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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mo., 26. Oktober 2020

  1. Schutz älterer Menschen vor finanzieller Ausbeutung
    Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Anhörung
  2. Besserer Durchblick bei den Rentenbescheiden
    Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf
  3. Verwaltungskosten in den Jobcentern
    Arbeit und Soziales/Antwort
  4. AfD fragt nach Beitrag des BMAS zu Risikoanalysen
    Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage
  5. FDP interessiert sich für überlastete Sozialgerichte
    Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage


01. Schutz älterer Menschen vor finanzieller Ausbeutung

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Anhörung

Berlin: (hib/AW) Ältere Menschen werden immer öfter Opfer von finanzieller Ausbeutung und bedürfen eines erhöhten Schutzes. Dies war das einhellige Votum der Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am Montag über einen Antrag der FDP-Fraktion (19/15254), die unter anderem eine wissenschaftliche Erforschung dieser Form der Ausbeutung und ihre finanziellen, psychischen und gesellschaftlichen Auswirkungen fordert. Dazu zählen beispielsweise Betrügereien bei Haustürgeschäften und Kaffeefahrten oder der sogenannte Enkeltrick, bei dem sich die Täter als nahe Verwandte ausgeben und nach Bargeld oder Wertgegenständen fragen.

Der Kriminologe Thomas Görgen von der Deutschen Hochschule der Polizei bestätigte, dass das Thema eine beträchtliche kriminal- und seniorenpolitische Relevanz habe. Einerseits würde die Gefahr, Opfer einer Straftat zu werden, mit zunehmenden Alter statistisch geringer, dafür würden aber Menschen ab dem 80. Lebensjahr sehr viel häufiger Opfer von Eigentums- und Vermögensdelikten, die auf Täuschung beruhten. Diese Delikte beruhten entweder auf Täuschung des Opfers über die Identität und die Handlungsmotive des Täters oder auf Ausnutzung bestehender Vertrauensverhältnisse zwischen Täter und Opfer, zum Beispiel im Fall von Vorsorgevollmachten. Allerdings sei diese Form der Kriminalität noch weitgehend unerforscht und die wenigen Studien bewegten sich im Bereich der Dunkelfeldforschung.

Auch die Kriminalhauptkommissarin Annett Mau von der Berliner Polizei warnte vor finanzieller Ausbeutung älterer Menschen in Betreuungsverhältnissen. Mit fast jeder Reform des seit 1992 geltenden Betreuungsrechts sei der Einsatz von Vorsorgevollmachten vom Gesetzgeber stärker gefördert worden. Deshalb fänden sie zunehmende Verbreitung und Anwendung. Der Missbrauch von solchen Vorsorgevollmachten sei jedoch nur sehr schwer beweisbar, es fehle an entsprechenden Rechtsnormen, immer wieder würden Verfahren von den Staatsanwaltschaften wieder eingestellt ohne Konsequenzen für die Täter.

Claudia Mahler vom Deutschen Institut für Menschenrechte mahnte, dass der finanzielle Missbrauch oder die finanzielle Ausbeutung älterer Menschen in Deutschland deutlich weniger in der Diskussion als in anderen Staaten stehe. Sie verwies darauf, dass das Thema vor allem während der Corona-Pandemie verstärkt eine Rolle spiele. Dies zeigten Berichte aus den USA und Irland.

Guido Kump, Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen, sprach sich dafür aus, den Schutz älterer Menschen anlog zum Kinder- und Jugendschutz verstärkt in den Fokus zu rücken. Prävention und Information stellten hierfür einen wichtigen Baustein dar. Aber es bedürfe mehr Menschen, die eine Art "Wächterfunktion" für ältere Menschen wahrnehmen könnten. Dazu zählten neben den Angehörigen und Seniorenorganisationen beispielsweise auch die Mitarbeiter von Banken im Fall von außergewöhnlich hohen Geldabhebungen. Klump plädierte zudem für eine zügige Reform des Betreuungsrechts und eine verstärkte Unterstützung der Betreuungsvereine. Es brauche effektivere Kontrollen in allen Bereichen, in denen Menschen aufgrund von Krankheit, Behinderung und Pflegebedarf in Abhängigkeit von anderen Menschen leben.

