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Schöner-Wohnen-News: Räumpflicht in Deutschland - Wer muss wann Schnee schippen und streuen?

26. September 2022

Foto: Auf Gehwegen und vor Hauseingängen muss eine Breite von einem Meter von Schnee und Eis geräumt werden.
(akz-o) Durch den Klimawandel werden die Winter immer wärmer, doch vielerorts meint es Frau Holle noch immer gut mit der weißen Pracht. Was für die Kleinen ein Grund zum Jubeln ist, kann für Hausbesitzer und Mieter aber durchaus in Arbeit ausarten.

Winterdienst auf Gehwegen: Welche Regeln gelten?
Die Räumpflicht obliegt in Deutschland auf öffentlichen Wegen grundsätzlich den Städten und Gemeinden. Doch auf öffentlichen Gehwegen wird diese Verpflichtung meist auf die Haus- und Grundstückseigentümer übertragen, die wiederum ihre Mieter in die Pflicht nehmen. Abgesehen von einigen regionalen Ausnahmen muss der Winterdienst in aller Regel werktags zwischen 7 und 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr geleistet werden. Grundsätzlich müssen Bürgersteig, Hauseingang sowie die Wege zu Garagen und Mülltonnen vom Schnee befreit werden. Meist reicht eine Breite von einem Meter, nur an Hauptverkehrs- und Geschäftsstraßen muss ein Streifen von eineinhalb Metern geräumt werden. Auf den Wegen zu Mülltonnen oder Garagen reicht ein halber Meter.

Bei Glätte muss zusätzlich gestreut werden
Weil Salz in den meisten Kommunen verboten ist, empfiehlt sich Streugut wie Sand, Asche oder Splitt. Aber auch Sägespäne, Granulat, Kies oder Kalkstein eignen sich als abstumpfende Streumittel. Das Ausbringen von Hand führt aber häufig dazu, dass hier zu wenig und dort zu viel landet. Mit einer Streuhilfe wie dem Granomax wird das Streugut dagegen automatisch gleichmäßig verteilt. Die handliche Streumaschine hat ein Fassungsvermögen von acht Kilo und erzielt durch horizontale Schleuderbewegungen eine Streubreite von bis zu zwei Metern. Einen Händler in der Nähe findet man unter www.birchmeier.com.

Winterdienst nicht nachgekommen: Das kann teuer werden
Während in Niedersachsen und Thüringen keine Sanktionen drohen, wenn der Gehweg nicht geräumt wurde, sind in Hamburg Bußgelder bis zu 50.000 Euro möglich. Aber auch wenn keine Geldbuße verhängt wird, kann es teuer werden: Kommt ein Passant auf eisiger Fläche zu Fall, kann er Anspruch auf Schmerzensgeld stellen.

Tipp für den Sommer
Gartenbesitzer werden die praktische Streumaschine auch im Frühling und Sommer zu schätzen wissen. Weil der Granomax für rieselfähiges Streugut mit Korngrößen von 0,1 bis 4 Millimeter geeignet ist, lässt er sich problemlos mit Dünger, Samen, Kalk und anderen Bodenhilfsstoffen befüllen. So gelingen Rasenaussaat und -düngung perfekt und im Nu.


Text / Foto: Birchmeier/akz-o