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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi., 28. Oktober 2020

  1. Grundfreibetrag für 2021 nochmals erhöht
    Finanzen/Ausschuss
  2. Ausbildungsmarkt nicht dramatisch geschrumpft
    Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Ausschuss
  3. Digitale Verwaltungsverfahren bei Familienleistungen
    Inneres und Heimat/Ausschuss


01. Grundfreibetrag für 2021 nochmals erhöht

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat am Mittwoch das zweite Familienentlastungsgesetz beschlossen und dabei den steuerlichen Grundfreibetrag für 2021 im Vergleich zum ursprünglichen Regierungsentwurf nochmals angehoben. Außerdem steigt das Kindergeld ab 2021 um 15 Euro im Monat. Dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (19/2198819/22815) stimmten in der von der Koalitionsmehrheit vorher noch in einigen Punkten geänderten Fassung die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die AfD-Fraktion zu. Die Fraktionen von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

Nach dem Entwurf soll das Kindergeld zum 1. Januar 2021 für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und für jedes weitere Kind jeweils 250 Euro pro Monat betragen. Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt von 5.172 Euro um 288 Euro auf 5.460 Euro. Der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes wird um ebenfalls 288 Euro auf 2.928 Euro erhöht, so dass sich daraus eine Anhebung der zur steuerlichen Freistellung des Kinderexistenzminimums dienenden Freibeträge von derzeit insgesamt 7.812 Euro um 576 Euro auf einen Betrag von insgesamt 8.388 Euro ergibt.

Der steuerliche Grundfreibetrag von derzeit 9.408 Euro sollte nach dem Regierungsentwurf auf 9.696 Euro angehoben werden. Aufgrund des inzwischen vorliegenden Existenzminimumberichts hoben die Koalitionsfraktionen den Betrag für 2021 um 48 Euro auf 9.744 Euro an. 2022 steigt der Grundfreibetrag wie geplant weiter auf 9.984 Euro.

Änderungen gibt es bei der Rechtsverschiebung des Einkommensteuertarifs zum Ausgleich der "kalten Progression". Diese Rechtsverschiebung beträgt im kommenden Jahr 1,52 Prozent, damit inflationsbedingte Einkommenssteigerungen nicht zu einer höheren individuellen Besteuerung führen. Sie sollte im Jahr 2022 1,52 Prozent betragen. Aufgrund der Daten des neuen 4. Steuerprogressionsberichts wurde die Rechtsverschiebung im Jahr 2022 auf 1,17 Prozent reduziert.

Die Erhöhung von Kindergeld und Freibeträgen sei eine gute Nachricht für Familien, stellte die CDU/CSU-Fraktion in der Aussprache fest. Es komme zu einer Entlastung von knapp zwölf Milliarden Euro. Die SPD-Fraktion betonte, die Anhebung des Kindergelds um 15 Euro helfe vor allem Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Die Entlastung falle insgesamt sogar stärker aus als vorgegeben. Die Kaufkraft werde dadurch gestärkt.

Die AfD-Fraktion bezeichnete die Erhöhung des Kindergeldes als völlig unzureichend. Die AfD-Fraktion wolle ein Familiensplitting und eine Erleichterung des Eigentumserwerbs, zum Beispiel durch eine Reduzierung der Grunderwerbsteuer.

Die FDP-Fraktion sagte zur angeblichen Überkompensation, die Erhöhung des Existenzminimums sei verfassungsrechtlich vorgeschrieben. Und die Berücksichtigung der kalten Progression beruhe auf einer Selbstverpflichtung des Deutschen Bundestages.

Die Linksfraktion kritisierte den Gesetzestitel. Es handele sich nicht um ein Gesetz zur Entlastung der Familien. Denn ausgerechnet die Familien mit Hartz 4-Leistungsbezug, in denen die Not am größten sei, hätten nichts von der Anhebung. "Da kriegt niemand einen Cent mehr", kritisierte die Linksfraktion, die sich für eine Kindergrundsicherung aussprach und einen entsprechenden Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützte.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierte, dass mit den Leistungen Familien mit hohen Einkommen gefördert würden, die das Geld nicht brauchen würden. Entlastet werden sollten jedoch nicht die Reichen, sondern kleine und mittlere Einkommensbezieher. Der Entschließungsantrag, in dem gefordert wird, an die Stelle von Kinderfreibetrag, Kindergeld, Kindergeldzuschlag und Sozialgeld eine für alle Kinder gleiche Kindergrundsicherung einzuführen, die nicht auf das Einkommen der Eltern angerechnet wird, wurde abgelehnt.



