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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi., 28. Oktober 2020

  1. Abgeordnete mahnen zu Augenmaß bei Corona-Maßnahmen
    Wirtschaft und Energie/Ausschuss
  2. Kritik an Bundesrats-Entschließung zu Motorradlärm
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Ausschuss
  3. AfD wendet sich gegen VN-Resolution 1325
    Auswärtiges/Antrag
  4. Grüne: Kinder vor sexualisierter Gewalt schützen
    Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antrag
  5. Koalitionsantrag gegen Straflosigkeit von Kriegsverbrechen
    Menschenrechte/Antrag
  6. Linke dringt auf Abrüstungsinitiative in Vereinten Nationen
    Auswärtiges/Bericht


01. Abgeordnete mahnen zu Augenmaß bei Corona-Maßnahmen

Wirtschaft und Energie/Ausschuss

Berlin: (hib/PEZ) Abgeordnete verschiedener Fraktionen haben am Mittwoch im Wirtschaftsausschuss für Corona-Maßnahmen mit Augenmaß plädiert. Ein kompletter Lockdown wäre nicht der richtige Weg, hieß es von verschiedenen Seiten. So erklärte ein Vertreter der Fraktion CDU/CSU, man müsse sicherstellen, dass der wirtschaftliche Einbruch nicht verschärft werde. Ein Vertreter der SPD-Fraktion ergänzte, mit den Steigerungen von Infektionszahlen müsse zielgerichtet umgegangen werden. Es seien kluge Schritte erforderlich, die das Vertrauen der Bevölkerung erhalten. Die FDP-Fraktion argumentierte in eine ähnliche Richtung; ein Abgeordneter sagte, man wisse jetzt mehr als vor einem halben Jahr. Die Diskussion mit Bürgern sei wichtig, damit diese neue Maßnahmen akzeptieren würden. Die Linke beklagte mit Blick auf die parlamentarische Beteiligung bei der Corona-Krise einen untragbaren Zustand, der nicht zur Akzeptanz von Maßnahmen beitragen werde.

Konkrete Forderungen gab es in Bezug auf Hilfen für Selbstständige. Der Unternehmerlohn für Soloselbstständige müsse als Leistung klar definiert werden, außerdem müssten weitere Kosten für Betroffene berücksichtigt werden wie etwa Versicherungszahlungen, sagte ein AfD-Abgeordneter. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wollte wissen, wann genau der Unternehmerlohn nun komme und wie die angekündigten Überbrückungshilfen III genau aussehen sollen. Ein Abgeordneter der Linksfraktion verwies auf die prekäre Lage der Gastronomie: Betriebe hätten in den vergangenen Monaten in Hygiene- und Abstandskonzepte investiert und sollten nun womöglich trotzdem wieder schließen.

In der Debatte um die stark betroffene Veranstaltungsbranche warfen sich Abgeordnete verschiedener Fraktionen gegenseitig vor, zu spät oder gar nicht das Gespräch mit Unternehmen gesucht und an konkreten Hilfen gearbeitet zu haben. Die Branche wollte noch am Mittwoch im Gebiet um den Bundestag mit einer Demonstration auf ihre Lage aufmerksam machen. Ein Vertreter von CDU/CSU erklärte, die Förderinstrumente für Veranstalter müssten nachgeschärft werden.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Thomas Bareiß (CDU), verwies auf die aufgestockten Mittel für das Tourismusmarketing und erklärte, man arbeite insgesamt an passgenauen Lösungen. In die Überbrückungshilfen II seien Erfahrungen und Impulse aufgenommen worden, unter anderem sind die Antragsvoraussetzungen flexibler und Fördersummen wurden erhöht. Anträge für diese Hilfen können seit 21. Oktober gestellt werden. Wie genau die Hilfen bei einer erneuten Verlängerung (Überbrückungshilfen III) aussehen sollen, darüber berät derzeit die Bundesregierung. Für das erste Überbrückungshilfen-Paket gingen 127.500 Anträge ein, was einem Volumen von etwa 1,5 Milliarden Euro entspricht. Etwa 100.000 Anträge sind den Angaben zufolge bisher bewilligt worden. Der Ausschuss nahm eine Unterrichtung zu Eckpunkten für Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder wesentlich einstellen müssen (19/20495), zur Kenntnis.



