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Polizei News

Magdeburg: Hinweise der Polizei für eine ungetrübte Faschingszeit

Magdeburg, den 08.02.2018

Auch wenn Magdeburg nicht in einem Atemzug mit den Faschingshochburgen Köln, Mainz und Düsseldorf genannt wird, so kann man bei einem Blick in den Veranstaltungskalender sofort feststellen: Auch hier sind die Närrinnen und Narren los…

Wir als Polizei wollen auf gar keinen Fall die Lust auf Fasching verderben, aber ein paar Hinweise geben, was passieren kann und wie man sich davor schützt.

Zum einen sind diese Veranstaltungen auch immer wieder ein beliebtes Feld für Taschendiebe, zum anderen kommt es immer wieder mal vor, dass Opfer vor der Begehung von Raub- oder Sexualdelikten mit K.O. Tropfen außer Gefecht gesetzt werden.

 

Schutz vor Taschendieben:

Taschendiebe gehen in Gruppen arbeitsteilig vor: Einige lenken das Opfer ab, einer zieht die Beute, andere nehmen die Beute dann an sich.

Bevorzugtes Diebesgut sind Portemonnaies und Brieftaschen. Die meisten Opfer sind Frauen. Beispielhaft könnten die Täter so vorgehen:

 

·      Im Gedränge werden Sie „versehentlich“ angerempelt. Auf der Treppe werden Sie von eiligen Passanten kurz in die Mitte genommen. Beim Einsteigen in den Bus stolpert ihr Vordermann, er bückt sich oder bleibt plötzlich stehen. Während Sie nach Halt suchen oder auflaufen und abgelenkt sind, greift ein Komplize in Ihre Tasche.

·      jemand rückt unangenehm dicht an Sie heran. Sie wenden ihm ärgerlich den Rücken zu- und damit ist Ihre Schultertasche griffbereit.

·      Ein Fremder bittet Sie, einen Geldschein zu wechseln. Wenn Sie das Ihre Brieftasche oder Ihr Portemonnaie öffnen, lenkt er Sie ab, etwa weil er eine Münze in die Brieftasche wirft, und stiehlt dabei die Geldscheine.

·      Sie werden versehentlich mit Ketchup oder ähnlichem bekleckert, beim wortreichen Reinigungsversuch verschwindet das Geld aus Ihrer Tasche.


Und so können Sie sich schützen:

 

·      Nehmen Sie nach Möglichkeit keine größeren Bargeldbeträge mit.

·      Tragen Sie Geld, Schecks, Kreditkarten und Papiere in verschiedenen verschlossenen Innentaschen Ihrer Oberbekleidung dicht am Körper statt in der Handtasche.

·      Benutzen Sie lieber einen Brustbeutel, eine Gürtelinnentasche, einen Geldgürtel oder eine am Gürtel angekettete Geldbörse.

·      Tragen Sie Ihre Hand- oder Umhängetasche unter den Arm geklemmt.

·      Lassen Sie Ihre Handtasche nie aus den Augen. Hängen Sie Ihre Tasche nicht im Restaurant an die Stuhllehne.

 

Schutz vor K.O.-Tropfen:

  • Getränke bei der Bedienung bestellen und selbst entgegennehmen.
  • Keine offenen Getränke von Unbekannten annehmen.
  • Offene Getränke nicht unbeaufsichtigt lassen.
  • Bei Übelkeit Hilfe beim Personal suchen.
  • Freundinnen und Freunde holen im Ernstfall sofort ärztliche Hilfe für das Opfer und verständigen das Personal.

Tipps für den Ernstfall:

1. Schnell handeln!
Hat sich nach einem Getränk Ihr Zustand unerklärlich verändert, spüren Sie motorische oder psychische Auffälligkeiten, die Sie sich nicht erklären können, oder hatten Sie einen "Filmriss", dann suchen Sie schnellstens ärztliche Hilfe! Der Verdacht auf eine Vergiftung durch K.O.-Tropfen kann durch Urin - und Blutproben nachgewiesen werden, jedoch ist der Nachweis bei manchen Substanzen nur wenige Stunden nach dem Konsum möglich.

2. Wichtig:
Anzeige bei der Polizei erstatten! Scham oder Angst sollten Sie nicht davon abhalten, die Polizei einzuschalten. Bei der Verabreichung von K.O.-Tropfen können verschiedene Straftatbestände wie gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung, versuchte oder vollendete Vergewaltigung sowie Raubstraftaten eine Rolle spielen.

 

Und hier noch eine Bitte an alle Fahrzeugführer:

Alkohol und Feiern gehören für viele zusammen, aber nicht dazu gehört anschließend unter Alkoholeinfluss mit dem eigenen Fahrzeug, egal ob PKW oder Fahrrad, nach Hause zu fahren. Damit Sie nicht ihren ganz persönlichen Aschermittwoch erleben müssen, empfehlen wir  für eine reibungslose Heimfahrt die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxen.




Kontakt: redaktion@mdnews.de