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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mo.., 25. Januar 2021 

  1. Altersversorgung für Bundestagsabgeordnete
    Arbeit und Soziales/Anhörung
  2. Agenda von der Biologie zur Innovation
    Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort
  3. Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG)
    Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort
  4. Förderung der Entwicklung von Impfstoff gegen SARS-COV-2
    Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage


01. Altersversorgung für Bundestagsabgeordnete

Arbeit und Soziales/Anhörung

Berlin: (hib/CHE) Mit der Frage, ob auch Bundestagsabgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden sollen und mit weiteren Aspekten einer Erwerbstätigenversicherung hat sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag in einer Öffentlichen Anhörung befasst. Die als Videokonferenz durchgeführte Befragung von Sachverständigen widmete sich einem Antrag (19/17255) der Fraktion Die Linke.

Darin fordert die Fraktion unter anderem, Bundestagsabgeordnete mit Beginn der 20. Legislaturperiode in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Perspektivisch solle dies für alle Erwerbstätigen gelten. Außerdem verlangt die Fraktion eine deutliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und die Einführung einer "Beitragsäquivalenzgrenze". Letztere solle Renten aus Einkommen, die das 2,07-fache des Durchschnitts überschreiten, im "höchsten verfassungsmäßig zulässigen Maße" dauerhaft und unbefristet degressiv abflachen. Vor allem die beiden letztgenannten Punkte bewerten viele Experten in ihren eingereichten Stellungnahmen skeptisch.

Christian Hagist, Volkswirtschaftler an der Otto Beisheim School of Management, schreibt in seiner Stellungnahme: "Der Antrag verschiebt die demografischen Lasten des Umlageverfahrens der gesetzlichen Rentenversicherung auf zukünftige Versicherte und wäre im besten Fall ein intergeneratives Nullsummenspiel." Für die Einbeziehung von Abgeordneten in die gesetzliche Rente spräche zwar das Argument der Gleichbehandlung mit Beschäftigten, schreibt die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). "Für die langfristige Finanzierung der Rentenversicherung wäre durch die Einbeziehung der Abgeordneten aber nichts gewonnen." Zur Beitragsäquivalenzgrenze merkt die BDA an, dies würde die Akzeptanz der gesetzlichen Rentenversicherung dauerhaft schwächen.

"Die intendierte Abwertung höherer Rentenansprüche bewirkt eine massive Ungleichbehandlung von geleisteten Rentenbeiträgen, was dem Prinzip der Betragsäquivalenz diametral entgegensteht", betont die Finanzwissenschaftlerin Gisela Färber in ihrer Stellungnahme.

Felix Welti (Universität Kassel) begrüßt in seiner Stellungnahme die Wiederaufnahme der Diskussion über die Alterssicherung der Abgeordneten. "Sie kann und sollte im Kontext der Vorarbeiten der Unabhängigen Kommission Abgeordnetenrecht erfolgen." Die Vorschläge zur Beitragsbemessungsgrenze und zur Beitragsäquivalenzgrenze könnten nur in einem größeren Reformkonzept seriös beurteilt werden, so Welti.

Für eine Erwerbstätigenversicherung plädieren der Sozialverband Deutschland e. V. (SoVD) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Beide Verbände begrüßen auch die Einbeziehung von Bundestagsabgeordneten in die gesetzliche Rente. "Die Einführung einer Beitragsäquivalenzgrenze" für Rentenansprüche lehnt der SoVD allerdings ab. Eine derartige Leistungsobergrenze würde einen Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip bedeuten, heißt es in der Stellungnahme des Verbandes, der darüber hinaus für eine "moderate" Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze plädiert. Auch der DGB bewertet die Kappung von Leistungen "als sehr kritisch": Das Prinzip der Lohnersatzfunktion sei zentral für das deutsche Rentensystem, und diese basiere auf der sogenannten Teilhabeäquivalenz, heißt es in der Stellungnahme der Gewerkschaft.

Der Jurist Sebastian Lovens-Cronenmeyer sieht in der verpflichtenden Aufnahme der Bundestagsabgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung "allenfalls vertrauensschutzrechtliche, unter Wahrung des Sozialstaatsprinzips jedoch keinen weiteren rechtlichen Bedenken". Auch die Idee einer Beitragsäquivalenzgrenze erscheine "verfassungsrechtlich möglich". Denn die Verfassung gebiete weder, dass mit dem Eigentum "nach Belieben" verfahren werden könne, noch verbiete sie, dass der Staat Einschränkungen vornehme.



02. Agenda von der Biologie zur Innovation

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Da sich die "Agenda von der Biologie zur Innovation" (BIO-IT) derzeit noch in der Ausgestaltung befindet, ist eine abschließende Aussage zu den Inhalten zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/25945) auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/25341) zu BIO-IT und zum Stand der Entwicklung bei der Konvergenz von IT und Biologie in Deutschland. Die Bioinformatik sei eine interdisziplinäre und konvergierende junge Technologie. Die Marktentwicklungen, die Ausprägung von wichtigen Akteuren und die Ausbildung nachhaltiger Wertschöpfungsketten seien unabhängig von derzeit sichtbaren, internationalen Leuchttürmen erst im Entstehen.