02. Kritik an Bundesrats-Entschließung zu Motorradlärm

Verkehr und digitale Infrastruktur/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Die vom Bundesrat am 15. Mai 2020 angenommene Entschließung "zur wirksamen Minderung und Kontrolle von Motorradlärm" stößt im Verkehrsausschuss auf breite Kritik. Anträge der Fraktionen der AfD (19/22553) und der FDP (19/20778), in denen die Bundesregierung aufgefordert wird, der Entschließung der Länderkammer nicht nachzukommen, fanden bei der Sitzung am Mittwoch dennoch keine Mehrheit.

Der Bundesrat fordert in seiner Entschließung eine Begrenzung der Geräuschemissionen in allen Fahrzuständen auf einen Grenzwert von maximal 80 dB(A) bei neuzugelassenen Motorrädern sowie die Ermöglichung von zeitlich beschränkten Verkehrsverboten an Sonn- und Feiertagen aus Gründen des Lärmschutzes. Die Bundesregierung wird zudem aufgefordert, die Möglichkeit der Einführung einer Regelung zur unmittelbaren Haftung, "bei der das Schuldprinzip nicht zur Anwendung kommt" (Halterhaftung), unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen und die Führung eines Fahrtenbuchs nach Rechtsverstößen nicht ermittelbarer Fahrer verpflichtend einzuführen.

Seine Fraktion sehe die Entschließung des Bundesrates "äußerst kritisch", sagte ein Vertreter der SPD-Fraktion. Streckensperrungen seien keine Lösung gegen das Lärmproblem, weil sie das Problem lediglich auf andere Streckenabschnitte verlagern würden. Begrüßt werden von der SPD-Fraktion die Bemühungen des Bundes, eine Klärung auf europäischer Ebene zu erzielen, um Geräuschsenkungen bei Neufahrzeugen durch Änderungen der Konstruktion zu erreichen. Gegenüber Verkehrssündern, die sich auch heute schon illegal verhielten, muss aus Sicht des Fraktionsvertreters ein ausreichender Kontrolldruck der Behörden vorhanden sein. Die vorgelegten Anträge lehnte die SPD-Fraktion ab.

Bestraft werden müssten die "schwarzen Schafe", die sich nicht an die Regeln hielten, sagte der Vertreter der Unionsfraktion. Dazu müssten der Polizei bessere Instrumentarien an die Hand gegeben werden. Die Koalitionsfraktionen, so kündigte der Unionsvertreter an, würden in den kommenden Wochen gemeinsame Vorschläge erarbeiten. Generelle Fahrverbote aber lehne die Union ab. Positiv bewertete der Fraktionsvertreter die Bemühungen der Bundesregierung auf internationaler Ebene. Dies werde in den Anträgen nicht anerkannt, weshalb diese abzulehnen seien.

Die Initiative des Bundesrates sei fehlgeleitet, befand der AfD-Vertreter. Der Bundestag solle daher deutlich dagegen Stellung beziehen. Mit den weitreichenden Einschränkungen würde das Motorradfahren "faktisch unmöglich" werden, befürchtete er. Die Entschließung des Bundesrates ist aus Sicht der AfD-Fraktion "ein rein ideologisch motiviertes verschleiertes Verbot für Motorräder mit Verbrennungsmotor". Dadurch solle ein Technologiewechsel erzwungen werden, der ohne dieses Verbot nicht erreichbar sei.

Auch der FDP-Fraktion ist die Bundesrats-Entschließung zu weitgehend. Am kritischsten sehe er die Forderung nach der Begrenzung der Geräuschemissionen "in allen Fahrzuständen" auf einen Grenzwert von maximal 80 dB(A), sagte der Fraktionsvertreter. Dies würde einen Technologiewechsel erzwingen und sei falsch. Sinnvoll sei es hingegen, eine Datenbank für Motorradzubehörteile zu schaffen, die der Polizei als Unterstützung bei Kontrollen dienen könne. Auch die "Vorbeifahrmessung", die bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) in der Entwicklung sei, müsse zeitnah umgesetzt werden, verlangte er.

Zustimmung zum Antrag der FDP-Fraktion gab es von der Fraktion Die Linke. Zwar gebe es in der Tat schwarze Schafe unter den Motorradfahrern, doch existierten diese auch unter Autofahrern, sagte der Fraktionsvertreter. Da komme auch keiner auf die Idee, "grundsätzliche Verbote zu verhängen". Das müsse anders gelöst werden, verlangte er.

