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KBV Impf 5

Gesundheit-News: KBV drängt auf flächendeckende Einbindung der Praxen in die Impfkampagne

5. März 2021

März 2021 - Nach den Beschlüssen von Bund und Ländern hat der Vorstand der KBV die schnelle Einbindung der Vertragsärzte in die Corona-Impfkampagne gefordert. „Der eigentliche Game Changer werden die Praxen der niedergelassenen Haus- und Fachärzte sein“, erklärte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen in einer ersten Reaktion. Sie müssten zügig flächendeckend eingebunden werden.

Das Impfen in vertragsärztlichen Praxen ist tägliche ärztliche Routine und vor allem dann schnell, wenn die Rahmenbedingungen unbürokratisch sind und man die Praxen machen lässt. So und nur so kommen wir voran“, sagte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender.

Nach dem Beschluss der Kanzlerinnen-Runde soll in der ersten Phase die Corona-Impfverordnung dahingehend geändert werden, dass die Länder ausgewählte Vertragsärzte mit dem Impfen beauftragen können. Dies beinhaltet unter anderen Regelungen für die Vergütung und Dokumentation. In mehreren Bundesländern gibt es bereits entsprechende Modellprojekte.

Bund und Länder planen Impfstart für Ende März/Anfang April

Für Ende März/Anfang April ist der Übergang in die nächste Phase der Nationalen Impfstrategie vorgesehen. In dieser Phase sollen die haus- und fachärztlichen Praxen, die in der Regelversorgung routinemäßig Schutzimpfungen anbieten, umfassend in die Impfkampagne eingebunden werden, heißt es in dem Beschluss.

Die hierzu gehörenden Fragen der Vergütung, der Logistik, der Distribution, der Verfügbarkeit von Impfzubehör sowie der eigenständigen Datenmeldung an das Robert Koch-Institut (RKI) befänden sich in letzten Abstimmungen zwischen allen Beteiligten.

Die hierfür notwendige erneute Änderung der Rechtsverordnung soll dem Beschluss zufolge im März erlassen werden.

Aus Sicht der KBV darf die Einbeziehung von beauftragten Arztpraxen lediglich eine kurzfristige Übergangslösung sein. Für eine schnellere Durchimpfung der Bevölkerung, die Vermeidung eines Staus an verfügbaren Impfstoffdosen und letztlich die Erreichung eines „Gemeinschaftsschutzes“ sei es unabdingbar, die vertragsärztlichen Praxen zügig in das Impfgeschehen einzubinden.

Hofmeister: „Wir brauchen eine einfache Regelung“

Damit die Praxen sich reibungslos auf den Impfbetrieb einstellen könnten, müssten sie jetzt so schnell wie möglich die Spielregeln erfahren, sagte Hofmeister in einem Videobeitrag. „Wir brauchen eine einfache, unbürokratische Regelung, wie das Impfen in Praxen stattfinden kann.“ Nötig sei eine bundesweite Rechtsverordnung mit klaren Angaben zum Ablauf der Bestellung, der Dokumentation und der Honorierung der Impfleistung.

Deutschland befindet sich in Hinblick auf die Corona-Schutzimpfungen derzeit in einer Übergangsphase. „Weil viel Impfstoff liegenbleibt, beziehen die Länder Praxen mit ein – sozusagen als Außenstellen der Zentren. Und das ist auch gut so,“ betonte Hofmeister.

Sobald von einem zuverlässigen Impfstoff-Nachschub ausgegangen werden kann, sollte jedoch nach Auffassung des KBV-Vorstands flächendeckend in vertragsärztlichen Praxen geimpft werden. „Die Praxen sind regional wunderbar verteilt, wohnortnah und sie können impfen,“ argumentiert Hofmeister.

Regulärer Vertriebsweg für Impfstoffe

Zur Belieferung der Praxen mit Impfstoffen hat die KBV zusammen mit Vertretern der Apotheken und des pharmazeutischen Großhandels ein Konzept entwickelt. Es sieht vor, dass die Vertragsärzte den benötigten Impfstoff sowie das notwendige Zubehör bei ihrer Apotheke bestellen. Zudem wird die KBV ein Online-Tool bereitstellen, über das die Ärzte die vom RKI benötigten Impfdaten schnell und einfach erfassen und weiterleiten können.

Anzahl der beteiligten Praxen

Nach Schätzungen der KBV könnten sich etwa 50.000 Praxen bundesweit an den Corona-Impfungen beteiligen. Bei 20 Impfungen pro Tag würden die niedergelassenen Praxen fünf Millionen Impfungen pro Woche vornehmen. Im Regelbetrieb bieten derzeit insgesamt über 70.000 Praxen Impfungen an. Darunter sind neben den Hausärzten auch Gynäkologen, HNO-Ärzte, Pneumologen und Kinder- und Jugendärzte.


Text: © 2021 KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG (KBV)