header-placeholder


image header
image
Screenshot 2020 09 17 11.19.21

Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Di., 27. Oktober 2020

  1. Experten diskutieren über neue Lebensentwürfe
    Recht und Verbraucherschutz/Anhörung
  2. Räumung der Berliner Liebigstraße 34 thematisiert
    Inneres und Heimat/Kleine Anfrage
  3. FDP thematisiert Reform der Bundesfernstraßenverwaltung
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage
  4. FDP fragt nach Entwicklung der Bahnsteighöhen in Deutschland
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage
  5. FDP fragt nach Reaktivierung alter Schienenstrecken
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage
  6. Zukunft des Bahnknotens Ulm im Deutschlandtakt thematisiert
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage


01. Experten diskutieren über neue Lebensentwürfe

Recht und Verbraucherschutz/Anhörung

Berlin: (hib/MWO) Ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel "Selbstbestimmte Lebensentwürfe stärken - Verantwortungsgemeinschaft einführen" (19/16454) war Thema einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Montag. Nach dem Willen der Abgeordneten soll der Bundestag vor dem Hintergrund der zunehmenden Vielfalt der Lebensformen und Lebensentwürfe die Bundesregierung auffordern, Möglichkeiten zu schaffen, um die Lebensrealitäten der Menschen abzubilden. Menschen, die außerhalb einer Ehe oder von Verwandtschaft Verantwortung füreinander übernehmen wollen, sollten besser anerkannt und gefördert werden, heißt es in dem Antrag. Dazu soll neben der Ehe das Modell der Verantwortungsgemeinschaft im Bürgerlichen Gesetzbuch gesetzlich verankert werden.

Die fünf Sachverständigen bewerteten den Antrag differenziert. Die Direktorin des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Familienrecht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Nina Dethloff, erklärte, die Vielfalt der Lebens- und Familienformen sei heute größer denn je und das geltende Recht werde dieser Vielfalt nicht mehr gerecht. Es sei daher nachdrücklich zu begrüßen, wenn dem durch neue Modelle auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse Rechnung getragen würde. Dazu zähle die Schaffung einer Verantwortungsgemeinschaft. Zugleich gelte es, Regelungsmodelle anderer Länder umfassend in den Blick zu nehmen und von den Erfahrungen zu profitieren.

Auch der Hamburger Rechtsanwalt Marko Oldenburger betonte in seiner Stellungnahme, dass die Vorschläge des Antrags den sich wandelnden Lebensrealitäten einschließlich neuer, vielfältiger Lebensführungsentwürfen entsprächen. Obwohl es voraussichtlich große Anstrengungen erfordern würde, die bestehende Vielfalt der Konstellationen in ein gesetzliches Modell zu integrieren, sei die Umsetzung in Anbetracht der damit verbundenen positiven Folgen in besonderem Maße wichtig, auch, um das deutsche Recht für die sich stellenden Aufgaben zu rüsten und an die sich entwickelnden Bedürfnissen der Menschen anzupassen.

Gudrun Lies-Benachib Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt, erklärte, der vorliegende Antrag stelle teilweise zu Recht ein Bedürfnis dafür fest, auch für nicht verwandtschaftlich oder die Ehe begründete Gemeinschaften rechtlich verbindliche Konzepte festzuschreiben. Der Vorschlag schließe eine Lücke mit Regelungsbedarf nur für neue, nicht auf die klassische Paarbeziehung zwischen Liebenden zugeschnittene Lebensgemeinschaften. Eine standesamtlich registrierte Verantwortungsgemeinschaft sei nur für Beziehungen von Menschen sinnvoll, denen nicht mit der Ehe bereits jetzt ein Regelungskonzept zur Verfügung gestellt sei, das für das Zusammenleben und die Zeit nach dem Scheitern eine gerechte Verteilung von Aufgaben und Rechten vorsehe. Eine Wahlmöglichkeit zwischen Ehe und registrierter Verantwortungsgemeinschaft in den Konstellationen, in denen Menschen auch heiraten könnten, sei in den seltensten Fällen sinnvoll oder geboten.

Matthias Dantlgraber, Bundesgeschäftsführer des Familienbunds der Katholiken, begrüßte, dass der Antrag die Bedeutung der heute vielfältigen Familie für die Gesellschaft hervorhebt. Der Familienbund unterstütze es, wenn Menschen füreinander rechtlich verbindlich Verantwortung übernehmen wollen. Er habe aber Zweifel, so Dantlgraber, ob das vorgeschlagene Rechtsinstitut der Verantwortungsgemeinschaft im Ergebnis zu mehr Verbindlichkeit in der Gesellschaft führen würde. Vielmehr sieht er bei einem unverbindlicheren Konkurrenzinstitut zur Ehe die Gefahr, dass der Staat die im Grundgesetz unter "besonderen Schutz" gestellte Ehe schwächen und den gesellschaftlichen Trend zu mehr Unverbindlichkeit aktiv verstärken und fördern würde. Vor allem aber wäre es nicht im Sinne der Kinder, für deren Entwicklung stabile Beziehungen von großer Wichtigkeit seien.