In ihren Anträgen suggerierten AfD- und FDP-Fraktion, es handle sich um flächendeckende Fahrverbote, die dazu führen würden, dass der überwiegende Teil der Motorradfahrer sein Hobby aufgeben müsse, sagte die Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Das sei aber der Bundesratsinitiative so nicht zu entnehmen und sei auch nicht den Vorstellungen ihrer Fraktion entsprechend, sagte sie. AfD- und FDP-Fraktion stellten die Dinge auf den Kopf. Sie machten das Hobby einzelner Menschen zum Maß aller Dinge und würden billigend in Kauf nehmen, dass dies für andere Menschen zu unerträglichen Situationen führe, kritisierte sie.



03. AfD wendet sich gegen VN-Resolution 1325

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die AfD-Fraktion setzt sich für eine "deutsche Außenpolitik unabhängig von Geschlechtszugehörigkeit" ein und fordert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang auf, keine "feministische Außenpolitik im Sinne eines Werteimperialismus" zu betreiben. Wie die Abgeordneten in einem Antrag schreiben (19/23710), sei die Umsetzung der Resolution 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (VN) und damit die globale Agenda "Frauen, Frieden, Sicherheit" gescheitert, da sie nach 20 Jahren von weniger als der Hälfte aller Staaten weltweit umgesetzt oder implementiert worden sei. Die Bundesregierung solle diese Agenda nicht weiter verfolgen und ihren Aktionsplan zur Umsetzung der Resolution beenden. Aus Sicht der Antragsteller achte die Resolution 1325 "das Selbstbestimmungsrecht der Völker offensichtlich gering". Die Resolution sei "ein supranationales Instrument interventionistischer Politik, das in bestimmten Staaten eigenständige Kulturen und gewachsene Strukturen des gesellschaftlichen Zusammenlebens dauerhaft von außen verändern soll". Die Bundesregierung wird aufgefordert, "eine an der Vernunft ausgerichtete realistische Außenpolitik einzuleiten und das Selbstbestimmungsrecht der Völker konsequent zu achten".



04. Grüne: Kinder vor sexualisierter Gewalt schützen

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antrag

Berlin: (hib/AW) Nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen soll der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt deutlich erhöht werden. In einem Antrag (19/23676) fordert sie deshalb eine Reihe von Gesetzesänderungen und Maßnahmen. So soll das Gerichtsverfassungsgesetz so geändert werden, dass spezifische Kenntnisse für Familienrichter auf den Gebieten des Kindschaftsrechts, des Kinder- und Jugendhilferechts, der Psychologie, der Pädagogik und der Sozialen Arbeit festgeschrieben werden. Zudem soll im Deutschen Richtergesetz das Recht und die Pflicht zur kostenlosen Fortbildung verankert werden. Darüber hinaus soll das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit so geändert werden, dass in familiengerichtlichen Verfahren eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung des Rechtsbeschwerde zulässig ist, dass nach Anhörung von Kindern und Jugendlichen schriftliche Stellungsnahmen von Verfahrenbeiständen, Jugendämtern und Sachverständigen zur Interpretation der Aussagen der Kinder und Jugendlichen eingeholt werden, dass die Anhörung von Kindern unter 14 Jahren ab dem dritten Lebensjahr vorzusehen ist und dass Kinder und Jugendliche das Recht erhalten, die vom Gericht bestellten Verfahrensbeistände abzulehnen oder zu wechseln.

Ebenso sprechen sich die Grünen dafür aus, dass im Bundeszentralregister Verurteilungen wegen sexuellem Missbrauch von Kindern grundsätzlich zeitlich unbefristet und in das erweiterte Führungszeugnis aufgenommen werden. Zudem soll die Arbeit des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindermissbrauchs gesetzlich verankert, im Achten Buch Sozialgesetzbuch eine unabhängige Beschwerdestelle eingerichtet und im Jugendschutzgesetz der Schutz im digitalen Raum vor Risiken wie Cybergrooming und Cybermobbing vorgesehen werden. Die Bundesregierung fordern die Grünen unter anderem auf, auf die Bundesländer zum Ausbau der Fachberatungsstellen sowie ambulanten und stationären Therapieplätze einzuwirken. Ebenso müssten in allen Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Vereinen Schutzkonzepte entwickelt und in allen Ländern das Amt eines Missbrauchsbeauftragten eingerichtet werden.



05. Koalitionsantrag gegen Straflosigkeit von Kriegsverbrechen

Menschenrechte/Antrag

Berlin: (hib/SAS) Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD wollen Kriegsverbrechen und Menschrechtsverletzungen wirksamer ahnden. In einem Antrag (19/23702), der am Mittwochnachmittag erstmalig auf der Tagesordnung des Bundestages steht, mahnen sie, Kriegsverbrechen und Menschrechtsverletzungen dürften nicht straflos bleiben. Die Bundesregierung fordern sie daher auf, sich für eine Stärkung des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) einzusetzen.