Wolfram Friedersdorff von der Volkssolidarität wies darauf hin, dass die polizeiliche Präventionsarbeit vor allem die Menschen erreiche, die trotz hohen Alters in Begegnungsstätten, Treffen von Ortsgruppen, Chören und Sportgruppen gesellschaftlich integriert seien. Der Staat müsse Altenarbeit deshalb als Pflichtaufgabe fördern, um mehr alten Menschen die Möglichkeit der Partizipation zu geben. Zu erweitern sei deshalb auch eine aufsuchende Sozialarbeit.



02. Besserer Durchblick bei den Rentenbescheiden

Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung will die Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation verbessern und die Sozialversicherungswahlen modernisieren. Dazu hat sie nun einen Gesetzentwurf (19/23550) vorgelegt, der unter anderem die Einführung einer Digitalen Rentenübersicht vorsieht. Derzeit seien die von vielen Anbietern der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge zur Verfügung gestellten Renten-Informationen sehr unterschiedlich und nur bedingt geeignet, einen Überblick über die bereits erreichten oder erreichbaren Vorsorgeleistungen zu erhalten. Das Angebot der Digitalen Rentenübersicht solle einen Anreiz setzen, sich intensiver mit der eigenen Altersvorsorge zu beschäftigen, heißt es im Gesetzentwurf.

Bezüglich der Sozialversicherungswahlen ist vorgesehen, die Rahmenbedingungen für die Ausübung eines Ehrenamtes in der Sozialversicherung zu verbessern. Außerdem solle die Bedeutung der Selbstverwaltung und der SV-Wahlen durch bessere Information und mehr Transparenz stärker ins Blickfeld der Arbeitgeber und Versicherten gerückt werden.

Bei der Rehabilitation soll das "offene Zulassungsverfahren", wie es die Träger der Rentenversicherung bisher praktizieren, reformiert werden. Ziel ist es, Transparenz, Diskriminierungsfreiheit und Gleichbehandlung bei der Beschaffung medizinischer Rehabilitationsleistungen durch die Träger der Rentenversicherung zu verbessern. Neben dem Wunsch- und Wahlrecht des versicherten Rehabilitanden sollen die Selbstverwaltung der Rentenversicherung und die Interessen der Rehabilitationseinrichtungen gestärkt werden. Darüber hinaus soll der Anspruch auf Übergangsgeld gegen den Träger der Rentenversicherung weiterentwickelt werden, sodass die Höhe des Übergangsgeldes in angemessenem Verhältnis zum Umfang der in Anspruch genommenen Leistung zur Prävention und Teilhabe steht.



03. Verwaltungskosten in den Jobcentern

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Im Jahr 2019 betrug der Verstärkungsbedarf der Verwaltungskosten (Mehrbedarf) für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende 668 Millionen Euro. Dies entspricht einem Anteil von 13,6 Prozent am Soll-Ansatz des Titels für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/23409) auf eine Kleine Anfrage (19/22939) der FDP-Fraktion. In den Jahren 2015 bis 2019 sei der Ansatz für die Verwaltungskosten zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch Mittel aus dem Ansatz für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit verstärkt worden. Dies schließe jedoch nicht aus, dass einzelne Jobcenter in einzelnen Jahren ihre Budgets gegenläufig verstärkt haben, schreibt die Regierung weiter.



04. AfD fragt nach Beitrag des BMAS zu Risikoanalysen

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Die AfD-Fraktion hat eine Kleine Anfrage (19/23559) zum Beitrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) bei der Ausarbeitung der Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2012 gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem, wie viele Mitarbeiter des BMAS aktuell mit Risikoanalysen im Zusammenhang mit dem Bevölkerungsschutz beauftragt sind.



05. FDP interessiert sich für überlastete Sozialgerichte

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Die FDP-Fraktion hat eine Kleine Anfrage (19/23541) zur Überlastung der Sozialgerichte gestellt. Darin will sie von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele Personen seit 2010 mehr als einmal Klage vor einem Sozialgericht eingereicht haben.