden, mit denen die unterschiedlichen Interessen bei Planung und Bau der Autobahn gut in Einklang gebracht werden können“, erklärte Webel.


Eine komplette Ausfertigung der Planfeststellungsunterlagen besteht aus insgesamt 31 Ordnern mit  

insgesamt 483 Planwerken größer DIN A3 – das entspricht einer Gesamtfläche von knapp 

330 Quadratmetern – sowie exakt 9.764 DIN A4-Seiten.