Konkret verlangen die Abgeordneten, die Bundesregierung solle sich international und bilateral dafür stark machen, dass sich weitere Staaten dem IStGH anschließen und keine weiteren Staaten austreten. Insbesondere im Blick haben die Antragsteller hierbei die USA, Russland, China und Indien, die einen Beitritt zum Römischen Statut von 1998 bislang ablehnen. Zudem dringen die Koalitionsfraktionen auf eine bessere personelle und finanzielle Ausstattung des Gerichtshofes - "insbesondere falls der IStGH vom VN-Sicherheitsrat mit der strafrechtlichen Aufarbeitung der Konflikte in Syrien, im Irak und in Myanmar ermächtigt wird".

Darüber hinaus müsse der Frage der Verfahrensdauer besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden, heißt es im Antrag weiter. Die Bundesregierung solle auf eine Beschleunigung der Verfahren sowie die Einführung von Fristen für wesentliche "verfahrenslenkende und -beendende Entscheidungen" hinwirken. Weitere Forderungen der Abgeordneten betreffen die Qualifizierung von Richtern für den Gerichtshof, die über "strafrechtliche- und -prozessuale Erfahrungen" verfügen müssten, die Stärkung der Stellung des "Advisory Committees on the Nomination of Judges" sowie Unterstützung für das "Network for investigation and prosecution of genocide, crimes against humanity and war crimes".

Prüfen solle die Bundesregierung ferner zum einen, ob "es sinnvoll ist, jeweilige Ad-hoc-Gerichte zu etablieren, die Kriegsverbrechen in Syrien, Verbrechen durch den sogenannten Islamischen Staat in Irak und Verbrechen durch die, während und infolge der Vertreibung der Rohingya in Myanmar untersuchen." Erwogen werden solle zum anderen auch, "ob für die Verfolgung von Völkerstraftaten in Deutschland ein zentral zuständiges Oberlandesgericht sinnvoll sei. Außerdem dringen die Koalitionsfraktionen darauf, dass die Bundesregierung sich für das zügige Inkrafttreten des geplanten EU-Menschenrechts-Sanktionssystem einsetzt.

Als Begründung für ihren Vorstoß verweisen die Abgeordneten darauf, dass sich infolge einer wachsenden Zahl kriegerischer Auseinandersetzungen und innerstaatlichen Konflikten auch Völkerrechtsverbrechen wie Folter, Chemiewaffeneinsätze, Vergewaltigung, Mord und Völkermord mehrten. Die Verantwortlichen für derartige Straftaten würden in den "allerwenigsten Fällen zur Rechenschaft gezogen". Straflosigkeit jedoch verwehre Opfern nicht nur "Gerechtigkeit, Wiedergutmachung und Rehabilitation", so die Abgeordneten. Sie erschwere auch Frieden und Versöhnung und führe "im schlimmsten Fall" zu weiteren Konflikten. "Die Täter zur Rechenschaft zu ziehen und Straflosigkeit zu bekämpfen, ist daher ein wichtiger Teil menschenrechtspolitischen Handelns und Voraussetzung für nachhaltigen Frieden."



06. Linke dringt auf Abrüstungsinitiative in Vereinten Nationen

Auswärtiges/Bericht

Berlin: (hib/AHE) Die Fraktion Die Linke wirbt dafür, einen Appell des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für einen globalen Waffenstillstand aufzugreifen. Dem Vorschlag von António Guterres zufolge sollen Friedensbotschafterinnen und -botschafter in alle Konfliktregionen entsendet werden, die Waffenstillstandsabkommen aushandeln und politische Lösungen befördern, die auch lokale Friedenskräfte einbeziehen, heißt es in einem Antrag der Fraktion (19/23697), der am morgigen Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.

Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem auf, "mit eigenem Beispiel voranzugehen und deutsche Rüstungsexporte mindestens an alle Länder, die an Kriegen und militärischer Eskalation beteiligt sind, sofort zu stoppen" und sich dafür einzusetzen, dass die Ausgaben der Vereinten Nationen für Militäreinsätze zugunsten der Mittel für Hungerbekämpfung, friedliche Konfliktbearbeitung und zivile Krisenprävention gesenkt werden. Weitere Forderungen zielen unter anderem auf eine globale Abrüstungsinitiative, den Erhalt der bestehenden Abrüstungs- und Rüstungskontrollverträge und ein Verbot "von bewaffneten Drohnen und autonomen Kampfrobotern".