header-placeholder


image header
image
Screenshot 2020 09 17 11.19.21

Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi., 28. Oktober 2020

  1. Sachverständige fordern Steuerentlastung für Home Office
    Finanzen/Anhörung
  2. Wochenarbeitszeit statt tägliche Höchstarbeitszeit
    Arbeit und Soziales/Antrag
  3. Angelverbot in Naturschutzgebieten hinterfragt
    Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Kleine Anfrage
  4. AfD-Fraktion will Lebensraum der Lachse erhalten
    Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Kleine Anfrage
  5. AfD-Fraktion thematisiert Tötung von Seehunden
    Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Kleine Anfrage
  6. FDP fragt nach Selbstverwaltung der BA
    Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage


01. Sachverständige fordern Steuerentlastung für Home Office

Finanzen/Anhörung

Berlin: (hib/HLE) Die Sachverständigen haben zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 (19/22850) zahlreiche Änderungen und Ergänzungen gefordert. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag unter Leitung der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) wurde von mehreren Sachverständigen auch der Vorschlag des Bundesrates (19/23551) unterstützt, Aufwendungen für das Home Office steuerlich anzuerkennen.

So erklärte die Deutsche Steuergewerkschaft, es könne nicht sein, dass eine wohlhabende Immobiliensituation mit einem eigenen Arbeitszimmer zum Steuerabzug führe, während das Steuerrecht das notwendige Arbeiten in der "Schreib-Ecke" völlig ausblende. Dies würden die Betroffenen als höchst ungerecht empfinden. Zudem sei es den Finanzämtern nicht zumutbar, vermutlich in Millionen von Fällen das Vorliegen eines echten Arbeitszimmers aufwendig prüfen zu müssen. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund zeigte sich der Prüfbitte des Bundesrats gegenüber aufgeschlossen. Es müsse angesichts der kurzen Frist wenigstens eine Übergangslösung gefunden werden, zum Beispiel eine Steuerbefreiung von Pauschalzahlungen des Arbeitgebers beziehungsweise ein pauschal anzusetzender Freibetrag in Höhe von 50 Euro pro Monat. Professorin Deborah Schanz (Ludwig-Maximilians-Universität München) hielt eine temporäre, vereinfachte steuerliche Anerkennung der durch das Home Office entstandenen Aufwendungen für erforderlich. Der Ansatz von Werbungskosten unabhängig vom Vorhandensein eines Arbeitszimmers sei aus Gründen der Gerechtigkeit sinnvoll, damit "der Abzug auch weniger Vermögenden, die über eine geringe Anzahl von Wohnräumen verfügen, zur Verfügung steht".

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht unter anderem vor, dass EU-weit agierende Unternehmen nicht mehr in jedem Mitgliedstaat einzeln ihre Steuerpflichten erfüllen müssen. Dies kann in Zukunft allein im Heimatland des Unternehmens über ein Webportal erfolgen, wo die Mehrwertsteuer zentral für alle Online-Umsätze abgerechnet wird. Steuerbetrug von Händlern aus Ländern, die nicht zur Europäischen Union gehören, soll intensiver bekämpft werden. Geplant ist, dass Betreiber von Online-Marktplätzen fiktiv in die Lieferkette eingebunden und damit stärker in die Pflicht genommen werden. Außerdem gibt es Änderungen bei der Besteuerung von Zusatzleistungen des Arbeitgebers. Die Regelung, dass Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld steuerfrei bleiben, soll bis Ende des Jahres 2021 verlängert werden. In diesem Zusammenhang forderte Professor Heribert Anzinger (Universität Ulm), das beim Bezug von Kurzarbeitergeld entstehende Problem des steuerlichen Progressionsvorbehalts "zielgenauer zu gestalten". Der Deutsche Gewerkschaftsbund wies darauf hin, dass der Progressionsvorbehalt bei Beziehern des eigentlich steuerfreien Kurzarbeitergelds zu Steuernachforderungen führen könnte.

Auch die Besteuerung von Mieteinnahmen ist Gegenstand des Jahressteuergesetzes. So soll die Regelung für besonders günstig vermieteten Wohnraum verbessert werden. Bisher können Werbungskosten vom Vermieter in diesen Fällen nur dann geltend gemacht werden, wenn die Miete mindestens 60 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete beträgt. Diese Grenze sinkt auf 50 Prozent. Damit soll verhindert werden, dass Vermieter aus rein steuerlichen Gründen Mieten erhöhen. Diese Änderung wurde von Professorin Schanz grundsätzlich begrüßt. Sie warnte jedoch vor einer erhöhten Missbrauchsanfälligkeit durch verbilligte Wohnraumüberlassung an Angehörige und schlug Ergänzungen vor.

Der Deutsche Steuerberaterverband mahnte ebenso wie der Bundesrat Änderungen bei der Verlustverrechnungsbeschränkung bei Einkünften aus Kapitalvermögen an. Es gebe das Grundprinzip einer symmetrischen Berücksichtigung von Gewinnen und Verlusten innerhalb der Kapitaleinkünfte. Die Verlustausgleichsbeschränkung stehe diesem Kernprinzip entgegen und sei daher aus rechtssystematischen Gründen abzulehnen. Auch Professor Roland Ismer (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg) sagte, es sei schwer, einen Rechtfertigungsgrund für diese Regelung zu erkennen.

