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Bildquelle Fotowerkstatt KS shutterstock.com

Auto-News: Was Autofahrern und Saboteuren droht - Gefährlicher Schilder-Vandalismus


veröffentlicht am 18. Januar 2025

"Vandalisten" der Gruppe „Extinction Rebellion“ sorgten in der Silvesternacht auf dem Berliner Ring sowie auf den Autobahnen 12 und 13 in Brandenburg für Chaos: Sie montierten Verkehrsschilder ab, die auf die Aufhebung von Geschwindigkeitsbegrenzungen hinwiesen. 
Mit dieser Sabotage wollte die Gruppe auf die Notwendigkeit eines generellen Tempolimits aufmerksam machen. Welche Konsequenzen bei Schilder-Vandalismus drohen und was Autofahrer tun sollten, die aufgrund entfernter oder manipulierter Schilder unwissentlich gegen Verkehrsregeln verstoßen haben, weiß Melanie Leier, Anwältin für Verkehrsrecht und Partneranwältin von Geblitzt.de.

Hohe Strafen für Schilder-Diebe
Ob aus politischen Gründen oder aus einer Feierlaune heraus – wer Schilder abmontiert, muss mit weitreichenden rechtlichen Konsequenzen rechnen. „Die Manipulation von Verkehrsschildern ist kein Kavaliersdelikt, denn die Täter nehmen wissentlich die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer in Kauf. Neben dem Tatverdacht des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gemäß § 315b StGB stehen außerdem Diebstahl (§ 242 StGB) und Sachbeschädigung (§ 303 StGB) im Raum. Die ersten beiden Tatbestände können mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden, während bei Sachbeschädigung eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren anfallen kann“, warnt Melanie Leier.

Einspruch bei fehlender Beschilderung
Wenn Verkehrsschilder manipuliert oder entfernt werden, können Autofahrer unverschuldet in brenzlige Situationen geraten. Ein aktuelles Beispiel aus Brandenburg verdeutlicht dies: Dort wurde ein Fahrer Ende 2024 geblitzt, weil er eine Geschwindigkeitsbegrenzung überschritt – das entsprechende Tempo-70-Schild war jedoch verdreht und somit für ihn nicht sichtbar. „Gerade bei dauerhaften Messstellen können sich im Laufe der Zeit Veränderungen oder Beschädigungen ergeben, die seitens der Bußgeldbehörde nicht regelmäßig überprüft werden können. Deshalb sollten Betroffene in Fällen fehlerhafter oder fragwürdiger Beschilderung Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheides erfolgen“, erklärt die Anwältin.

Ortskenntnis entscheidend
Grundsätzlich gilt das sogenannte Sichtbarkeitsgebot, das besagt, dass Verkehrsschilder erkennbar und verständlich sein müssen. Ist dem nicht so, kann das einen Grund für die Einstellung des Bußgeldverfahrens darstellen. „Hier kommt es allerdings auf den Einzelfall an. Bei Unstimmigkeiten hinsichtlich der Beschilderungssituation wird erfahrungsgemäß gegenüber ortsunkundigen Personen eher Nachsicht geübt“, weiß Melanie Leier. Neben fehlenden oder nicht sichtbaren Schildern sind auch nicht ordnungsgemäß geeichte und gewartete Messanlagen oder falsche Messergebnisse aufgrund ungünstiger Wetter- und Witterungsbedingungen unter Umständen Gründe für die Einstellung eines Bußgeldverfahrens.

Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren. Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.




Text / Foto: Borgmeier Public Relations