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3. März 2018: Tag des Artenschutzes

3. März 2018

Zoll leistet seinen Beitrag beim Schutz der bedrohten Tiere und Pflanzen

Weltweit sind heute rund 5.600 wild lebende Tierarten und 30.000 Pflanzenarten vom Aussterben bedroht. Zum Schutz dieser Tiere und Pflanzen wurde bereits vor 45 Jahren 1973 ein weltweites internationales Abkommen "Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora" (CITES) geschlossen - in Deutschland besser bekannt als "Washingtoner Artenschutzübereinkommen" (WA). 1976 ist Deutschland beigetreten, insgesamt sind es bis heute 182 Staaten. Der 3. März ist der Internationale Tag des Artenschutzes.

Der deutsche Zoll überwacht zum Schutz von Fauna und Flora die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im internationalen Warenverkehr. Artengeschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die verbotswidrig beziehungsweise ohne die erforderlichen Dokumente ein- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Hierbei ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich, im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Transportwegen verbracht werden.

2016 waren 915 Aufgriffe mit artengeschützten Tieren und Pflanzen (sowie deren Teile und Erzeugnisse) und damit einhergehend 63.152 Beschlagnahmen das Resultat zöllnerischer Aufmerksamkeit. Die Zollverwaltung leistet hierdurch ihren Beitrag zum Schutz der biologischen Artenvielfalt.

Aber:
Noch immer stellt der Zoll - gerade auch im Reiseverkehr - zu viele Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen fest!

Reisende, die geschützte Tiere oder Pflanzen sowie Erzeugnisse aus diesen (nicht selten auch aus Unwissenheit) mitbringen, laufen stets Gefahr, dass diese "Mitbringsel" bei der Einreise beschlagnahmt und eingezogen werden und das Bundesamt für Naturschutz ein Bußgeld gegen sie verhängt oder sogar ein Strafverfahren eingeleitet wird.

Der Zoll empfiehlt daher allen Reisenden, sich bereits vor der Reise unter www.zoll.de und www.artenschutzonline.de über geschützte Arten im Urlaubsland zu informieren. Allgemeine Informationen zum Artenschutz, den erforderlichen Genehmigungen und Sonderregelungen werden auf der Internetseite www.cites.bfn.de umfassend dargestellt.