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Wetter-News: Coronavirus / Spanien: Reise- und Sicherheitshinweise

Dienstag, den 12. Mai 2020

Aktuelles

In Spanien gilt aktuell bis zum 24. Mai 2020 der Alarmzustand aufgrund der Verbreitung von COVID-19 für das gesamte Land. Dies ist mit einer Reihe von Maßnahmen verbunden, einschließlich bedeutender Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im gesamten Land.

Die Bewegung im öffentlichen Raum ist nur noch einzeln und für den Erwerb von Lebensmitteln, pharmazeutischer Produkte und Produkten zu Sicherung von Grundbedürfnissen, Arzt- und Krankenhausbesuchen, und zur Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts, zur Unterstützung von Senioren, Minderjährigen, Abhängigen, Behinderten und besonders gefährdeten Personen, zu Banken und Versicherungen, aus Gründen höherer Gewalt oder einer Notwendigkeit ähnlicher Natur erlaubt. Weiterhin ist pro Tag ein einstündiger Spaziergang bzw. Individualsport, zeitlich gestaffelt nach Altersgruppen, erlaubt. 

Seit 11. Mai 2020 werden zunächst in einigen Autonomen Gemeinschaften bzw. Provinzen gemäß des Vier-Phasen-Plans der spanischen Regierung zur schrittweisen Lockerung des COVID-19-Lockdowns sukzessive einzelne Beschränkungen aufgehoben.

Derzeit besteht, zunächst bis zum 15. Mai 2020, ein Einreiseverbot für alle Ausländer nach Spanien, ausgenommen sind Bürger der EU und der assoziierten Mitgliedsstaaten des Schengenraums, die sich auf der Rückreise zu ihrem Wohnsitz befinden, Inhaber langfristiger Aufenthaltstitel eines EU-Landes oder eines der assoziierten Mitgliedstaaten des Schengenraums, die sich auf der Reise dorthin befinden, Grenzgänger, Gesundheits- bzw. 
Pflegepersonal auf dem Weg zur Arbeitsstätte, Arbeitnehmer im Warentransport, Flugpersonal, diplomatisches, konsularisches und Personal, bei internationalen Organisationen, Soldaten, Mitglieder humanitärer Organisationen und Personen, die höhere Gewalt oder eine Notsituation nachweisen können, denen die Einreise aus humanitären Gründen gestattet wird.

Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind seit dem 25. März 2020 vorübergehend geschlossen Auch die Einreise in den oben genannten Ausnahmefällen ist an diesen Grenzübergängen derzeit nicht möglich. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen- Straßen- und Schiffsverkehr) wurde stark reduziert. Die spanischen Behörden raten, öffentliche Verkehrsmittel so wenig wie möglich zu nutzen. Seit 4. Mai 2020 gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln die Pflicht, eine Mund- und Nasenbedeckung zu tragen.

Zu den Balearen und den Kanaren gibt es seit dem 19. März 2020 nur noch wenige Flüge vom spanischen Festland aus. Internationale Flüge können dort jedoch weiter landen. Spanische Häfen sind u.a. für Kreuzfahrtschiffe gesperrt. In den autonomen Gemeinschaften bzw. Provinzen, in denen Hotels aufgrund des Alarmzustands geschlossen sind, können nur Übernachtungen in den von der spanischen Regierung benannten Nothotels gebucht werden.

Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne. Spanische Gesundheitseinrichtungen werden durch COVID-19 stark in Anspruch genommen, so dass bei der medizinischen Versorgung außerhalb von Notfällen mit starken Einschränkungen gerechnet werden muss.