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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mo., 26. Oktober 2020

  1. Keine Ortseinfahrt für Lkw ohne Abbiegesicherheitssysteme
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf
  2. Gleichstellung von Frauen in der Wissenschaft
    Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antrag
  3. Modellregionen der Bioökonomiestrategie
    Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort
  4. COVID-19-Forschungsnetzwerk der Universitätsmedizin
    Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort
  5. Energieeffizienz des elektrischen Eisenbahnverkehrs
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort
  6. Projekttitel und -gelder für Verkehrsforschung geheim
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort


01. Keine Ortseinfahrt für Lkw ohne Abbiegesicherheitssysteme

Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HAU) Für Lkw ohne Abbiegesicherheitssysteme soll nach den Vorstellungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen künftig das Befahren geschlossener Ortschaften grundsätzlich verboten sein. Das sieht der von den Grünen vorgelegte Entwurf eines Gesetzes "zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zur Einführung und Regelung von Verkehrssicherheitszonen - Abbiegeassistentengesetz" (19/23625) vor. "Lkw dürfen in Verkehrssicherheitszonen nur am Straßenverkehr teilnehmen, wenn sie mit dem Stand der Technik zur Sicherung des verkehrlichen Umfeldes ausgerüstet sind", heißt es in dem Entwurf.

Als Verkehrssicherheitszonen definieren die Grünen geschlossene Ortschaften. Dies sei "zielführend, nachvollziehbar und transparent", heißt es in der Begründung. "Tödliche Zeitverluste" bei der bundesweit erforderlichen Festsetzung durch die lokalen Straßenverkehrsbehörden würden so vermieden und die Verantwortung für falsche oder zu kleine Zuschnitte nicht den Straßenverkehrsbehörden zugewiesen. Diese sollen der Vorlage zufolge für Fälle von beispielsweise abbiegefreien Straßenverläufen oder für bestimmte Härtefälle Ausnahmen bestimmen können.

"Stand der Technik zur Sicherung des verkehrlichen Umfeldes" sei mindestens die Ausrüstung mit Abbiegesicherheitssystemen, schreibt die Fraktion. Abbiegesicherheitssysteme seien Systeme, die während des Abbiegevorgangs den Fahrer über eine mögliche Kollision mit ungeschützten Verkehrsteilnehmern warnen oder einen Zusammenstoß mit ungeschützten Verkehrsteilnehmern verhindern könnten. Das Ministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI), so heißt es weiter, "stellt jährlich per Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates den aktuellen Stand der Technik zur Sicherung des verkehrlichen Umfeldes fest".

Handlungsbedarf ergibt sich aus Sicht der Grünen durch die anhaltend hohe Zahl an Todesfällen nach Abbiegeunfällen mit Lkw. Zwar habe der Bundestag auf Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/ Die Grünen schon im Juni 2018 die Bundesregierung aufgefordert, "nationale Regelungen für eine schnelle Einführung von Lkw-Abbiegesicherheitssysteme zu prüfen und umzusetzen, wenn eine Europäische Lösung nicht zeitnah vereinbart werden kann" (19/2984). Gleichwohl habe die Bundesregierung bislang keine ausreichenden Regelungen in Kraft gesetzt hat, um derartige Unfälle deutlich zu reduzieren. Die angesichts der Aufgabenstellung "geringfügigen freiwilligen Selbstverpflichtungen im Rahmen der Aktion Abbiegeassistent, die "unzureichenden Förderungen des Einbaus von Abbiegeassistenten, die völlig unzureichenden Nachrüstungen im eigenen Fahrzeugbestand sowie die komplett fehlenden verbindlichen Vorgaben bei der Beschaffung" hätten die Unfallzahlen im Jahr 2020 augenscheinlich nicht senken können, schreiben die Abgeordneten.



02. Gleichstellung von Frauen in der Wissenschaft

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antrag

Berlin: (hib/ROL) Für die Gleichstellung von Frauen in der Wissenschaft setzt sich die FDP-Fraktion in einem Antrag (19/23629) ein. Als Vorbild soll dabei die Vorgehensweise einer am Massachusetts Institute of Technologie (MIT) im Jahr 1999 durchgeführten Studie herangezogen werden.