02. Ausbildungsmarkt nicht dramatisch geschrumpft

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Ausschuss

Berlin: (hib/ROL) Der Berufsbildungsbericht 2020 (19/19250) ist am Mittwoch Thema im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung gewesen. Thoma Rachel (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung, machte deutlich, dass sich die Zahlen im Bericht auf die Zeit vor der Corona-Pandemie beziehen würden, die Aussagen im Bericht teilweise überholt seien. Eine Zeit lang seien Schulen geschlossen, Abschlussprüfungen verschoben worden und Ausbildungsmessen hätten nicht stattfinden können. Dennoch könne man feststellen, dass der Ausbildungsmarkt nicht so dramatisch geschrumpft sei wie befürchtet. Allerdings sei die demografische Entwicklung auch auf dem Ausbildungsmarkt angekommen. Nachfrage und Angebot seien 2019 in der dualen Ausbildung leicht zurückgegangen; die Nachfrage um 1,1 Prozent, die Vertragsabschlüsse um 1,2 Prozent und die gemeldeten Stellen um 1,8 Prozent. Statistisch habe es auf 105 Angebote 100 Bewerber gegeben. Gleichwohl sei schon vor der Corona-Krise die duale Ausbildung rückläufig gewesen, führte Rachel aus. Das liege einerseits an der demografischen Entwicklung und andererseits auch an einer Konjunktureintrübung, die schon vor der Pandemie erkennbar gewesen sei. "Wir nehmen die rückläufigen Zahlen sehr ernst", sagte Rachel und nannte Maßnahmen, um die duale Ausbildung zu stärken. Dazu gehöre auch die zum 1. Januar 2020 vollzogene Verabschiedung der Modernisierung des Berufsbildungsgesetzes.

Der Vertreter der AfD-Fraktion machte deutlich, dass er die Bemühungen der Bundesregierung in der Berufsbildung gerade angesichts der Corona-Pandemie für nicht ausreichend hält. Zudem führte er an, dass verglichen zum Berufsbildungsbericht 2009 die Anzahl der Ausbildungsverträge um 15 Prozent gesunken sei: "Das ist eine Dimension, die man sicher nicht mit demografischen Veränderung erklären kann, zumal ja die Bevölkerung insgesamt nicht geschrumpft ist. Im Gegenteil: In diesem Zeitraum sind viele junge Menschen zu uns gekommen." In der aktuellen Lage stünden zudem viele der rund 400.000 Ausbildungsbetriebe kurz vor dem Ruin. Es habe sich bereits in der Finanzkrise gezeigt, dass Betriebe, die zunächst nur vorübergehend nicht ausbilden auf lange Sicht oft ganz aus der beruflichen Ausbildung herausfallen würden. Das sei mit Blick auf die Zukunft ein Problem. Der AfD-Vertreter forderte, Ausbildungsbetriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern dauerhaft finanziell zu entlasten, um so die berufliche Ausbildung zu stärken.

Der Vertreter der FDP-Fraktion machte darauf aufmerksam, dass zwei Millionen Menschen zwischen 20 und 34 Jahren ungelernt ins Arbeitsleben starten würden. Viele Probleme auf dem Ausbildungs- und Berufsbildungsmarkt seien schon vor der Corona-Pandemie existent gewesen, die Krise habe sie allerdings sichtbarer gemacht. Als Beispiel nannte er die mangelnde Digitalisierung. Der Abgeordnete forderte ein Corona-Sofortprogramm, das unter anderem die vorübergehende Gewährung von Kurzarbeitergeld für Auszubildende beinhaltet. Insgesamt sei klar, dass sich die Ausbildungslage nur dann erholen würde, wenn die Betriebe wieder Umsatzperspektiven haben. Er sagte: "Wir werden nicht auf Dauer Ausbildung mit staatlichen Subventionen finanzieren können."

Die Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstrich, dass zwar kein Grund zur Panik bestehe, aber der Fachkräftemangel für die Zukunft gedeckt werden müsse. Man könne nicht immer weiter auf Zuwanderung hoffen und gleichzeitig annehmen, dass die Zuwanderer sogleich die nötigen Fähigkeiten mitbringen. Auch sei es nicht sinnvoll, den Nachbarländern ihre gut ausgebildeten jungen Leute abzuwerben. Die Abgeordnete forderte eine Ausbildungsgarantie, die allen Jugendlichen einen Ausbildungsplatz garantiert.

