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Zoll News: Aktion gegen Internetkäufe von verbotenen Waffen

15 Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt

Im Auftrag der Staatsanwaltschaften Frankfurt (Oder), Neuruppin, Potsdam und Berlin vollstreckten am 13. Juli 2017 mehr als 100 Ermittler der Zollfahndungsämter Berlin-Brandenburg und Dresden in einer konzertierten Aktion insgesamt 15 Durchsuchungsbeschlüsse gegen Käufer von Waffen.

Den Ermittlungen zufolge kauften die deutschen Staatsangehörigen im Alter von 16 bis 66 Jahren, darunter drei Frauen, die Waffen auf der bereits einschlägig bekannten Internetseite www.migrantenschreck.ru.

Die Käufer haben mit ihrer Bestellung und der erfolgten Lieferung der Waffen in die Bundesrepublik Deutschland gegen das deutsche Waffengesetz verstoßen.

Die Vollstreckung eines Durchsuchungsbeschlusses konnte abgewendet werden, da sich der Käufer selbst den Polizeibehörden stellte und die erworbene Waffe (Foto/Zoll) freiwillig abgab. Durch die in jüngster Zeit erfolgte Berichterstattung in den Medien über den Internetanbieter www.migrantenschreck.ru sei er auf das Verbot der Waffe aufmerksam geworden.

Bei den Durchsuchungen wurden insgesamt 13 Schusswaffen vom Internetanbieter Migrantenschreck sichergestellt. Darüber hinaus wurden drei weitere Schusswaffen, ein verbotenes Nunchaku, ein verbotenes Elektroimpulsgerät, ein verbotenes Butterfly-Messer, zwei Vorderladerwaffen, zwei Hieb- und Stoßwaffen und - nebenbei - geringe Mengen von Cannabis-Pflanzen sichergestellt.

"Ungeachtet des Ermittlungserfolgs meines Amtes ist es mir wichtig zu vermitteln, dass Migrantenschreck-Waffen Waffen im Sinne des deutschen Waffengesetzes sind. Es handelt sich bei dem Erwerb einer solchen Waffe um kein Kavaliersdelikt. Das Strafmaß für Käufer der Migrantenschreck-Waffen reicht von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren", so Regierungsdirektor Pampel-Jabrane, Leiter des Zollfahndungsamts Berlin-Brandenburg.