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Zoll News: Zollbehörde durch Scheinexport einer Luxuslimousine getäuscht

27. Juni 2018

Die Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Karlsruhe hat auf der Rastanlage Dannstadt-West (Autobahn 61) einen Pkw-Transporter, der mit mehreren Fahrzeugen beladen war, angehalten und zollrechtlich kontrolliert. Dabei ist den Beamten ein BMW i8 (Foto/Zoll) mit Zulassung auf der Balkaninsel aufgefallen.

Im Rahmen der Kontrolle wurde festgestellt, dass die Inhaberin des BMW, eine 37-jährige Balkanstämmige, sich zwar gelegentlich auf der Balkaninsel aufhält, ihr Hauptwohnsitz sich aber in Belgien befindet. Weitere Abklärungen ergaben, dass die Luxuslimousine von ihr in Belgien erworben und später auf die Balkaninsel exportiert worden ist. In diesem Zusammenhang wurde ihr die belgische Umsatzsteuer erstattet. Tatsächlich hat sie das Fahrzeug wieder importiert und erneut in Belgien genutzt. Die Anmeldung bei den Zollbehörden wurde dabei jedoch unterlassen.

Die fälligen Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) wurden durch die Zollbeamten vor Ort auf circa 21.000 Euro festgesetzt. Ebenso wurde ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung gegen die Besitzerin des Pkws eingeleitet.

Da die Abgaben nicht entrichtet werden konnten, wurde das Fahrzeug zur Sicherung der Einfuhrabgaben sichergestellt. Der Zeitwert des Fahrzeugs beläuft sich auf circa 70.000 Euro.


Zusatzinformation
Waren, die aus einem Drittland in das Bundesgebiet eingeführt werden, sind grundsätzlich beim Zoll anzumelden und gegebenenfalls zu verzollen und zu versteuern. Werden Einfuhrabgaben nicht beglichen, können die Waren, auf die sie sich beziehen, zur Sicherung selbiger sichergestellt werden.