Der Vertreter der CDU/CSU-Fraktion sagte, dass ein Zuwachs der Ausbildungsgänge im Gesundheits- und Erziehungswesen um 3, 9 Prozent zu verzeichnen sei. Zudem wies er darauf hin, dass die Vertragslösungsquote von 26,5 Prozent im Allgemein nur negativ dargestellt werde. Betrachte man diese Zahl genau, zeige sich, dass 60 Prozent derjenigen, die einen Ausbildungsvertrag lösen, eine andere Ausbildung fortführen und weitere anschließend zur Schule oder Universität gehen würden.

Die Vertreterin der Linksfraktion machte deutlich, dass die Corona-Krise die Situation auf dem Ausbildungsmarkt noch einmal verschärft habe, allerdings nicht für alle jungen Menschen im gleichen Maße. Gerade die außerbetrieblichen Ausbildungen seien zurückgegangen, was besonders junge Menschen mit und ohne Hauptschulabschluss, darunter viele junge Migrantinnen und Migranten, betreffe. Auch sie forderte ein Recht auf Ausbildung.

Die Vertreterin der SPD-Fraktion stellte die Frage, ob angesichts des Anstiegs der Zahl junger Menschen ohne Berufsabschluss gerade angesichts der Corona-Pandemie erneut verstärkte Bemühungen durch die Bundesregierung erfolgen müssten, was die Vermittlung und Orientierung hin zu einem Beruf angeht.

Der Sitzung lagen neben die Unterrichtung durch die Bundesregierung (19/19250) ein Antrag der AfD-Fraktion (19/22193) zugrunde, der von allen anderen Fraktionen abgelehnt wurde. Ein Antrag der FDP-Fraktion (19/19514) wurde bei Enthaltung von AfD und Bündnis 90/Die Grünen mit den Stimmen der CDU/CSU, SPD und Linken abgelehnt. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/20165) wurde bei Enthaltung der FDP und Linken mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD abgelehnt.



03. Digitale Verwaltungsverfahren bei Familienleistungen

Inneres und Heimat/Ausschuss

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat grünes Licht für den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen" (19/21987) gegeben. Gegen die Stimmen der FDP-Fraktion verabschiedete das Gremium die Vorlage am Mittwoch bei Enthaltung der Fraktion Die Linke in modifizierter Fassung. Damit soll eine Regelung zur Datenübermittlung der Standesämter an die Elterngeldstellen geschaffen werden, um eine elektronische Übermittlung der Daten der Beurkundung der Geburt eines Kindes zu ermöglichen.

Auch sollen laut Vorlage Rechtsgrundlagen zur Nutzung eines bereits gesetzlich normierten Verfahrens für die Abfrage von Entgeltdaten bei den Arbeitgebern auch für Elterngeld geschaffen werden. Zentral ist hier den Angaben zufolge eine Regelung, die es ermöglicht, "dass die Datenstelle der Rentenversicherung im Auftrag der Elterngeldstellen (für das Elterngeld) die Entgeltdaten bei den Arbeitgebern abfragt". Zudem soll unter anderem eine Regelung zum elektronischen Datenaustausch zwischen Elterngeldstellen und gesetzlichen Krankenkassen eingeführt werden.

Der Nutzen des Gesetzentwurfs besteht laut Bundesregierung "in erster Linie darin, neue nutzerfreundliche digitale Anwendungen bei der Beantragung von Familienleistungen zu ermöglichen". Daraus folge eine Reduktion des Zeitaufwands beziehungsweise der Kosten für Bürger sowie für Wirtschaft und Verwaltung. Bei alledem könnten die Bürger selbst entscheiden, ob sie diesen neuen Behördenservice nutzen möchten.

Mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie der AfD-Fraktion nahm der Ausschuss einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen an. Unter anderem soll damit im Onlinezugangsgesetz klargestellt werden, "dass alle natürlichen oder juristischen Personen oder andere Stellen, die Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen, ein Nutzerkonto eröffnen können". Es soll als "Bürgerkonto" natürlichen Personen zur Verfügung stehen oder als "Organisationskonto" etwa juristischen Personen, Behörden oder natürlichen Personen, die gewerblich oder beruflich tätig sind.