Gleichzeitig betont die Bundesregierung, dass die Voraussetzungen für Bio-IT-Innovationen in Deutschland in vielen Bereichen sehr gut seien. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) habe mit seinen diversen Förderangeboten, etwa im Rahmen des ERA-Netzes "ERASynBio" oder der Initiative "Nächste Generation biotechnologischer Verfahren - Biotechnologie 2020+" hierzu einen wesentlichen Beitrag geleistet. Die Entwicklung von Infrastrukturen beziehungsweise Plattformkonzepten, wie zum Beispiel sogenannte DNA-Foundries, sei eine Möglichkeit, um BioIT-relevante Disziplinen stärker miteinander zu vernetzen und damit den Wissens- und Technologietransfer weiter zu stärken. Zudem unterstütze die Bundesregierung auch die vielfältigen Möglichkeiten der Vernetzung der Biowissenschaften mit der Robotik und der Elektronik.



03. Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG)

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) hat der IT-Planungsrat die Nutzerorientierung als themenfeldübergreifendes Ziel bestimmt. Orientierungsmaßstäbe seien die Prinzipien von "User Experience", der Lebenslagenorientierung, des "One Stop" und des "Once Only". Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/25932) auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/25236) zur Umsetzungsstand der Digitalisierung im Themenfeld Bildung nach dem Onlinezugangsgesetz. Unter "User experience" versteht man demnach die Ausrichtung an den Erfahrungen von Nutzern mit Blick auf Leistungsdesign und -infrastruktur, unter Lebenslagenorientierung die Gesamtbetrachtung der Lebenslagen der Nutzer, unter "One Stop" die Bündelung der behördlichen Interaktion für die Nutzer an einem Kontaktpunkt und unter "Once Only" die Einfacheingabe von Daten sowie Einfachvorlage von Nachweisen.

Die FDP-Fraktion hatte in ihrer Kleinen Anfrage unterstrichen, dass das 2017 beschlossene Onlinezugangsgesetz Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, bis 2022 alle Verwaltungsdienstleistungen zu digitalisieren. Ein Bereich sei das Themenfeld Bildung, welchem die Lebenslagen "Schule", "Studium", "Berufsausbildung" und "Weiterbildung" angehören. Insgesamt umfasse das Themenfeld Bildung etwa 30 OZG-Leistungen.



04. Förderung der Entwicklung von Impfstoff gegen SARS-COV-2

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ROL) Die AfD-Fraktion stellt eine Kleine Anfrage (19/25973) zur Förderung von Forschung und Entwicklung eines Impfstoffes gegen SARS-CoV-2 sowie zu den Aktivitäten der Bundesregierung beziehungsweise der Europäischen Kommission bei der Beschaffung von SARS-CoV-2-Impfstoffen. Die Fraktion möchte wissen, zu welchen Zeitpunkten beziehungsweise in welchen Zeiträumen und in welcher Höhe die Bundesregierung die Firma BioNTech direkt finanziell gefördert hat und ob eine solche Förderung mit konkreten vertraglichen Vereinbarungen verbunden ist. Zudem fragt die Fraktion, ob die Bundesregierung Kenntnis darüber hat, ob die Firma BioNTech durch die internationale Impfstoffinitiative Coalition for Epidemic Preparedness Innovations (CEPI) gefördert wurde. Ferner fragt die Fraktion, zu welchem Zeitpunkt der Bundesregierung bekannt war, dass die Firma BioNTech die europaweite Erstzulassung erhalten würde, nachdem Medien wie unter anderem das "Handelsblatt" am 18. November 2020 von BioNTech/Pfizer als weltweit erstem Unternehmen sprachen, das erfolgreiche Daten zur Wirksamkeit aus der zulassungsrelevanten Studie mit einem Corona Impfstoff vorgelegt hatte. Auch interessiert die Fraktion, welche konkreten Vertragsverhandlungen es zwischen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und seinen Amtskollegen aus Frankreich, Italien und den Niederlanden für die Beschaffung des lebensrettenden Impfstoffs vor Übergabe der Verhandlungsmandate an die EU gab.

Die AfD-Fraktion weist darauf hin, dass - nachdem zunächst eine Allianz aus vier europäischen Staaten, darunter Deutschland, Frankreich, Italien und die Niederlande, gemeinsam die Aufgabe übernommen hatte, den Impfstoff rechtzeitig und in ausreichender Menge zu beschaffen - es laut Medienberichten Mitte des vergangenen Jahres auf Initiative der Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zu einer Änderung des Vorgehens gekommen sei. Aus einem von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn unterzeichnetem Brief an die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im Juni 2020 gehe hervor, dass die Aufgabe der Impfstoffallianz zugunsten der EU auf Veranlassung der Bundeskanzlern erfolgt sei. Dabei sei es vor allem darum gegangen, den Eindruck nationaler Alleingänge zu vermeiden.