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Insolvenzverfahren in Sachsen-Anhalt im 1. Halbjahr 2018 erneut rückläufig

12. September 2018


Nach Mitteilung des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt wurden im 1. Halbjahr 2018 bei den Insolvenzgerichten in Sachsen-Anhalt insgesamt 1 715 Insolvenzverfahren beantragt, darunter 247 Unternehmens- und 1 145 Verbraucherinsolvenzverfahren.


Verglichen mit dem 1. Halbjahr 2017 sank die Anzahl der beantragten Unternehmensinsolvenzverfahren um 3,5 % und die der beantragten Verbraucherinsolvenzverfahren um 8,3 %. Zwei Drittel (66 % bzw. 163 Fälle) der beantragten Unternehmensinsolvenzverfahren wurden eröffnet. 34 % wurden mangels Masse abgewiesen. Die Anzahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzverfahren reduzierte sich damit um 8,4 % gegenüber dem 1. Halbjahr 2017. Trotz gestiegener voraussichtlicher Forderungssumme bei den Unternehmensinsolvenzen von 224 Mill. EUR im 1. Halbjahr 2017 auf 671 Mill. EUR im aktuellen Vergleichszeitraum hat sich die Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer/-innen gleichzeitig fast halbiert. Waren es in den ersten 6 Monaten 2017 noch 1 943 durch Unternehmensinsolvenzen betroffene Arbeitnehmer/-innen, so waren im aktuellen Zeitraum 1 094 Arbeitnehmer/-innen betroffen.

Bei den Verbraucherinsolvenzverfahren wurden in den ersten 6 Monaten des Jahres 2018 von den 1 145 beantragten Verfahren 1 134 eröffnet (99 %). Das war bei den eröffneten Verfahren ein Rückgang um 8,2 %. Die durchschnittliche Forderungssumme pro beantragtem Verfahren im Berichtszeitraum lag bei 35 420 EUR, während sie im 1. Halbjahr des Vorjahres noch 37 516 EUR betrug.