Am 11. Dezember 2018 kontrollierten Zöllner des Zollamtes Aschersleben eine Paketsendung aus Russland. Herr N. aus Halberstadt wollte die Geschenksendung seines Bruders beim Zollamt abholen.
Die Zöllner staunten beim Öffnen nicht schlecht. Ein Bärenkopf schaute die Zöllner an. Das präparierte Bärenfell samt Kopf stammte von einem Braunbären mit der lateinischen Bezeichnung Ursus arctos, welcher vom Washingtoner Artenschutzübereinkommen unter Schutz gestellt ist.
Da der Reisende die erforderlichen Genehmigungen dafür noch nicht vorweisen konnte, wurde das Präparat beschlagnahmt und das Bundesamt für Naturschutz informiert. Annica Wieblitz, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Magdeburg: "Normalerweise finden Zöllner dieses Präparat nur in Reisekoffern bei Zollkontrollen an Flughäfen. Urlauber bringen sich diese aus Unwissenheit als Souvenir mit". Doch von solchen Reisemitbringseln oder Jagdtrophäen sollte man die Finger lassen. Schlimmstenfalls droht die Beschlagnahme oder das Verhängen einer Geldstrafe.
Foto/Zoll