Die Fraktion fordert, dafür zu sorgen, dass der Staat seiner Verpflichtung aus Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern tatsächlich durchzusetzen und Nachteile auszugleichen, auch in der Wissenschaft nachkommt. Deshalb regt die Fraktion eine exemplarische, zeitnahe, interne Untersuchung innerhalb einer Wissenschaftseinrichtung an. Dabei sollen die Systematiken sowohl von Förderungen als auch von Diskriminierungen von Frauen während ihrer wissenschaftlichen Karriere insbesondere im MINT-Bereich (Mathe, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) vergleichbar mit der MIT-Studie mit qualitativen Interviews herausgearbeitet werden. Hierfür eignet sich nach Auffassung der Fraktion das KIT als Großforschungsstandort mit einem vergleichsweise sehr niedrigen Frauenanteil in der Professorenschaft.

Ferner soll diese erste Pilotstudie zeitnah auf andere Akteure ausgeweitet werden, die Empfänger von Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sind, darunter Exzellenzuniversitäten und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Zudem treten die Abgeordneten dafür ein, ein internationales Panel zur Begutachtung der außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie der Exzellenzuniversitäten einzurichten, um die Systematiken aufzuarbeiten, die zu dem geringen Anteil der Frauen in den Professorenschaften insbesondere im MINT-Bereich führen, aber auch zu Karriereblockaden und Ausgrenzungsphänomenen. Ferner soll eine umfassende Untersuchung über den Frauenanteil in der Professorenschaft gemacht werden, die unter anderem nach Fächergruppen aufgeschlüsselt wird.



03. Modellregionen der Bioökonomiestrategie

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Mit der Nationalen Bioökonomiestrategie soll ein umfassender struktureller Wandel hin zu einem nachhaltigen biobasierten Wirtschaften in bestimmten Modellregionen unterstützt werden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/23098) auf die Kleine Anfrage der FDP-Faktion (19/22718). Modellregionen im Sinn der Strategie seien durch regionale Zusammenschlüsse von Unternehmen, Forschungseinrichtungen und anderen Organisationen sowie Akteuren gekennzeichnet, die ihre Forschungs- und Innovationsaktivitäten bündeln, um unter Beteiligung der Zivilgesellschaft die regionalen Potentiale einer nachhaltigen Bioökonomie gemeinsam zu entwickeln. Dabei zielten die Modellregionen auf die synergistische Umsetzung von Erkenntnissen in nachhaltige Anwendungen.

Die FDP-Fraktion hatte bemängelt, dass die Bundesregierung in der Strategie keine Zwischenziele und Meilensteine benannt habe. Auch ein Zeitplan für die Umsetzung der Vorhaben sei nicht ausgewiesen. Das erschwert nach Ansicht der Abgeordneten die Überprüfung der Fortschritte und könne Handlungsdruck von den Verantwortlichen nehmen.

Die Bundesregierung betont, dass im Zuge des strukturellen Wandels von bisher stark durch die Kohleförderung geprägten Regionen in einzelnen Regionen Initiativen gestartet wurden, um einen umfassenden Strukturwandel hin zu einer nachhaltigeren biobasierten Wirtschaftsweise anzustoßen. Danach finden entsprechende Aktivitäten derzeit im Rheinischen Revier, im Mitteldeutschen Revier sowie in der Lausitz statt. Die Bundesregierung hat sich nach eigenem Bekunden bezüglich der Anzahl zu etablierender Modellregionen kein Mindestziel gesetzt. Die Entwicklung von Modellregionen hänge ganz wesentlich von den spezifischen regionalen Gegebenheiten, Potentialen und den Aktivitäten der Akteure vor Ort ab. Im Rahmen der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie initiierten Dialogplattform "Industrielle Bioökonomie" werde derzeit ein Katalog mit potenziellen Modellregionen Bioökonomie in ganz Deutschland erarbeitet.

Konkret fördert laut Bundesregierung das Bundesministerium für Bildung und Forschung das Verbundvorhaben BioökonomieREVIER_KOM in Höhe von 3,9 Millionen Euro sowie das Verbundvorhaben BioökonomieREVIER_INNO mit 20,1 Millionen Euro. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat an das Deutsche Biomasseforschungszentrum einen Auftrag zur Betreuung und Vernetzung in den Regionen Lausitzer Revier und Mitteldeutsches Revier im Wert von 1,5 Millionen Euro vergeben.



