Das 2. Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften bestimmt
auch für legale Waffenbesitzer neue Regelungen
Demnach sind erlaubnisfreie Waffen oder Munition ab sofort mindestens in einem
verschlossenen Behältnis aufzubewahren. Für erlaubnispflichtige Munition wird
ein Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer
gleichwertigen Verschlussvorrichtung oder ein gleichwertiges Behältnis benötigt.
Eine unbegrenzte Anzahl von Langwaffen und insgesamt bis zu fünf Kurzwaffen und
Munition sind in einem Sicherheitsbehältnis aufzubewahren, das mindestens der
Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (unter 200 kg) entspricht.
Ist das Behältnis mehr als 200 kg schwer, kann darin eine unbegrenzte Anzahl von
Langwaffen sowie bis zu zehn Kurzwaffen und Munition aufbewahrt werden.
In einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1
Widerstandsgrad I entspricht, kann eine unbegrenzte Anzahl von Lang- und
Kurzwaffen sowie Munition aufbewahrt werden.
Dieter Matthias: „Für Waffenschränke, die bis 6. Juli 2017 erworben wurden und
die den bisherigen gesetzlichen Anforderungen entsprechen, gilt
Besitzstandswahrung. Sie dürfen damit weiterhin verwendet werden.“
Gegenwärtig gibt es im Landkreis Börde rund 3.300 Inhaber, die eine Erlaubnis
haben, Waffen und Munition besitzen zu dürfen. Bei der unteren Waffenbehörde
sind rund 1.370 Sportschützen registriert. Die übrigen Erlaubnisinhaber sind zum
Beispiel Jäger und Sammler. Gegenwärtig sind im Landkreis Börde rund 13.500
Waffen, davon rund 5.300 auf Sportschützen, registriert.
Zuständige Stelle beim Landkreis Börde
Landkreis Börde / Fachdienst Recht, Ordnung und Kommunalaufsicht
Sachgebiet Ordnung und Sicherheit „untere Waffenbehörde“
Farsleber Straße 19 / 39326 Wolmirstedt