Zweifel am Sinn einer gesetzlichen Regelung äußerte auch Anatol Dutta von der Ludwig-Maximilians-Universität München. Für Verantwortungsgemeinschaften jenseits der Ehe erschließe sich für ihn kein Bedarf. Statt einer "Ehe light" sollte lieber das gesetzliche Ehemodell angepasst und dessen Vor- und Nachteile besser ausgeglichen werden. In dem Modell der Verantwortungsgemeinschaft sehe er eher Gefahren, sagte Dutta. Vor allem gehe es zulasten von Frauen.

Wie es in dem Antrag unter anderem heißt, soll eine Verantwortungsgemeinschaft durch mindestens zwei oder mehrere volljährige Personen, die nicht miteinander verheiratet, verpartnert oder in gerader Linie verwandt sind, möglichst unbürokratisch geschlossen werden können. Grundvoraussetzung der Verantwortungsgemeinschaft sei ein tatsächliches persönliches Näheverhältnis. Ein Zusammenleben sei hingegen nicht erforderlich.

Die Abgeordneten fragten unter anderem nach dem Bedarf für eine solche neue Regelung und interessierten sich vor allem für die rechtliche Abgrenzung von Ehe und Verantwortungsgemeinschaft und die damit verbundenen Schutzfunktionen für die Betroffenen. Nachfragen betrafen besonders die Stellung von Kindern in solchen Gemeinschaften, das Unterhaltsrecht sowie das Erbrecht.



02. Räumung der Berliner Liebigstraße 34 thematisiert

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Den Einsatz der Bundespolizei bei der Räumung eines Gebäudes in der Berliner Liebigstraße thematisiert die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/23557). Wie sie darin ausführt, wurde das besetzte Gebäude in der Liebigstraße 34 am 9. Oktober 2020 "von einem Großaufgebot der Polizei zwangsgeräumt, nachdem die Besetzer sich der Anordnung des Gerichtsvollziehers zur freiwilligen Räumung des Objektes verweigerten".

Wissen wollen die Abgeordneten, wie viele Bundespolizisten an der Gesamtaktion zur Zwangsräumung der Liegenschaft Liebigstraße 34 in Berlin teilnahmen. Auch erkundigen sie sich unter anderem danach, welche Kenntnisse der Bundesregierung "über verletzte Polizisten im Rahmen der Gesamtaktion" sowie über verletzte Räumungsgegner vorliegen.



03. FDP thematisiert Reform der Bundesfernstraßenverwaltung

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Für "rechtliche Herausforderungen der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung" interessiert sich die FDP-Fraktion. In einer Kleinen Anfrage (19/23434) verweisen die Abgeordneten darauf, dass sich die Bundesregierung im Rahmen einer Reform der Bundesfernstraßenverwaltung zur Gründung einer bundeseigenen GmbH, der Autobahn GmbH, entschieden habe. Diese solle ab dem 1. Januar 2021 die Verantwortung für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der Autobahnen und Fernstraßen in Deutschland übernehmen. Während der Umsetzung der Reform, so schreiben die Liberalen, seien jedoch von verschiedenen Seiten rechtliche Bedenken vorgebracht worden.

Die Bundesregierung wird nun unter anderem gefragt, ob sie die Absicht hat, ab dem 1. Januar 2021 in Teilen oder vollständig bestehende Projekte der bislang zuständigen DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH) auf Bundesstraßen durch die Autobahn GmbH fortführen beziehungsweise beenden zu lassen.



04. FDP fragt nach Entwicklung der Bahnsteighöhen in Deutschland

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Für die Entwicklung der Bahnsteighöhen in Deutschland interessiert sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/23423). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, welche Strategie die Bundesregierung beim Aus- und Neubau der Bahnsteige verfolgt. Gefragt wird auch, welche finanziellen Mittel die Bundesregierung jährlich bis 2025 bereitzustellen anstrebt, um eine bundesweit einheitliche Bahnsteighöhe zu erreichen.



05. FDP fragt nach Reaktivierung alter Schienenstrecken

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Wie die Bundesregierung die Reaktivierung alter Schienenstrecken als Maßnahme bewertet, um das Schienennetz in Deutschland auszubauen und zu stärken, möchte die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/23459) wissen. Die Abgeordneten verlangen auch Auskunft darüber, welche Wiederinbetriebnahmen von Bahnstrecken in den einzelnen Bundesländern im aktuellen Bundesverkehrswegeplan enthalten sind.



06. Zukunft des Bahnknotens Ulm im Deutschlandtakt thematisiert

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Die Zukunft des Bahnknotens Ulm im Deutschlandtakt thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/23356). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, ob Ulm als Taktknoten beibehalten werden soll und ob die nach Aussage der Grünen im Rahmen der Debatte um Stuttgart 21 von Seiten der Deutschen Bahn AG (DB AG) erfolgte Zusage, den Ulmer Hauptbahnhof - insbesondere das Bahnhofsgebäude und den Innenstadtanschluss - umzubauen, Bestand hat.