Mit Verlustverrechnungsmöglichkeiten von Unternehmen befasste sich das Institut der Wirtschaftsprüfer in seiner Stellungnahme. Angeregt wurde, die Verlustverrechnungsmöglichkeiten des Paragraphen 10d des Einkommensteuergesetzes insgesamt deutlich auszuweiten. Mit einer Verbesserung der Verlustverrechnung könnte den Steuerpflichtigen weitere Liquidität verschafft werden. Auch die Mindestbesteuerung für Unternehmen sollte abgeschafft oder in der aktuellen Krisensituation zumindest für eine gewisse Zeit ausgesetzt werden. Kontrovers diskutiert wurden in der Anhörung auch die Änderungen beim Investitionsabzugsbetrag nach Paragraf 7g des Einkommensteuergesetzes.

Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft erklärten in einer gemeinsamen Stellungnahme, dass sie weitere steuerliche Maßnahmen für erforderlich halten, damit die Unternehmen erfolgreich durch die gegenwärtige Corona-Krise kommen würden. Dafür müssten auch in der Steuerpolitik Entlastungen der Unternehmen auf die Agenda kommen, damit sie im internationalen Steuerwettbewerb bestehen könnten. Dabei müsse die Stärkung von Liquidität und Eigenkapital höchste Priorität haben.

Nachdem der Bundesrat verlangt hatte, sogenannte Freifunk-Initiativen steuerrechtlich als gemeinnützig anzuerkennen, sprach sich Professor Sebastian Unger (Ruhr Universität Bochum) dafür aus, den Gemeinnützigkeits-Katalog auch um die politische Betätigung zu erweitern. Die Organisation Campact forderte ebenfalls die Aufnahme weiterer Zwecke in die Abgabenordnung, darunter die Förderung der Grund- und Menschenrechte, der sozialen Gerechtigkeit und Demokratie. Außerdem sprach sich die Organisation für eine Demokratieklausel aus, die es etwa einem Sportverein ohne Gefahr für seinen Gemeinnützigkeitsstatus erlauben würde, sich bei aktuellen Anlässen zum Beispiel gegen Rassismus zu engagieren. Auch der Bundesverband deutscher Stiftungen sprach sich für die Erweiterung gemeinnütziger Zwecke aus und nannte unter anderem die Förderung des gemeinnützigen Journalismus oder der Menschenrechte.



02. Wochenarbeitszeit statt tägliche Höchstarbeitszeit

Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/CHE) Die FDP-Fraktion fordert eine Reform des Arbeitsrechts, um einen modernen Rechtsrahmen für orts- und zeitflexibles Arbeiten zu schaffen. In einem Antrag (19/23678) verweist sie auf die Veränderungspotenziale der Digitalisierung, die für die Arbeitswelt stärker genutzt werden müssten. Hinzu komme, dass die Corona-Pandemie dazu geführt habe, neue Möglichkeiten für zeitlich und örtlich flexibles Arbeiten aufzutun, schreiben die Liberalen.

Sie fordern unter anderem die Klarstellung, dass bei mobiler Arbeit zwar das Arbeitsschutzgesetz, nicht aber die Arbeitsstättenverordnung einschlägig sein soll. Bei mobiler Arbeit könne der Arbeitgeber nicht notwendigerweise für den richtigen Lichteinfall und Ähnliches verantwortlich sein, schreiben die Liberalen. Ferner setzen sie sich für einen Rechtsanspruch auf Erörterung ein, was bedeutet, dass Arbeitgeber den Antrag der Beschäftigten stets prüfen und mit den Beschäftigten besprechen sollen. Außerdem fordert die FDP, anstelle einer werktäglichen Höchstarbeitszeit eine identische wöchentliche Höchstarbeitszeit festzulegen.



03. Angelverbot in Naturschutzgebieten hinterfragt

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHB) Die Einschränkungen für Freizeitfischer in drei Naturschutzgebieten der Ostsee thematisiert die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/23582). Unter anderem fragt sie, welche wissenschaftlich nachvollziehbaren Gründe es für das 2017 erlassene Angelverbot in Teilen der Naturschutzgebiete Fehmarnbelt, Kadettrinne und Pommersche Bucht - Rönnebank gebe.



04. AfD-Fraktion will Lebensraum der Lachse erhalten

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHB) Nach Programmen zur Erhaltung und zur Wiederansiedlung von Lachsen erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/23587). Insbesondere interessiert sie sich dafür, ob die Bundesregierung Wasserkraftwerke auch dann als nachhaltige erneuerbare Energiequelle betrachtet, wenn sie die Durchgängigkeit von Flüssen verhindern und zu einer erhöhten Sterblichkeit von Fischen führen.



05. AfD-Fraktion thematisiert Tötung von Seehunden

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHB) Die AfD-Fraktion will wissen, wie viele Seehunde an der deutschen Nordsee seit Einstellung der offiziellen Jagd auf diese Tiere im Jahr 1974 durch Jagdausübungsberechtigte erlegt worden sind. In einer Kleinen Anfrage (19/23579) erkundigt sich die AfD-Fraktion außerdem, ob die Bundesregierung plant, den Seehund aus der Liste der jagdbaren Tiere nach Bundesjagdgesetz zu streichen.



06. FDP fragt nach Selbstverwaltung der BA

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Die FDP-Fraktion hat eine Kleine Anfrage (19/23595) zu Aufwendungen der Mitglieder der Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit (BA) gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem nach unentgeltlich bereitgestellter Verpflegung, Tagesgeldern und Sonderkontigenten für Hotels.