04. COVID-19-Forschungsnetzwerk der Universitätsmedizin

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert mit 150 Millionen Euro in der Zeit vom 01.April 2020 bis 31.März 2021 das "Nationale Forschungsnetzwerk der Universitätsmedizin zu Covid-19" (kurz: Netzwerk Universitätsmedizin - NUM). Das Ziel ist es, den Beitrag der deutschen Universitätsmedizin zur Bewältigung der Covid-19 Pandemie zu bündeln und zu stärken. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/23277) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/22859).

In dem Vorhaben sollen die Maßnahmenpläne, Diagnostik- und Behandlungsstrategien der Universitätsklinika und weiterer Akteure des Gesundheitswesens systematisch zusammengeführt und mit dem Ziel ausgewertet werden, das Pandemiemanagement und die Patientenversorgung schnell zu verbessern. Des Weiteren sollen die Behandlungsdaten der Patientinnen und Patienten mit Covid-19 einheitlich erhoben und zusammengeführt werden. Damit sollen umfangreiche, standardisierte Datensets geschaffen sowie fundierte wissenschaftliche Analysen zu unterschiedlichen Fragestellungen ermöglicht werden.

Die Arbeiten des Netzwerks Universitätsmedizin werden durch eine Nationale Task Force begleitet, schreibt die Bundesregierung. Diese diene als Steuerungsgremium des Netzwerks der inhaltlichen Abstimmung zwischen Universitätsmedizin und Politik. Sie unterstütze das Netzwerk dabei, die Ausrichtung der Forschung an die sich weiterentwickelnde Situation in der Pandemie anzupassen. Auch befasse sich das Gremium mit der Einbeziehung verschiedener anderer Netzwerke und Institutionen. Die Mitglieder der Nationalen Task Force seien persönlich benannt worden und nicht als Vertreterinnen und Vertreter ihrer Einrichtungen beziehungsweise ihrer Länder oder der Länder allgemein.

Die Koordinierung des Netzwerks liege bei der Charité - Universitätsmedizin Berlin. Die Projektleitung in der Charité übernehme hierbei die Aufgabe des Erstzuwendungsempfängers, der die Fördermittel an die beteiligten Universitätsklinika weiterleitet.



05. Energieeffizienz des elektrischen Eisenbahnverkehrs

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Für das Förderprogramm "Richtlinie über die Förderung der Energieeffizienz des elektrischen Eisenbahnverkehrs" sind laut Bundesregierung bis zum 30. Juni 2020 fünf Anträge für das Jahr 2019 eingereicht worden, von denen einer nicht fristgemäß erfolgt ist. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/23270) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/22714) hervor.

Auf die Frage, wie die Bundesregierung den Erfolg des Förderprogramms bewertet, heißt es in der Antwort: Nach dem Abschluss des ersten Bewilligungsjahrs könnten noch keine weitergehenden Bewertungen vorgenommen werden. Vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Krise werde derzeit geprüft, ob und wenn ja wie die Förder-Richtlinie angepasst werden sollte.



06. Projekttitel und -gelder für Verkehrsforschung geheim

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/21994) geforderte Nennungen der Projekttitel und Auftragssummen für durch den Bund geförderte Forschungs- und Entwicklungsprojekte der Verkehrsforschung in den Jahren 2009 bis 2019 stellen laut der Antwort der Bundesregierung (19/23241) "verfassungsrechtlich geschützte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dar und können daher nicht veröffentlicht werden". Im Bereich der Auftragsforschung erfolgten Beauftragungen erst nach EU-weiten Vergabeverfahren, wodurch allen beteiligten Mitbewerbern die Projekttitel bekannt seien, heißt es in der Antwort. Die Veröffentlichung der Informationen könne das wirtschaftliche Handeln der Auftragnehmer beeinträchtigen, da Mitbewerber aus den Auftragssummen detaillierte Rückschlüsse auf die jeweiligen Betriebskosten der Auftragnehmer ableiten könnten, schreibt die Regierung.