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Lydia H  skens Portrait

FDP Sachsen-Anhalt / HÜSKENS: Landtag muss MDR-Staatsvertrag überarbeiten und verfassungswidrige Regelungen korrigieren

Donnerstag, den 4. Februar 2021

Zur vorliegenden Novellierung des MDR-Staatsvertrages erklärt die Spitzenkandidatin der FDP Sachsen-Anhalt Dr. Lydia Hüskens (Foto): „Es steht außer Frage, dass der MDR-Staatsvertrag nach 20 Jahren überarbeitet werden muss, um den Mitteldeutschen Rundfunk fit für die Zukunft zu machen. Der nun von den Ministerpräsidenten unterzeichnete Entwurf wird diesem Anspruch aber nicht gerecht und ist in Teilen verfassungswidrig. Er muss dringend überarbeitet werden, was einer breiten Anhörung im Landtag bedarf.“

Während der Debatte um den Staatsvertrag zur Rundfunkbeitragserhöhung im letzten Jahr haben CDU, SPD und Grüne, aber auch die LINKE stets von der Notwendigkeit von Reformen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gesprochen. Jetzt wäre die Chance dazu, denn der MDR-Staatsvertrag bestimmt den Auftrag und das Angebot, das der Mitteldeutsche Rundfunk ausführen soll. Doch dazu findet sich nichts im Entwurf. Stattdessen geht es offensichtlich darum, die Einnahmen aus den Rundfunkgebühren möglichst gleichmäßig zwischen den Ländern zu verteilen.

„Der MDR ist aber nicht dafür da, Geld der Gebührenzahler auf die Bundesländer zu verteilen. Diese neue Regelung des § 2 Absatz 2 Satz 4 im Entwurf, der dem MDR auferlegt, den Ländern „ihre Anteile an den Einnahmen des MDR mittelfristig zu Gute kommen“ zu lassen, halte ich schlicht für verfassungswidrig. Der MDR ist keine Geldverteilmaschine und diese Denkweise wird die Kosten für die Gebührenzahler weiter erhöhen“, so Hüskens. Statt diesen verkorksten Staatsvertrag durchzudrücken, sollte ein Reformprozess für den MDR begonnen werden, bei dem die Landtage – als Gesetzgeber – von Beginn an beteiligt werden.